Mieterrechte: Widerruf bei Untermiete
08.12.13 15:00 Uhr
Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte der Mieter: Der Eigentümer einer Wohnung darf seinem Mieter zwar das Recht auf Untervermietung entziehen, ihm aber nicht gleichzeitig sofort kündigen.
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von Michael H. Schulz, Euro am Sonntag
Widerrufen neue Wohnungseigentümer eine vom Vorbesitzer erlaubte Untervermietung, dürfen sie dem Hauptmieter nicht sofort fristlos kündigen, wenn der Untermieter nicht auszieht. Gekündigt werden darf laut Bundesgerichtshof nur, wenn der Hauptmieter vertragliche Pflichten verletzt (Az. VIII ZR 5/11).