Airline muss bei Flugabsage auch Provision erstatten
15.01.26 12:18 Uhr
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LUXEMBURG - Bei Flugstreichungen müssen Airlines einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge Reisenden die Provision von Vermittlern erstatten, auch wenn sie nicht über deren genaue Höhe Bescheid wussten.Weiter zum vollständigen Artikel bei aero.de
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Quelle: aero.de