Eilantrag abgelehnt

Gericht bestätigt Betriebsverbot für Audi ohne Software-Update

27.06.18 11:30 Uhr

Gericht bestätigt Betriebsverbot für Audi ohne Software-Update | finanzen.net

Der Halter eines Audi-Dieselfahrzeugs mit eingebauter Schummelsoftware ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, ein sofortiges Betriebsverbot für sein Auto anzufechten.

Werte in diesem Artikel
Aktien

92,60 EUR -2,30 EUR -2,42%

Das Stuttgarter Verwaltungsgericht lehnte einen Eilantrag des Halters in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss ab. Da er sein Fahrzeug keinem Software-Update unterzogen habe, entspreche es nicht mehr der Typengenehmigung und befinde sich deshalb nicht in einem vorschriftsmäßigen Zustand. (AZ.: 8 K 1962/18).

Wer­bung

Dem Halter war bereits im Januar der Betrieb seines Fahrzeugs - ein Audi A4 Avant 2.0 TDI mit Euro-5-Dieselmotor des Typs EA 189 - vom Landratsamt Heidenheim mit sofortiger Wirkung untersagt worden, weil er nicht an einer Rückrufaktion des Herstellers teilgenommen und das Auto keinem Software-Update unterzogen hatte.

Dagegen stellte der Halter einen Eilantrag: Es sei ihm nicht zumutbar, das Software-Update vornehmen zu lassen - denn er müsse den derzeitigen Zustand seines Fahrzeugs zu Beweiszwecken beibehalten, da er einen Schadenersatzprozess gegen den Hersteller führe.

Dem folgte das Gericht nicht. Die Anordnung der sofortigen Betriebsuntersagung sei formell und materiell rechtmäßig. Sie nehme dem Halter auch nicht die Beweismöglichkeiten in seinem am Landgericht anhängigen Zivilprozess. Es stehe ihm frei, sein Fahrzeug unverändert zu lassen, es abzumelden und außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs für einen Sachverständigen vorzuhalten. Wenn dies für ihn mit Kosten verbunden wäre, seien diese im Zivilverfahren gegen den Hersteller geltend zu machen.

Wer­bung

Die angeordnete Betriebsuntersagung sei zudem verhältnismäßig, entschieden die Richter. Durch die - nicht beseitigte - Abschalteinrichtung zur Abgasmanipulation seien die im Betrieb entstehenden Abgaswerte unzulässig erhöht, woraus sich eine Gefahr für die allgemeine Gesundheit und Umwelt ergebe.

Gegen diese Beschlüsse kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim eingelegt werden.

STUTTGART (AFP)

Ausgewählte Hebelprodukte auf AUDI

Mit Knock-outs können spekulative Anleger überproportional an Kursbewegungen partizipieren. Wählen Sie einfach den gewünschten Hebel und wir zeigen Ihnen passende Open-End Produkte auf AUDI

NameHebelKOEmittent
NameHebelKOEmittent
Wer­bung

Bildquellen: Vytautas Kielaitis / Shutterstock.com, Gustavo Fadel / Shutterstock.com

Nachrichten zu AUDI AG

Wer­bung

Analysen zu AUDI AG

DatumRatingAnalyst
09.04.2010AUDI kaufenFrankfurter Tagesdienst
12.03.2010AUDI für LangfristanlegerFrankfurter Tagesdienst
02.02.2010AUDI für GeduldigeEuro am Sonntag
03.11.2009AUDI neues KurszielMorgan Stanley
18.03.2009AUDI neues KurszielMorgan Stanley
DatumRatingAnalyst
09.04.2010AUDI kaufenFrankfurter Tagesdienst
12.03.2010AUDI für LangfristanlegerFrankfurter Tagesdienst
03.11.2009AUDI neues KurszielMorgan Stanley
18.03.2009AUDI neues KurszielMorgan Stanley
06.03.2008AUDI aussichtsreichFocus Money
DatumRatingAnalyst
02.02.2010AUDI für GeduldigeEuro am Sonntag
07.06.2006AUDI engagiert bleibenFrankfurter Tagesdienst
DatumRatingAnalyst

Keine Analysen im Zeitraum eines Jahres in dieser Kategorie verfügbar.

Eventuell finden Sie Nachrichten die älter als ein Jahr sind im Archiv

Um die Übersicht zu verbessern, haben Sie die Möglichkeit, die Analysen für AUDI AG nach folgenden Kriterien zu filtern.

Alle: Alle Empfehlungen

Buy: Kaufempfehlungen wie z.B. "kaufen" oder "buy"
Hold: Halten-Empfehlungen wie z.B. "halten" oder "neutral"
Sell: Verkaufsempfehlungn wie z.B. "verkaufen" oder "reduce"
mehr Analysen