Bausparen: Wo es die besten Angebote gibt
Über 200.000 Verträge wurden bislang gekündigt, nun bahnt sich ein Urteil des Bundesgerichtshof an. Was das bedeutet und welche Bausparkasse gute Angebote hat.
von Markus Hinterberger, Euro am Sonntag
Was das Oberlandesgericht Hamm vor wenigen Wochen entschieden hat, ist für viele Bausparer ein Meilenstein. Die Richter haben drei Verfahren zur Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen (Az. 31 U 234/15 und weitere). Nun entscheiden die obersten Zivilrichter, ob Bausparkassen Kunden, deren Bauspardarlehen seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind, kündigen dürfen. Ein Urteil des BGH hat Gewicht. Vor allem dann, wenn ein Streitpunkt im Gesetz nicht klar geregelt ist, haben die Bundesrichter das letzte Wort. "Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit oft verbraucherfreundlich entschieden", sagt Julius Reiter von der Düsseldorfer Kanzlei Baum, Reiter und Collegen. Ob die Richter auch diesmal auf der Seite der Kunden stehen, ist aber auch für ihn keineswegs sicher, auch nicht, wann das Urteil kommt. "In der Regel dauert es beim BGH ein bis zwei Jahre", so Reiter.
In den vergangenen Jahren haben die deutschen Bausparkassen gut 200.000 Kunden gekündigt. Wehrten sich die Kunden und trugen den Streit vor Gericht, siegten meist die Institute. Nicht etwa, weil sie sich die besseren Anwälte leisten konnten, sondern wegen eines Urteils des Landgerichts Mainz aus dem Jahr 2014 (Az. 5 O 1/14). Dessen Tenor: Bausparer, die länger als zehn Jahre auf ihr Darlehen verzichten, haben gar nicht die Absicht, es jemals anzunehmen. Zwar sind zahlreiche Anlegeranwälte und Verbraucherschützer der Ansicht, diese Auslegung führe das Wesen der Bausparverträge ad absurdum, doch Gerichte landauf, landab orientierten sich an ihren Mainzer Kollegen. Inzwischen steht es etwa 100 zu 15 für die Bausparkassen, wenn man die Urteile zusammenfasst.
Den Bausparkassen geht es dabei nicht nur ums Prinzip, sondern auch um handfeste wirtschaftliche Interessen. Im Zinstief fällt es ihnen schwer, mit ihren Wertpapieren genügend Geld zu verdienen, um die hohen Zinsen alter Bausparverträge zu bedienen. Daher versuchen die Institute, möglichst viele dieser Verträge loszuwerden. Denn die mit ihnen verbundenen Darlehen will kaum ein Kunde mehr - Kredite ohne Bausparvertrag sind derzeit um mehr als die Hälfte günstiger.
Was Betroffene tun können
Andreas Lang von der Kanzlei Nieding + Barth aus Frankfurt rät den Kunden, die eine Kündigung befürchten, weil ihr Darlehen schon lange zuteilungsreif ist, sofern möglich die Bausparsumme zu erhöhen. Anwalt Reiter rät, Kündigungen zunächst zu widersprechen. "Es kann sich lohnen, auf die unsichere Rechtslage hinzuweisen", so Reiter. "Dann kann es sein, dass die Bausparkasse einen Vergleich anbietet."Verbraucherschützer berichten, dass einige Institute bereits einlenken. Sie kündigen zwar, lassen Kunden aber noch etwa ein Jahr weitersparen. Wem die Bausparkasse nicht entgegenkommt, der sollte nur klagen, wenn er eine Rechtsschutzversicherung hat. Doch Vorsicht: Bei vielen Policen, die nach 2010 abgeschlossen wurden, sind Streitigkeiten mit Finanzdienstleistern ausgeschlossen. Ohne Rechtsschutzversicherung kann eine Klage teuer werden.
Lohnt sich Bausparen noch?
