Trick

Steuertipp für Rentner: Extra-Zuschlag zur Grundrente sichern

30.01.26 03:41 Uhr

Mehr Grundrente ohne Antrag? Das wissen viele Rentner nicht | finanzen.net

Viele Rentner verschenken bares Geld beim Grundrentenzuschlag, und das völlig unnötig. Der Grund sind oft fehlende Daten bei den Finanzbehörden, die sich mit einem einfachen Trick beheben lassen. Eine freiwillige Steuererklärung kann helfen, den Zuschlag zu erhöhen oder sogar erst einen Anspruch zu begründen.

Warum Rentner Geld auf dem Tisch liegen lassen

Rund 1,4 Millionen Rentner profitieren bereits vom Grundrentenzuschlag - durchschnittlich 92 Euro mehr im Monat. Doch nicht immer wird der Anspruch in voller Höhe ausgeschöpft. Das Problem liegt in der automatischen Berechnung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV), die bei fehlenden Finanzamtsdaten eigene Schätzungen vornehmen muss.

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Wie aus einem Beitrag von t-online hervorgeht, schätzt die DRV das zu versteuernde Einkommen dann lediglich anhand der bekannten Rentenzahlungen, abzüglich des steuerfreien Rentenanteils und des Werbungskosten-Pauschbetrags von derzeit 102 Euro jährlich. Wer jedoch höhere Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hatte, läuft Gefahr, dass diese bei der Schätzung gar nicht berücksichtigt werden. Die Folge: Das zu versteuernde Einkommen wirkt rechnerisch höher, wodurch der Grundrentenzuschlag geringer ausfällt als berechtigt.

Dabei können Rentner durchaus erhebliche steuerlich absetzbare Ausgaben haben: Krankheitskosten, Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen, Spenden oder auch höhere Werbungskosten, etwa für Steuerberatung. All diese Posten reduzieren das zu versteuernde Einkommen und können damit den Grundrentenzuschlag erhöhen.

So funktioniert der Steuertrick in der Praxis

Eine freiwillige Steuererklärung kann diese Lücke schließen. Sobald das Finanzamt ein zu versteuerndes Einkommen festgestellt hat, werden diese präzisen Daten automatisch an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt. Ergibt sich daraus ein geringeres Einkommen als geschätzt, steigt die Chance auf einen höheren Grundrentenzuschlag erheblich.

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Besonders interessant: Selbst wenn das Finanzamt am Ende null Euro Steuer festsetzt, kann der Steuerbescheid für Rentner dennoch bares Geld bedeuten. Denn entscheidend für die Grundrente sind die Einkommensgrenzen von 2025: Den vollen Zuschlag erhalten Alleinstehende bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.491 Euro, Paare bis 2.327 Euro. Bei höheren Einkommen wird der Zuschlag schrittweise reduziert.

Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) weist darauf hin, dass Lohnsteuerhilfevereine ihre Mitglieder beim Erstellen der Steuererklärung unterstützen und prüfen können, ob das zu versteuernde Einkommen korrekt berechnet wurde. Wichtig dabei: Auch rückwirkend können sich Korrekturen noch lohnen, da der Grundrentenzuschlag seit 2021 steuerfrei gestellt wurde.

Neue Chancen durch angepasste Einkommensgrenzen 2026

Zusätzlich profitieren Rentner von den zum 1. Januar 2025 angepassten Einkommensgrenzen bei der Grundrente. Diese berücksichtigen das gestiegene Lohnniveau und höhere Lebenshaltungskosten. Wer bisher nur knapp über den alten Grenzen lag, könnte jetzt erstmals Anspruch auf die Grundrente haben oder höhere Zuschüsse erhalten.

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Die Deutsche Rentenversicherung führt diese Prüfungen automatisch durch - ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Dennoch können Rentner durch die Abgabe einer Steuererklärung aktiv dazu beitragen, dass alle steuerlich relevanten Ausgaben berücksichtigt werden und sie den ihnen zustehenden Grundrentenzuschlag in voller Höhe erhalten. Angesichts der durchschnittlich 92 Euro monatlich kann sich dieser Aufwand durchaus lohnen - über das Jahr gerechnet sind das immerhin über 1.100 Euro zusätzlich.

D. Maier / Redaktion finanzen.net

Bildquellen: eamesBot/shutterstock.com