Aufstockung

Keine Nachteile mehr für Auslandsrentner

10.11.13 07:00 Uhr

Ruheständler, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, sind nun bei der Höhe ihrer Altersbezüge inländischen Rentnern stets gleichgestellt.

von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag

Bislang wurden Auslandsrenten auf 70 Prozent des deutschen Niveaus gekürzt, wenn ihre Empfänger in Staaten außerhalb des ­Europäischen Wirtschaftsraums – dazu zählen neben den EU-Staaten auch Island, Liechtenstein und Norwegen – oder der Schweiz lebten und mit Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen bestand.

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Davon profitieren auch bis zu 1,5 Millionen Rentenempfänger im Ausland ohne deutschen Pass. Nur wer bereits seit 1991 oder früher seine Rente im Ausland bezogen hat, muss die Aufstockung gesondert beantragen.