Bußgelder in der Schweiz: Was Autofahrer wissen müssen

Die Schweiz ist bekannt für ihre hohen Strafen im Straßenverkehr. Schon kleinere Verstöße können mehrere hundert Euro kosten, während schwere Delikte einkommensabhängig geahndet werden. Seit Mai 2024 lassen sich Bußgelder zudem auch in Deutschland vollstrecken.
Übersicht der Strafen
Das Bußgeldniveau in der Schweiz liegt spürbar über dem in Deutschland. Zu schnelles Fahren kann bereits bei mäßigen Geschwindigkeitsüberschreitung teuer werden. Ein Rotlichtverstoß wird mit umgerechnet rund 270 Euro geahndet, das Telefonieren am Steuer mit etwa 110 Euro, das Fahren ohne Gurt mit rund 65 Euro und Alkohol am Steuer beginnt bei etwa 645 Euro. Diese Beträge gelten unabhängig vom Einkommen und werden durch die Polizei direkt festgesetzt.
Tempolimits und Eskalationsstufen
Die Sanktionen sind gestaffelt und bereits wenige Stundenkilometer zu schnell haben laut Südkurier spürbare Folgen. Innerorts kostet eine Überschreitung von bis zu fünf Kilometern pro Stunde rund 40 Euro, bis zu zehn Kilometer pro Stunde etwa 125 Euro und bis zu 15 Kilometer pro Stunde rund 265 Euro. Außerorts fallen die Bußen etwas niedriger aus, auf Autobahnen beginnen sie bei etwa 20 Euro für bis zu fünf Kilometer pro Stunde zu viel.
Ab einer Überschreitung von 16 Kilometern pro Stunde kann eine Anzeige erfolgen. Schwere Vergehen wie eine Geschwindigkeitsüberschreitung von etwa 21 Kilometern pro Stunde innerorts, 26 außerorts oder 31 auf Autobahnen können mit Fahrverboten oder einkommensabhängigen Strafen einhergehen, wie der Kanton Zürich auf der eigenen Internetseite erklärt. Bei sehr wohlhabenden Fahrern führt dieses System schnell zu Summen im sechsstelligen Bereich.
Fahrverbot und Konsequenzen
Neben hohen Geldstrafen sind außerdem Fahrverbote möglich. Ab 25 Stundenkilometern innerorts, 30 außerorts oder 35 auf Autobahnen ist ein Fahrverbot von mindestens drei Monaten üblich. Dieses gilt ausschließlich in der Schweiz, Punkte im deutschen Fahreignungsregister werden nicht eingetragen.
Neue Rechtslage
Seit dem 1. Mai 2024 können Bußgelder aus der Schweiz ab 90 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden. "Je nach Höhe des Bußgeldes gilt eine Verjährungsfrist von drei bis fünf Jahren, innerhalb der vollstreckt werden kann", erklärt der ADAC. Für ausländische Autofahrer ist es daher ratsam, die Schweizer Regeln strikt einzuhalten.
Wer doch ein Bußgeld erhält, kann zwar grundsätzlich Rechtsmittel gegen das Bußgeldverfahren einleiten, diese sind in der Schweiz jedoch selten erfolgreich, wie der ADAC verrät. Im Zweifel sollte juristischer Rat hinzugezogen werden.
Redaktion finanzen.net
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