Bausparen lohnt sich immer dann, wenn man sich für die Zukunft planbar günstiges Baugeld sichern will. Weitere Vorteile des Bausparens: Ein Darlehen kann jederzeit voll zurückgezahlt werden, anders als bei einem herkömmlichen Immobilienkredit kassiert die Bausparkasse dann keine Vorfälligkeitsentschädigung. Außerdem: Einen Vertrag bekommt jeder. Denn Bausparer "ersparen" sich ihre Kreditwürdigkeit in der Ansparphase.Nicht zuletzt deswegen hat €uro am Sonntag gemeinsam mit dem Deutschen Kundeninstitut (DKI) Bausparkassen getestet. Dabei gab es Ausnahmen: Die Signal Iduna, die LBS Baden-Württemberg sowie die LBS Rheinland-Pfalz konnten in diesem Jahr nicht berücksichtigt werden. Während Erstere derzeit ihre Tarife komplett umstellt, befanden sich die beiden Landesbausparkassen während des Tests in Fusionsverhandlungen und baten deshalb darum, nicht getestet zu werden. Inzwischen sind beide Bausparkassen zu einem Unternehmen geworden.
Für den Bausparkassen-Test wurden zwei Musterfälle entwickelt: Einmal ging es um einen Bausparvertrag mit einer Bausparsumme von 120 000 Euro, der in zwölf Jahren Teil einer Immobilienfinanzierung werden soll. Beim zweiten Testfall lag die Bausparsumme bei 30.000 Euro. Das Darlehen soll genutzt werden, um in fünf Jahren eine Wohnung zu sanieren.
Für den Konditionenvergleich wurden die Bausparkassen gebeten, Angebote für die beiden Testfälle zu schicken. "Insbesondere die Landesbausparkassen wollten keine Konditionen schicken", so DKI-Chef Jörn Hüsgen. In diesen Fällen wurden die Angebote bewertet, welche anonyme Testkäufer im zweiten Schritt des Tests bei ihren Beratungsterminen vor Ort erhalten hatten. Gab es auch in den Gesprächen kein konkretes Angebot, wurden die Konditionen mithilfe des Bausparrechners auf den Internetseiten der jeweiligen Bausparkassen erhoben.
Im Schnitt 0,16 Prozent Zinsen
Die besten Konditionen bot die LBS Bayern. Die Münchner haben vor allem bei den Gebühren gepunktet, es sind mit die niedrigsten im Test, und auch bei den Guthaben- und Kreditzinsen lagen die Bayern im besten Drittel. Die höchsten Guthabenzinsen bot mit einem Prozent die Deutscher Ring Bausparkasse im zweiten Testszenario. Doch dem Zins stehen nicht nur Darlehenszinsen von 3,98 Prozent gegenüber, sondern auch eine Abschlussgebühr von 1,6 Prozent des Bausparvertrags. Im Durchschnitt betrugen die Zinsen 0,16 Prozent für den ersten und 0,21 Prozent für den zweiten Musterfall.Bei den Effektivzinsen, also den Darlehenszinsen inklusive Kosten, ergab sich ein Durchschnitt von 2,49 Prozent im ersten und 2,8 Prozent im zweiten Fall. Den günstigsten Darlehenszins für den ersten Musterfall bot mit 1,44 Prozent die Deutsche Bank Bauspar AG an, und mit 1,48 Prozent war die LBS Ost beim zweiten Fall am günstigsten. Insgesamt trugen die Konditionen 35 Prozent zur Gesamtwertung bei.
Beratungsgespräche vor Ort machten 40 Prozent der Gesamtwertung aus. Hier zeigten sich große Unterschiede zwischen den Anbietern. Einige Berater nahmen sich viel Zeit, analysierten die Finanzlage des Kunden und erklärten, wie ein Bausparvertrag funktioniert: Zuerst wird gespart, dann kommt das Darlehen. Vertragsoptionen wie Sondertilgungen oder Sonderzahlungen wurden aber nur selten erklärt.
Zudem wurde auch der Service getestet. Hier konnten die Anbieter die übrigen Punkte holen, etwa für informative Websites und richtige und schnelle Antworten auf Anfragen von Kunden.
Mit 87,9 Punkten und der Note "sehr gut" erreicht der Marktführer Schwäbisch Hall den 1. Platz des Vergleichs, das sind gut fünf Punkte weniger als im Vorjahr. Zwei Drittel der Schwäbisch-Hall-Berater erfragten neben Einkommen und Familienstand die monatlichen Ausgaben und vorhandenen Schulden, was im Test insgesamt vergleichsweise selten der Fall war.
Wichtige Aspekte wie Abschlussgebühr, Guthabenzins oder effektiver Jahreszins wurden in fast allen Fällen erklärt und genannt. Punktabzug gab es aber auch, denn Optionen wie Sonderzahlungen oder die mögliche Erstattung der Abschlussgebühr bei Verzicht auf das Darlehen wurden nicht immer angesprochen. Auf den Plätzen folgten die LBS Ost und die Deutsche Bank Bauspar AG. Insgesamt erzielten sämtliche Bausparkassen weniger Punkte als 2015.
