Eigenkapitalbeträge, die nicht offen aus der Bilanz ersichtlich sind. Sie korrespondieren mit den entsprechenden, in der Bilanz nicht ersichtlichen Vermögenswerten, den stillen Reserven. Stille Rücklagen/Reserven entstehen, wenn aufgrund der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften bestimmte Vermögenswerte nicht erfasst bzw. zu niedrig bewertet oder wenn bestimmte Verbindlichkeiten (insb. Rückstellungen) über dem tatsächlichen Wert ausgewiesen werden. In der Regel wird der Zeitwert (Tageswert) als Vergleichswert zu den Buchwerten herangezogen.
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