Zuschuss

Weniger Krankenkassenbeitrag im Ruhestand: Ein Antrag lohnt sich für viele Rentner

13.06.25 21:44 Uhr

Krankenkassenbeitrag Rentner: Weniger zahlen im Ruhestand - Antrag lohnt sich | finanzen.net

Viele Rentner zahlen zu hohe Beiträge zur Krankenversicherung. Wer nicht pflichtversichert, sondern freiwillig, gesetzlich oder privat versichert ist, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Zuschuss von der Deutschen Rentenversicherung. Der finanzielle Vorteil kann beträchtlich sein - vorausgesetzt, der entsprechende Antrag wird gestellt.

Anspruch auf den Zuschuss zur Krankenversicherung

Der Zuschuss zur Krankenversicherung richtet sich ausschließlich an Rentnerinnen und Rentner, die nicht der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) unterliegen. Pflichtversicherte erhalten diesen Anteil automatisch im Rahmen ihrer Rentenzahlung. Personen, die hingegen freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert sind, müssen den Zuschuss selbstständig beantragen. Laut nord24.de betrifft dies unter anderem viele Rentner, die während ihrer Erwerbszeit lange privat versichert waren oder die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung im Rentenalter nicht erfüllten. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich, der einen Teil der Versicherungsbeiträge abdecken kann. Damit ergibt sich eine relevante Entlastung, die aber nur dann wirksam wird, wenn aktiv ein Antrag gestellt wird.

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Berechnungsgrundlage und Zuschusshöhe

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an der gesetzlichen Bruttorente sowie dem jeweils gültigen Beitragssatz zur Krankenversicherung. Für freiwillig gesetzlich Versicherte wird der Zuschuss auf Grundlage des allgemeinen Beitragssatzes in Höhe von derzeit 14,6 Prozent berechnet, ergänzt um die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Diese Werte beziehen sich ausschließlich auf die gesetzliche Bruttorente, weitere Einkünfte wie Miete oder Kapitalerträge bleiben unberücksichtigt laut der Deutschen Rentenversicherung. Privatversicherte Rentner erhalten einen ähnlichen Zuschuss, der sich allerdings an einem pauschalierten Wert orientiert. Maßgeblich ist hier ebenfalls die Bruttorente, der Zuschuss selbst ist allerdings auf maximal die Hälfte der tatsächlichen Prämienzahlung begrenzt. Wie hallopkv.de berichtet, kann dies dennoch eine erhebliche Entlastung darstellen, insbesondere bei hohen monatlichen Versicherungsbeiträgen.

Antragstellung und notwendige Unterlagen

Für die Antragstellung ist kein umfangreiches Verfahren erforderlich. Die Deutsche Rentenversicherung stellt mit dem Formular R820 ein standardisiertes Antragsformular zur Verfügung. Zusätzlich müssen Nachweise über die aktuell gezahlten Krankenversicherungsbeiträge beigefügt werden. Eine Einreichung kann sowohl mit dem Rentenantrag erfolgen als auch nachträglich während des laufenden Rentenbezugs. Laut sozialversicherung-kompetent.de ist eine rückwirkende Zahlung möglich, wobei allerdings bestimmte Fristen zu beachten sind. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt direkt mit der Rentenzahlung und wird entweder dem Rentenbescheid entnommen oder auf einem separaten Schreiben aufgeführt. Bei mehreren Rentenarten, etwa bei gleichzeitiger Alters- und Hinterbliebenenrente, erfolgt eine anteilige Verrechnung.

Bedeutung des Zuschusses im Ruhestand

Der Zuschuss zur Krankenversicherung stellt für viele freiwillig oder privat versicherte Rentner eine spürbare finanzielle Unterstützung dar. Der mögliche Vorteil hängt zwar individuell von der Höhe der Rente und den Versicherungsbeiträgen ab, doch bereits bei mittleren Renten kann eine jährliche Ersparnis im dreistelligen Bereich entstehen. Die Deutsche Rentenversicherung weist regelmäßig auf dieses Recht hin, das vielen Versicherten nicht bekannt ist.

Redaktion finanzen.net

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