Ehe ab 65

Heiraten in hohem Alter: Besteht trotzdem ein Anspruch auf Witwenrente?

23.12.24 22:29 Uhr

Eheschließung im hohen Alter: Ist eine mögliche Witwenrente in Gefahr? | finanzen.net

Eine Eheschließung im höheren Alter bringt nicht nur persönliche, sondern auch rechtliche und finanzielle Konsequenzen mit sich. Besonders die Witwenrente kann durch späte Ehen beeinflusst werden. Was sollten Betroffene wissen, um Nachteile zu vermeiden?

Werte in diesem Artikel

Auswirkungen einer späten Heirat auf die Witwenrente

Auch eine späte Heirat Im Alter von 65 Jahren oder mehr kann nach dem Tod des Ehepartners Ansprüche auf Hinterbliebenenrente begründen. Voraussetzung dafür ist laut dem Nachrichtenportal inFranken.de, dass der verstorbene Ehepartner bereits eine gesetzliche Rente bezogen oder die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erreicht hat. Allerdings gibt es eine besondere Regelung bei Ehen, die vor dem Tod eines Ehepartners weniger als ein Jahr bestanden haben, um auszuschließen dass die Ehe vorrangig aus finanziellen Gründen geschlossen wurde. Ein entsprechender Verdacht kann jedoch entkräftet werden, beispielsweise wenn der Tod des Partners überraschend durch einen Unfall oder eine unvorhersehbare Krankheit eintrat, so das Sozialgesetzbuch.

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Beamte und Witwengeld: Besondere Regelungen

Beamte erhalten anders als gesetzlich Versicherte Witwengeld anstelle der Witwenrente. Die Höhe beträgt 55 Prozent des Ruhegehalts, wenn der Partner nach 1962 geboren wurde, und 60 Prozent bei älteren Geburtsjahrgängen, berichtet Beamten-Infoportal. Allerdings sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, um die Leistungen zu erhalten: So muss die Ehe je nach Versorgungseinrichtung vor Eintritt in den Ruhestand oder vor dem 65. Geburtstag geschlossen worden sein. Experten raten Beamten, die eine Ehe im Alter ab 65 Jahren planen, sich rechtzeitig über ihre Ansprüche im Beamtenversorgungsgesetz zu informieren.

Auswirkungen einer Wiederheirat auf die Witwenrente

Die gesetzliche Rentenversicherung sieht vor, dass Witwen- oder Witwerrenten entfallen, wenn der überlebende Partner wieder heiratet (§ 46 SGB VI). Dies gilt auch für Ehen im Ausland. Besonders riskant ist es, die neue Ehe nicht der Rentenversicherung zu melden. Ein exemplarischer Fall zeigt, dass eine Frau, die in Las Vegas geheiratet hatte, über 71.000 Euro zurückzahlen musste, so LTO. Das Gericht wertete ihr Versäumnis als grobe Fahrlässigkeit. Betroffene sollten daher frühzeitig prüfen, wie sich eine neue Eheschließung auf bestehende Rentenansprüche aus der Witwenrente auswirkt.

Rechtliche Beratung und Planung

Eine späte Eheschließung bringt häufig auch rechtliche Unsicherheiten mit sich. Neben Renten- und Steuerfragen spielen auch Erbschaftsregelungen eine wichtige Rolle. Mit der Eheschließung wird der Partner in der Regel zum gesetzlichen Erben erster Ordnung. Das kann insbesondere bei großen Vermögen oder bestehenden Kindern aus vorherigen Beziehungen zu Konflikten führen.

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Laut Experten von biallo.de empfiehlt es sich daher, frühzeitig einen Ehevertrag oder ein Testament aufzusetzen. In solchen Dokumenten können Ansprüche präzise geregelt werden, um Streitigkeiten zwischen Hinterbliebenen zu vermeiden. Rechtsanwälte und Notare bieten hier eine wertvolle Unterstützung, um sicherzustellen, dass die Interessen aller Beteiligten gewahrt bleiben.

Redaktion finanzen.net

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