Bußgelder drohen: Wann quer zur Straße parken erlaubt ist

Der Parkplatz ist zu klein, das Auto zu lang - da liegt die Versuchung nahe, einfach quer zur Fahrtrichtung zu parken. Besonders Smart-Fahrer greifen oft zu diesem Trick. Doch wann ist das Querparken tatsächlich erlaubt und welche Bußgelder drohen bei Verstößen? Die Rechtslage ist komplexer als gedacht.
Rechtliche Grauzone: Was das Gesetz zum Querparken sagt
Das Querparken bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone, da die Straßenverkehrsordnung keine eindeutigen Regelungen dazu enthält. Wie aus dem Beitrag von bussgeldrechner.org hervorgeht, ist das Querparken im Gesetz weder ausdrücklich verboten noch erlaubt. Paragraph 12 Absatz 4 der StVO schreibt vor, dass zum Parken der rechte Seitenstreifen oder der rechte Fahrbahnrand zu nutzen ist - eine Vorgabe, ob dabei längs oder quer geparkt werden soll, gibt es jedoch nicht.
Auf der anderen Seite fordert Paragraph 12 Absatz 6 StVO, dass "platzsparend zu parken" ist, was beim Querparken durchaus der Fall sein kann. Diese Bestimmungen führen dazu, dass die zuständigen Behörden in der Regel je nach Einzelfall entscheiden müssen, ob ein Parkverstoß vorliegt. Entscheidend ist dabei, ob der übrige Verkehr durch das Querparken behindert oder gefährdet wird und ob der vorhandene Parkraum optimal genutzt wurde.
Smart und Querparken: Sonderfall für kleine Fahrzeuge?
Der Smart mit seiner Länge von knapp 2,7 Metern gilt als Deutschlands kürzester Kleinstwagen und passt häufig selbst in winzige Parklücken - notfalls eben auch quer. Beim Querparken mit einem Smart gelten jedoch dieselben Grundsätze wie bei anderen Fahrzeugmodellen: Sobald der stehende oder fließende Verkehr dadurch behindert oder gefährdet würde, ist auch das Querparken mit dem Smart nicht erlaubt.
Das Amtsgericht Viechtach hat in seinem Urteil vom 23. August 2005 entschieden, dass das Querparken mit einem Smart zulässig ist, solange es dabei zu keiner Gefahrerhöhung für andere Verkehrsteilnehmer kommt und der Parkraum bestmöglich ausgenutzt wird. Dennoch handelt es sich dabei nur um eine Einzelfallentscheidung, da ein Grundsatzurteil fehlt.
Welche Bußgelder beim Querparken drohen
Wenn Behörden der Meinung sind, dass das Querparken an der jeweiligen Stelle nicht erlaubt ist, kann ein Strafzettel die Folge sein. Das Verwarnungsgeld liegt laut aktueller Bußgeldtabelle zwischen 15 und 35 Euro. Wird durch das Querparken der Verkehr behindert, werden 25 Euro fällig - hält die Behinderung länger als eine Stunde an, steigt das Bußgeld auf 35 Euro.
Gegen einen Strafzettel ist kein direkter Einspruch möglich, jedoch haben Betroffene das Recht auf Anhörung und können die Zahlung des Verwarnungsgeldes verweigern. Dies führt dann zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens, in dessen Rahmen ein Einspruch möglich ist. Wie der ADAC berichtet, müssen Autofahrer grundsätzlich am rechten Fahrbahnrand parken - eine Regel, die auch beim umstrittenen Querparken berücksichtigt werden sollte.
Dominik Maier, Redaktion finanzen.net
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