Transparenz

Neue Meldepflicht: Warum Banken seit März 2026 häufiger bei Kunden nachfragen

18.03.26 21:39 Uhr

Verdachtsfälle im Fokus: Banken schauen seit März 2026 genauer hin | finanzen.net

Seit dem 1. März 2026 gilt in Deutschland eine neue Meldeverordnung für Banken. Die Institute müssen Verdachtsfälle nun strukturierter an die Behörden weitergeben und schauen dabei genauer hin als bisher. Was das für Bankkunden bedeutet.

Das Wichtigste auf einen Blick

Die GwGMeldV ist seit dem 1. März 2026 in Kraft und soll Geldwäsche sowie Terrorismusfinanzierung früher und zuverlässiger aufdecken. Grundsätzlich neu ist dabei nicht die Pflicht zur Überwachung selbst, sondern die Art und Weise, wie Banken auffällige Vorgänge künftig melden müssen: Statt in unterschiedlichen Formaten müssen Verdachtsmeldungen nun bundesweit einheitlich und maschinenlesbar an die Financial Intelligence Unit (FIU), die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen beim Zoll, übermittelt werden, wie das Bundesfinanzministerium in der Verordnungsbegründung festhält. Die FIU begrüßt die Vereinheitlichung ausdrücklich, weil dadurch verdächtige Muster schneller erkannt und verfolgt werden können, wie aus den offiziellen Anwendungshinweisen der FIU zur GwGMeldV hervorgeht.

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Was ändert sich konkret für Banken?

Für die Kreditinstitute bedeutet die neue Verordnung vor allem umfangreiche Arbeit hinter den Kulissen. IT-Systeme müssen modernisiert, interne Meldeprozesse von Grund auf neu aufgestellt und Kundendaten regelmäßig aktualisiert werden, in der Regel alle fünf Jahre, bei Risikokunden sogar jährlich. Verdachtsmeldungen dürfen künftig nur noch über das goAML-Portal oder das Web-Portal der FIU im XML-Format eingereicht werden, wobei die Mindestangaben nach §3 GwGMeldV deutlich ausgeweitet wurden: Banken müssen nun interne Aktenzeichen, konkrete Meldegründe aus einem vorgegebenen FIU-Katalog sowie detaillierte Angaben zu allen beteiligten Personen liefern. Für viele Institute bedeutet das einen erheblichen Umbau bestehender Strukturen, wie casis-ra.de erläutert.

Wann können Rückfragen entstehen?

Da Banken ihre internen Prüfsysteme anpassen, reagieren diese nun empfindlicher auf Zahlungen, die vom gewohnten Muster abweichen. Bereits größere Einzelüberweisungen, häufige Bargeldeinzahlungen innerhalb kurzer Zeit oder internationale Zahlungen ohne nachvollziehbaren Verwendungszweck können die automatischen Risikofilter ansprechen. Dasselbe gilt, wenn der Verwendungszweck fehlt oder so vage formuliert ist, dass er keine Rückschlüsse auf den Grund der Zahlung zulässt, sowie bei Überweisungen an bisher völlig unbekannte Empfänger im Ausland. In solchen Fällen kann die Bank zunächst intern prüfen und im nächsten Schritt beim Kunden nachfragen, bevor sie gegebenenfalls eine Meldung an die FIU erstattet - diesen Ablauf beschreibt die BaFin gemeinsam mit der FIU in ihrer aktualisierten Orientierungshilfe zu Verdachtsmeldungen ausdrücklich.

Alltägliche Bankgeschäfte bleiben unberührt

Wer sein Konto ganz normal nutzt, hat nach übereinstimmender Einschätzung der Fachmedien wenig zu befürchten. Gehaltsüberweisungen, Mietzahlungen und alltägliche Einkäufe fallen nicht unter die neuen Prüfmuster, und auch Branchenkenner gehen nicht davon aus, dass Kunden künftig in großem Stil mit Rückfragen überhäuft werden, wie t-online.de betont. Bei wirklich ungewöhnlichen Vorgängen kann die Bank jedoch Nachweise verlangen, zum Beispiel eine Rechnung, einen Kaufvertrag oder einen kurzen Nachweis über die Herkunft des Geldes. Wer solche Dokumente griffbereit hat, kann die Sache in der Regel schnell und unkompliziert klären.

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Eine größere Welle rollt an

Die GwGMeldV markiert erst den Beginn einer umfassenderen regulatorischen Entwicklung im europäischen Finanzsektor. Ab Juli 2027 tritt das EU-Geldwäschepaket mit einer vollständig neuen EU-AML-Verordnung in Kraft, die für Banken und weitere Branchen noch deutlich weitreichendere Pflichten mit sich bringt und bisherige nationale Regelungen in weiten Teilen ablösen wird, wie die Bundesrechtsanwaltskammer auf brak.de hinweist. Schon im laufenden Jahr 2026 wurden die Fristen bei Verdachtsmeldungen spürbar verschärft: Nach einer Meldung bleiben Banken nur noch 21 Kalendertage, um einen Kunden als erhöhtes Risiko einzustufen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten, wie aus §43 GwG und den dazugehörigen Auslegungshinweisen hervorgeht. Wer die Gesamtentwicklung betrachtet, erkennt eine klare Richtung: Die regulatorische Gangart wird enger, die Anforderungen steigen stetig, und Banken tun gut daran, ihre Prozesse frühzeitig auf die kommenden Anforderungen auszurichten.

Paul Schütte, Redaktion finanzen.net

Bildquellen: Shutterstock / Dorde Krstic