Gold-ETF in Deutschland nicht erlaubt: So profitieren Anleger trotzdem vom Edelmetall

Wer in Deutschland einen Gold-ETF kaufen möchte, steht vor einem Problem: Solche Fonds sind hierzulande nicht zugelassen. Gold-ETCs bieten jedoch eine Alternative.
• Gold-ETFs sind in Deutschland aufgrund der UCITS-Richtlinie nicht zugelassen
• Gold-ETCs (Exchange Traded Commodities) bieten eine Alternative zu Gold-ETFs
• Beide Produkte sind zu 100 Prozent mit physischem Gold hinterlegt
Warum es in Deutschland keine echten Gold-ETFs gibt
Viele Anleger, die an der Wertentwicklung von Gold partizipieren möchten, suchen nach einem Gold-ETF. Doch in Deutschland und der EU sind solche Produkte nicht zugelassen. Der Grund liegt in den gesetzlichen Vorgaben der UCITS-Richtlinie (Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities), die eine breite Diversifikation innerhalb eines Fonds vorschreibt. Da ein Gold-ETF ausschließlich in einen einzigen Rohstoff investieren würde, erfüllt er diese Anforderung nicht.
Nach dem deutschen Kapitalanlagegesetz darf ein ETF nicht ausschließlich in einen einzelnen Rohstoff investiert sein. In anderen Ländern wie den USA oder der Schweiz existieren hingegen große Gold-ETFs - etwa der SPDR Gold Shares oder der iShares Gold Trust. Der Erwerb solcher ausländischen Produkte über ausländische Börsenplätze ist für deutsche Anleger jedoch ebenfalls nicht möglich.
Gold-ETCs als Alternative: So funktionieren sie
Als Alternative zu den nicht zugelassenen Gold-ETFs können Anleger in Deutschland auf Gold-ETCs (Exchange Traded Commodities) zurückgreifen. Diese börsengehandelten Rohstoff-Zertifikate bilden den Goldpreis nahezu eins zu eins ab und lassen sich wie Aktien an der Börse handeln. Die meisten Gold-ETCs sind durch physische Goldbestände besichert und ermöglichen sogar die Auslieferung des hinterlegten Goldes.
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Bitte lesen Sie den Prospekt des OGAW und das Basisinformationsblatt des Fonds, bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen.
Ein wesentlicher Unterschied zu ETFs besteht in der rechtlichen Struktur: Während ETFs als Sondervermögen gelten und im Insolvenzfall des Anbieters geschützt sind, handelt es sich bei ETCs um Schuldverschreibungen. Das bedeutet, dass Anleger im Falle einer Pleite des Emittenten theoretisch ihr Investment verlieren könnten. Wie die Stiftung Warentest in ihrem Test zu Gold-ETCs jedoch betont, ist dieses Risiko bei physisch besicherten Produkten mit Auslieferungsanspruch als gering einzustufen.
Xetra-Gold und EUWAX Gold II: Die beliebtesten Produkte
Die bekanntesten Gold-ETCs in Deutschland sind Xetra-Gold und EUWAX Gold II. Beide Produkte sind zu 100 Prozent mit physischem Gold hinterlegt, das in deutschen Tresoren gelagert wird. Ein Anteil entspricht jeweils einem Gramm Gold.
Die beiden Produkte unterscheiden sich vor allem bei den Kosten und der Auslieferung. Bei Xetra-Gold fallen Lagerkosten von rund 0,36 Prozent pro Jahr an, dafür ist der Spread beim Handel sehr gering. EUWAX Gold II erhebt hingegen keine laufenden Gebühren, weist aber einen höheren Spread auf. Die physische Auslieferung ist bei EUWAX Gold II ab 100 Gramm kostenlos möglich, während bei Xetra-Gold Gebühren anfallen.
Ein besonderer steuerlicher Vorteil: Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs werden Gold-ETCs mit physischer Hinterlegung und Auslieferungsanspruch steuerlich wie physisches Gold behandelt. Das bedeutet, dass Gewinne nach einer Haltefrist von mindestens einem Jahr steuerfrei sind - unabhängig davon, ob das Gold tatsächlich ausgeliefert wird oder der Verkauf über die Börse erfolgt.
Wer sein Portfolio mit Gold diversifizieren möchte, ohne sich um Lagerung und Versicherung kümmern zu müssen, findet in Gold-ETCs also eine praktikable Alternative zu Barren und Münzen. Die Stiftung Warentest empfiehlt, den Goldanteil im Depot auf etwa zehn Prozent zu begrenzen, da Gold zwar Schwankungen abmildern kann, selbst aber keine laufenden Erträge abwirft.
D. Maier / Redaktion finanzen.net
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