So ließ etwa Schwäbisch Hall Punkte bei den Konditionen liegen. Die effektiven Kreditzinsen des Marktführers sind zwar im Vergleich recht niedrig, aber die Guthabenzinsen auch. Schlusslicht ist die Deutsche Bausparkasse Badenia. Einkommen, Familienstand, monatliche Ausgaben und bestehende Kredite wurden bei ihr kaum erfragt. Auch die Kriterien für eine Zuteilung des Bausparvertrags wurden kaum erklärt.
In diesem Jahr wurde der Test von einer Umfrage flankiert, an der über 2.000 Bausparer teilnahmen. Gefragt nach dem Grund, warum sie bausparen, gaben mit knapp 40 Prozent die meisten der Befragten an, dass sie in erster Linie sparen wollen. Ein Ergebnis, das Bausparkassen nicht gern hören, das aber zeigt, welches Image Bausparen hierzulande hat. Übrigens: Nur 29 Prozent der Umfrageteilnehmer erklärten, dass sie bausparen, um eine Immobilie zu kaufen oder um zu bauen.
Wissenswertes zu Bausparkassen
Worauf Sie achten sollten
Wer einen Bausparvertrag mit hohen Zinsen auf den Sparanteil hat, sollte Post von seiner Bausparkasse aufmerksam lesen und die Geschäftsbedingungen seines Vertrags zur Hand haben. Denn viele Bausparkassen wollen alte Verträge loswerden. Die drei gängigsten Wege:
Wechseln: Vielen Kunden wird derzeit ein neuer Tarif mit besonders niedrigem Darlehenszins schmackhaft gemacht. Dass dabei auch der Sparzins sinkt, steht oft nur im Kleingedruckten. Ein neuer Tarif lohnt sich selten, zudem wird bisweilen auch noch eine Wechselgebühr fällig.
Weitersparen verboten: Hat der Kunde die Mindestsparsumme, mit der er ein Darlehen bekommen kann, erreicht, nehmen manche Institute kein Geld mehr an. Sofern dieses Vorgehen nicht ausdrücklich im Vertrag erlaubt ist, sollten Betroffene sich wehren.
Der Vertrag ist überspart: Sobald die Bausparsumme durch Einzahlungen oder auch durch Zinsgutschriften überschritten wurde, hat die Bausparkasse das Recht, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Wurde zusätzlich ein Bonuszins versprochen, muss die Bausparkasse diesen zahlen, sofern im Vertrag nichts Gegenteiliges steht. Es ist strittig, ob das Institut die Boni zum Guthaben addieren darf, um schneller kündigen zu können.
Tipp: Wer die Bausparsumme schon fast erreicht hat, sollte seinen Vertrag stilllegen und die Zinsen für sich arbeiten lassen. Es besteht kein Zwang, zu bauen oder zu kaufen.hm
So sicher ist Ihr Geld
Bausparkassen stehen für das Geld ihrer Sparer in vollem Umfang gerade. Nur die Art der Absicherung unterscheidet sich. Bei den Landesbausparkassen, die zum Deutschen Sparkassen- und Giroverband gehören, gibt es die sogenannte Institutssicherung: Sobald ein Mitglied des Verbands finanzielle Probleme hat, helfen die anderen aus. Das sorgt dafür, dass es erst gar nicht zum Ernstfall kommt. Schwäbisch Hall gehört zur Institutssicherung des Bundesverbands der Volks- und Raiffeisenbanken.Die übrigen privaten Bausparkassen haben ein zweistufiges Sicherungssystem: Geht ein Anbieter pleite, sind pro Kunde 100.000 Euro über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken geschützt, danach greift der Einlagensicherungsfonds der Bausparkassen. Dieser schützt Einlagen von Privatpersonen unbegrenzt.
Für sonstige Einlagen wie etwa Festgelder und die darauf bis zu einer Pleite angefallenen Zinsen gilt die Obergrenze von 250.000 Euro. Bei der Bausparkasse der Deutschen Bank hat sich die Muttergesellschaft bereiterklärt, das Institut im Ernstfall zusätzlich zu unterstützen.
Hier geht es zu den Ergebnissen:
Gesamtergebnis (PDF)
Die beste Beratung (PDF)
Welche Bausparkasse die besten Konditionen bietet (PDF)
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