Airline muss bei Flugabsage auch Provision erstatten

15.01.26 12:18 Uhr

LUXEMBURG - Bei Flugstreichungen müssen Airlines einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge Reisenden die Provision von Vermittlern erstatten, auch wenn sie nicht über deren genaue Höhe Bescheid wussten.Weiter zum vollständigen Artikel bei aero.de

In eigener Sache

Übrigens: US-Aktien sind bei finanzen.net ZERO sogar bis 23 Uhr handelbar (ohne Ordergebühren, zzgl. Spreads). Jetzt kostenlos Depot eröffnen und Neukunden-Bonus sichern!

Quelle: aero.de

Nachrichten zu Provision Holding Inc

Wer­bung