Widerrufsrecht bei Lebensmitteln: Diese Regeln gelten beim Onlinekauf

Lebensmittel aus dem Internet zu bestellen, ist für viele Alltag geworden. Während bei Kleidung oder Technik ein Widerruf problemlos möglich ist, gelten bei Lebensmitteln besondere Regeln.
Das Widerrufsrecht im Überblick
Nach deutschem Recht besteht beim Online-Kauf grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Wer Waren im Internet bestellt, darf also innerhalb dieser Frist vom Vertrag zurücktreten. Grundlage dafür ist Paragraph 355 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Allerdings gilt dieses Recht nicht grenzenlos. Das Europäische Verbraucherzentrum weist darauf hin, dass sich die Frist sogar auf ein Jahr und 14 Tage verlängern kann, wenn der Händler nicht korrekt über die Widerrufsmöglichkeiten informiert hat.
Wann Lebensmittel zurückgegeben werden können
Entgegen weitverbreiteter Annahmen sind Lebensmittel nicht automatisch vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Bei haltbaren Produkten wie Nudeln, Konserven oder Reis können Kunden den Kaufvertrag in der Regel widerrufen - vorausgesetzt, die Verpackung ist noch ungeöffnet. Der Verbraucherservice Bayern bestätigt, dass für diese Waren dieselben Regeln gelten wie für andere Produkte im Online-Handel. Auch das Rechtsportal von Ergo weist darauf hin, dass verschlossene Lebensmittel, die nicht schnell verderben, zurückgegeben werden dürfen.
Grenzen des Widerrufsrechts bei Frischwaren
Ganz anders sieht es bei frischen Lebensmitteln aus. Fleisch, Milchprodukte, Obst oder Backwaren sind vom Widerruf ausgeschlossen. Hier spielt der Gesundheitsschutz eine entscheidende Rolle. Niemand möchte schließlich Waren zurückbekommen, die bereits geöffnet oder möglicherweise nicht mehr einwandfrei sind. Auch bei Fertiggerichten mit einer Versiegelung entfällt das Recht auf Rückgabe, sobald die Schutzfolie entfernt wurde. Die IT-Recht Kanzlei betont, dass diese Einschränkungen vor allem hygienische Gründe haben.
Mindesthaltbarkeitsdatum
Ein weiterer Punkt sorgt immer wieder für Diskussionen: das Mindesthaltbarkeitsdatum. Wer im Laden einkauft, kann direkt auf die Verpackung schauen. Beim Online-Handel ist das anders. Händler müssen das Datum vor dem Kauf nicht angeben. Web.de weist darauf hin, dass dies zu Problemen führen kann, wenn bestellte Lebensmittel nur noch wenige Tage haltbar sind. Ein Widerruf ist in solchen Fällen aber nicht automatisch möglich, solange die Ware formal in Ordnung ist.
Rücksendungen und Kostenfrage
Kommt es doch zu einem Widerruf, stellt sich die Frage nach den Kosten. Grundsätzlich trägt der Käufer die Rücksendekosten, wenn er darüber informiert wurde. Fehlt dieser Hinweis, muss der Händler einspringen. Laut dem Europäischen Verbraucherzentrum muss außerdem der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet werden, wobei sich die Zahlung verzögern darf, bis die Ware tatsächlich wieder beim Anbieter eingegangen ist.
Redaktion finanzen.net
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