Zuverdienst

Erwerbsminderungsrente: Das darf zusätzlich verdient werden

09.10.25 03:47 Uhr

Erwerbsminderungsrente: So viel darf man 2025 dazuverdienen | finanzen.net

Beziehende der Erwerbsminderungsrente haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, neben ihrer Rente ein zusätzliches Einkommen zu erzielen. Dieser Zuverdienst unterliegt jedoch gesetzlichen Regelungen.

Hinzuverdienstgrenzen

Grundsätzlich basieren die Hinzuverdienstgrenzen auf der sogenannten monatlichen Bezugsgröße, "einem Wert, der aus dem Durchschnittsentgelt aller gesetzlich Rentenversicherten abgeleitet wird", erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Dieser ändert sich jedoch jedes Jahr zum 1. Januar, weshalb sich auch die Hinzuverdienstgrenze jedes Jahr zu diesem Zeitpunkt ändert. Die Hinzuverdienstgrenze ändert sich also entsprechend der Lohnentwicklung.

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Für die volle Erwerbsminderungsrente entspricht die Grenze laut der Deutschen Rentenversicherung drei Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße. Für das Jahr 2024 gilt in der Regel bei einer vollen Erwerbsminderungsrente entsprechend eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von 19.661,25 Euro.

Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente wird die Hinzuverdienstgrenze jedoch individuell berechnet und orientiert sich vereinfacht am höchsten Verdienst der letzten 15 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung, wie es weiter heißt. Das Mindestmaß der Grenze liegt 2025 bei rund 39.322,50 Euro. "Dies entspricht sechs Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße", erklärt die Deutsche Rentenversicherung.

Wird die festgelegte Hinzuverdienstgrenze überschritten, erfolgt eine anteilige Kürzung der Rente. Die genaue Berechnung hängt von der Höhe des zusätzlichen Einkommens ab. Es ist daher ratsam, vor Aufnahme einer zusätzlichen Tätigkeit eine Beratung in Anspruch zu nehmen.

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Leistungsvermögen

Doch nicht nur die finanzielle Vergütung kann eine relevante Grenze darstellen. Auch die tägliche Arbeitszeit ist von großer Bedeutung. Beziehende einer vollen Erwerbsminderungsrente dürfen in der Regel nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten. Bei einer teilweisen Erwerbsminderung sind es täglich weniger als sechs Stunden. Eine Überschreitung kann den Rentenanspruch gefährden, selbst wenn die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird.

Sozialversicherungsbeiträge

Bei einer Beschäftigung neben der vollen Erwerbsminderungsrente sind keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Das gilt sowohl für den Beziehenden als auch für den Arbeitgeber.

Aufgrund der Individualität und Komplexität jedes Einzelfalls sollte stets eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung oder anderen fachkundigen Stellen erfolgen. Zudem bittet die Deutsche Rentenversicherung um Meldung beim zuständigen Rentenversicherungsträger.

Redaktion finanzen.net

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