Achtung Abofallen: Bezahlen per Handyrechnung kann teuer werden

Klingeltöne, Spiele oder Streaming - per Klick kann unbemerkt ein teures Abo über die Handyrechnung entstehen. Drittanbietersperren und gesetzliche Schutzmechanismen bieten wirksamen Schutz vor solchen Abofallen.
Wie funktioniert die Abofalle über die Handyrechnung?
Was auf den ersten Blick wie harmlose Werbung wirkt, kann teuer enden. Nach Angaben der Verbraucherzentrale reicht oft schon ein unbedachter Fingertipp auf ein Werbebanner, um ein kostenpflichtiges Abo auszulösen - die Abrechnung erfolgt unbemerkt über die Handyrechnung. Möglich macht das ein technisches Verfahren, bei dem die Mobilfunknummer im Hintergrund identifiziert wird. Besonders tückisch: Beim sogenannten "Clickjacking" erscheint ein harmloser Button, doch im Hintergrund wird ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof (Az. 2 StR 616/12) wertet solche Praktiken als versuchten Betrug.
Bezahlt - aber nichts bestellt? Warum Drittanbieter kaum erkennbar sind
Immer wieder finden sich auf Handyrechnungen unbekannte Kostenpositionen - für Abos, die nie bewusst abgeschlossen wurden. Das Problem: Die eigentlichen Anbieter dieser Dienste bleiben meist im Verborgenen. Wie die Verbraucherzentrale erklärt, tauchen auf den Rechnungen oft nur Abrechnungsfirmen auf, nicht aber die eigentlichen Drittanbieter, die die Leistungen erbringen. Vielen Betroffenen ist daher gar nicht bewusst, wofür sie zahlen.
Hinzu kommt, dass manche Abos durch irreführende Banner oder automatisierte Prozesse ausgelöst werden, ohne dass ein klarer Hinweis auf Kosten erfolgt. Das Amtsgericht Düsseldorf (Az. 50 C 248/17) stellte in einem konkreten Fall fest, dass ein wirksamer Vertrag gar nicht zustande gekommen sei. Die Kundin hatte über Monate hinweg ungewollt Abo-Gebühren bezahlt - der Anbieter wurde zur Rückzahlung verurteilt. Ein Urteil, das deutlich macht: Intransparenten Forderungen kann man sich durchaus erfolgreich widersetzen.
Schutzmaßnahmen: Drittanbietersperre und Redirect-Verfahren
Um sich vor ungewollten Abos zu schützen, empfehlen Verbraucherschützer die Einrichtung einer sogenannten Drittanbietersperre. Sie lässt sich bei nahezu allen Mobilfunkanbietern unkompliziert aktivieren - etwa online, per App oder über die Hotline. In vielen Fällen ist es sogar möglich, nur bestimmte Kategorien wie "Abo" oder "Erotik" gezielt zu sperren.
Ein weiteres zentrales Schutzinstrument ist das Redirect-Verfahren: Vor dem Vertragsabschluss muss eine Weiterleitung auf eine separate Bestätigungsseite des Mobilfunkanbieters erfolgen, auf der die Kosten klar ausgewiesen werden. Dieses Verfahren ist gesetzlich vorgeschrieben und soll verhindern, dass Verträge unbeabsichtigt zustande kommen.
Ergänzend dazu greifen bei vielen Anbietern sogenannte Mobilfunkgarantien. Sie verpflichten unter anderem zur Rückerstattung im Missbrauchsfall und enthalten Informationspflichten für eine bessere Nachvollziehbarkeit der Buchungen.
Was tun im Ernstfall? Schritte bei ungewolltem Abo
Wird ein unbekanntes Abo auf der Handyrechnung entdeckt, empfehlen Verbraucherschützer, den Dienst sofort zu kündigen - am besten schriftlich beim Drittanbieter oder der genannten Abrechnungsfirma. Parallel dazu sollte die Rechnung beanstandet und eine Rückforderung gestellt werden, sowohl beim Anbieter des Abos als auch beim Mobilfunkunternehmen, das die Zahlung abgewickelt hat.
Nach einem Urteil des LG Potsdam müssen sich Mobilfunkkunden mit Einwänden nicht allein an den Drittanbieter verweisen lassen - auch der Netzbetreiber ist in der Pflicht. Bleibt eine Klärung aus, kann eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden. Unstrittige Posten auf der Rechnung sollten jedoch weiterhin bezahlt werden, um Sperrungen zu vermeiden.
Vorsorge besser als Nachsicht: So vermeiden Sie die Abofalle
Wer von vornherein auf Nummer sicher gehen will, sollte die Drittanbietersperre direkt beim Mobilfunkanbieter einrichten - besonders bei Kinder- und Jugendhandys.
Wie die Verbraucherzentrale erklärt, betrifft die Sperre allerdings nur diesen Abrechnungsweg - andere Bezahlarten wie Kreditkarte oder Lastschrift bleiben weiterhin möglich. Laut dpa ist zudem Vorsicht bei Neuverträgen geboten: Bei vielen Anbietern ist die Drittanbieter-Abrechnung dort automatisch freigeschaltet und muss erst aktiv deaktiviert werden.
Redaktion finanzen.net
Weitere News
Bildquellen: Farknot Architect / Shutterstock.com