Betriebsveranstaltung

Weihnachtsfeier im Internet - Kann man sie von der Steuer absetzen?

19.11.25 08:14 Uhr

Von Technik bis Versand: Versteckte Kosten bei virtuellen Feiern | finanzen.net

Immer mehr Unternehmen setzen auf digitale Weihnachtsfeiern. Virtuelle Events schaffen Gemeinschaft trotz Distanz und bieten steuerlich die gleichen Chancen wie Präsenzveranstaltungen.

Betriebsveranstaltungen im digitalen Raum

Damit eine Online-Feier steuerlich als Betriebsveranstaltung gilt, muss sie allen Beschäftigten offenstehen. Entscheidend ist, dass der Charakter der Veranstaltung gemeinschaftlich ist. Reine Präsentationen oder einseitige Ansprachen reichen nicht aus.

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Formate wie virtuelle Konzerte, digitale Escape-Rooms oder moderierte Online-Spiele erfüllen hingegen die Anforderungen. Eingeladen werden sollten stets alle Mitarbeiter, damit die steuerliche Begünstigung greift, wie die Lohnsteuerhilfe Bayern betont.

Der Freibetrag von 110 Euro

Auch bei Online-Veranstaltungen gilt der gemäß Paragraph 19 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1a des Einkommenssteuergesetzes (EstG) steuerliche Freibetrag von 110 Euro pro Mitarbeiter. Hierfür müssen alle anfallenden Kosten, die im Zusammenhang mit der virtuellen Weihnachtsfeier aufkommen, zusammengerechnet und anschließend durch alle Teilnehmer dividiert werden.

Dazu zählen Honorare für Künstler und Moderatoren ebenso wie Technikmiete oder Lizenzgebühren. Werden Essens- oder Getränkepakete verschickt, fließen deren Wert und die Versandkosten in die Gesamtsumme sein.

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Überschreitungen und Folgen

Werden die 110 Euro überschritten, ist nur der Mehrbetrag steuerpflichtig. Dieser kann entweder individuell als Arbeitslohn versteuert oder vom Arbeitgeber pauschal mit 25 Prozent abgegolten werden (§ 40 Abs. 2 EstG). Zudem kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf den besteuerten Betrag sowie möglicherweise 8 Prozent Kirchensteuer hinzu. Als Betriebsausgabe bleiben die bis zur Grenze anerkannten Kosten voll abzugsfähig, während der übersteigende Teil steuerlich nur eingeschränkt berücksichtigt wird.

Praktische Planungshinweise

Für eine steuerlich saubere Online-Weihnachtsfeier empfiehlt sich eine sorgfältige Kostenkalkulation. Neben den offensichtlichen Ausgaben sollten auch kleine Posten einkalkuliert werden. Wichtig ist außerdem die lückenlose Dokumentation mit Rechnungen und Teilnehmerlisten, damit im Zweifel ein klarer Nachweis gegenüber dem Finanzamt vorliegt. So können Unternehmen ihren Mitarbeitern ein verbindendes digitales Erlebnis bieten und zugleich steuerliche Vorteile nutzen.

Redaktion finanzen.net

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