Neuregelungen und Gesetze: Das ändert sich im Mai 2017

Auch im Mai treten wieder zahlreiche Verordnungen und sonstige Änderungen in Kraft. Die folgenden sind für Verbraucher, Unternehmen und Wirtschaft besonders relevant.
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Der Festnetzanschluss bei der Deutschen Telekom wird teurer
Bereits im Januar kündigte die Deutsche Telekom an, die Preise für ihren reinen Festnetzanschluss zu erhöhen. Zum 1. Mai wird diese Preiserhöhung nun wirksam. Kunden, die ab 2008 einen Vertrag für einen Festnetzanschluss abgeschlossen oder geändert und dabei kein Paket mit einem Internetanschluss gewählt haben, müssen ab Mai einen Euro mehr pro Monat bezahlen. Laut Angaben der Telekom sind zwei Millionen Menschen in den Tarifen Call Start, Call Basic und Call Comfort von der Maßnahme betroffen. Diese wurden bereits durch ein Schreiben informiert und verfügen seit Erhalt der Ankündigung über ein sechswöchiges Sonderkündigungsrecht, das spätestens zum 30. April 2017 endet.
Maler und Lackierer erhalten einen höheren Mindestlohn
Ebenfalls zum 1. Mai steigt der Mindestlohn für Beschäftigt im Maler- und Lackiererhandwerk an. Ungelernte Arbeitskräfte erhalten dann einen Stundenlohn von 10,35 Euro, anstatt wie zuvor 10,10 Euro. In Ostdeutschland steigt außerdem der Mindestlohn für gelernte Arbeiter bzw. Gesellen von 11,30 Euro auf 11,85 Euro pro Stunde. In Westdeutschland bleibt ihr Lohn unverändert bei 13,10 Euro. Der entsprechende Tarifvertrag wurde im vergangenen November geschlossen und gilt bis 30. April 2021. Er sieht auch im Mai 2018 wieder eine Lohnerhöhung vor, gilt allerdings nicht für Fahrzeug- und Metalllackierer.
Strengere EU-Vorgaben für E-Zigaretten und Liquids gelten im Handel
Bereits seit November müssen sich Produzenten bei der Herstellung von E-Zigaretten und den dazugehörigen Liquids an die Vorgaben der EU-Tabakproduktrichtlinie 2 (TPD2) halten, Restbestände durften allerdings noch verkauft werden. Damit ist ab dem 20. Mai Schluss. Ab dann dürfen nur noch Liquideinheiten mit einer maximalen Größe von 10 Milliliter über die Ladentheke gehen. Außerdem dürfen sie nur noch maximal 20 Milligramm Nikotin pro Milliliter enthalten. Eine Reihe bisher erlaubter Zusatzstoffe wird komplett verboten. So dürfen die Liquids beispielsweis keine Vitamine, kein Koffein und kein Taurin mehr enthalten. Auch Inhaltsstoffe, die das Inhalieren des Nikotins einfacher machen, sind ab 20. Mai verboten. Dafür sind Beipackzettel Pflicht, die ausführliche Informationen zu Inhaltsstoffen und Untersuchungen enthalten. E-Zigaretten müssen außerdem eine Kindersicherung besitzen und die Liquidbehälter einen Auslaufschutz.
EU macht Kinderspielzeug sicherer
Eine weitere EU-Vorgabe tritt am 24. Mai in Kraft und begrenzt schädliche Stoffe in Kinderspielzeug. Spielzeug auf Wasserbasis, wie zum Beispiel Fingerfarben, darf dann je Kilogramm nur noch maximal fünf Milligramm des Konservierungsmittels Benzisothiazolinon (BIT) enthalten. Der Stoff gilt als allergieauslösend. Außerdem wird der Einsatz von Formamid begrenzt. Das Mittel kommt als Weichmacher in Schaumstoff vor, der zum Beispiel für Puzzlematten verwendet wird. Formamid kann laut der Verbraucherzentrale NRW über die Atemluft, den Mund oder die Haut aufgenommen werden und Unfruchtbarkeit verursachen. Außerdem gilt er als schädlich für Kinder im Mutterleib.
Redaktion finanzen.net
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