Spartipps: So lassen sich zum Jahresende noch Steuern sparen

Auch im Jahr 2025 können Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zum Jahresende noch finanzielle Vorteile nutzen. Wer rechtzeitig handelt, kann mit gezielten Maßnahmen seine Steuerlast senken - von der Homeoffice-Pauschale bis hin zu Kinderbetreuungskosten und Handwerkerleistungen.
Werbungskosten
Ein einfacher Weg, die Steuerlast zu senken, sind die Werbungskosten. Dafür berücksichtigt das Finanzamt automatisch den sogenannten Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.230 Euro pro Jahr. Dieser Betrag deckt typische Ausgaben rund um den Job ab - etwa Büromaterial, Fachliteratur oder kleinere Arbeitsgeräte. Wer höhere Kosten hat, sollte Belege sammeln: Übersteigen die tatsächlichen Aufwendungen die Pauschale, können sie voll als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Homeoffice
Wer von zu Hause arbeitet, kann dafür eine Tagespauschale von 6 Euro pro Arbeitstag geltend machen - höchstens jedoch 1.260 Euro im Jahr (entspricht 210 Tagen). Diese Pauschale wird zu den Werbungskosten gezählt und ist unabhängig davon möglich, ob ein eigenes Arbeitszimmer vorhanden ist.
Zusätzlich kann ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich berücksichtigt werden - aber nur, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. In diesem Fall dürfen die tatsächlichen anteiligen Kosten für Miete, Strom, Heizung oder auch Möbel abgesetzt werden. Alternativ kann auch eine Pauschale von bis zu 1.260 Euro gewählt werden. Wichtig: Der Raum muss eindeutig als Arbeitszimmer genutzt werden und darf nicht gleichzeitig als Wohn- oder Schlafzimmer dienen.
Fahrtkosten
Auch für den täglichen Arbeitsweg können Steuerzahlerinnen und Steuerzahler Steuern sparen. Das Finanzamt berücksichtigt dabei die sogenannte Entfernungspauschale: Für jeden Arbeitstag werden 30 Cent pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angesetzt - unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel. Ab dem 21. Kilometer steigt die Pauschale sogar auf 38 Cent. Wer längere Wege zur Arbeit hat, kann so schnell mehrere Hundert Euro im Jahr steuerlich geltend machen.
Kinderbetreuung
Eltern können für Kinder bis zum 14. Lebensjahr Betreuungskosten steuerlich geltend machen. Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 lassen sich 80 Prozent der Aufwendungen als Sonderausgaben absetzen - maximal 4.800 Euro pro Kind und Jahr (bisher 2/3 von 6.000 Euro = 4.000 Euro). Begünstigt sind Ausgaben etwa für Kita, Hort, Tagesmutter oder Babysitter, sofern eine Rechnung vorliegt und die Zahlung unbar erfolgt.
Zusätzlich können Arbeitgeber ihre Beschäftigten mit steuerfreien Zuschüssen zur Kinderbetreuung unterstützen. Diese sind ebenfalls möglich, wenn es sich nicht um ein Kind, sondern um eine pflegebedürftige Person handelt. In diesem Fall gelten die gleichen steuerlichen Vergünstigungen.
Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen
Ein weiterer Steuerspartipp sind die Kosten für Handwerker. Hier können durch das Finanzamt Kosten in Höhe bis zu 6.000 Euro pro Jahr anerkannt werden. 20 Prozent der Arbeitskosten können steuerlich abgesetzt werden - also maximal 1.200 Euro. Dies gilt jedoch nur für Arbeits- und Fahrtkosten sowie für Maschinenmieten. Materialkosten werden hierbei nicht berücksichtigt. Wie sich die Kosten zusammensetzen, sollte deshalb genau aus der Rechnung hervorgehen. Ebenfalls wichtig ist, dass die Zahlungen dafür per EC-Karte oder Banküberweisung erfolgen müssen.
Ähnlich verfahren wird mit haushaltsnahen Dienstleistungen. Dazu zählen unter anderem Reinigungs- und ambulante Pflegearbeiten, Gärtner oder auch der Winterdienst. Pro Jahr können hier ebenfalls 20 Prozent von bis zu 20.000 Euro beim Fiskus geltend gemacht werden. Insgesamt kann man dabei also bis zu 4.000 Euro sparen. Doch auch hier muss beachtet werden, dass die Zahlung per EC-Karte oder Banküberweisung erfolgen muss.
Spenden
Zuletzt können auch Spenden steuerlich geltend gemacht werden. Bis zu einem Betrag von 300 Euro reicht als Nachweis ein Kontobeleg. Bei Spenden, die über diesen Betrag hinaus gehen, muss eine Spendenquittung vorgelegt werden.
Redaktion finanzen.net
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