Rohstoffe in diesem Artikel
von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag
Steuertipps für Kapitalanleger
Bitcoin
Wer Bitcoin länger als zwölf
Monate gehalten und vergangenes Jahr verkauft hat,
kann Verkaufsgewinne steuerfrei einstreichen. Werden
Kryptowährungen binnen
eines Jahres wieder verkauft, setzt das Finanzamt
bei Gewinnen den persönlichen Einkommensteuersatz
(maximal 45 Prozent) an.
Lagen diese unter der Freigrenze von 600 Euro, bleibt
der Ertrag steuerfrei.
▶ Anlage SO, Zeile 10
Fonds
Manche Anleger mussten
Anfang 2020 wieder die
"Vorabpauschale" entrichten. Die vorweggenommene Besteuerung von
Wertsteigerungen betrifft
thesaurierende und ausschüttende Fonds, die Erträge nicht vollständig auskehren. Ein
Freistellungsauftrag (801 Euro Singles,
1.602 Euro Zusammenveranlagte) verhindert dies.
▶ Anlage KAP-INV,
Zeilen 9 - 13, 31 - 46
Goldanlagen
Realisierte Kursgewinne mit
Xetra-Gold, Gold Bullion
Securities,
Euwax Gold II
und anderen
Inhaberschuldverschreibungen ("ETCs"),
die Goldlieferansprüche
grammgenau verbriefen,
sind bei Verkauf nach mehr
als zwölf Monaten Haltedauer steuerfrei. Realisierte
Verluste aus physischen
Goldanlagen sind nur bei
Verkauf innerhalb der Jahresfrist verrechenbar.
▶ Anl. KAP, Z. 7
Günstigercheck
Wer als Aktionär oder
Dividendenfonds-Anleger Zweifel hat, ob für ihn 2020 die
25-prozentige Abgeltungsteuer oder die Veranlagung nach dem persönlichen Grenzsteuersatz auf
Basis des Gesamteinkommens vorteilhafter war,
kann die "Günstigerprüfung" beantragen. Das
Finanzamt muss dann stets
die vorteilhaftere Steueralternative berücksichtigen.
▶ Anlage KAP, Zeile 4
Kirchensteuer
Wer als Bankkunde dem automatischen Kirchensteuereinbehalt auf Kapitalerträge
widersprochen hat, muss
bei der Anlage KAP in Zeile
6 eine "1" eintragen. Je
nach Bundesland sind acht
oder neun Prozent der Abgeltungssteuer als Kirchensteuer fällig. Damit die Abgabe als Sonderausgabe
berücksichtigt wird, müssen
Anleger stets auch die Zeilen 7 und 12 ausfüllen.
▶ Anlage KAP, Z. 6 f.
Staatszulagen
Wer bis Ende 2020 RiesterZulagen, Arbeitnehmersparzulagen und die Wohnungsbauprämie für das
Jahr 2018 beantragt hat,
kann diese noch erhalten,
wenn er damals tatsächlich
Anspruch darauf hatte. Dafür ist eventuell die nachträgliche Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung für
2018 nötig. Die Frist für die
sogenannte Antragsveranlagung läuft vier Jahre.
▶ Anlage AV, Z. 1 - 48
Strafzinsen
Immer mehr Banken berechnen "Strafzinsen" auf
Giro- oder Tagesgeldkonten. Diese seien keine "negativen Kapitaleinkünfte",
die mit Zins- und Dividendenzahlungen verrechenbar
seien, sie würden jedoch
vom Sparerpauschbetrag
erfasst, meint das Bundesfinanzministerium (Gz. IV C 1
- S 2252/19/ 10003 :007).
Ein Einspruch könnte sich
für Betroffene aber lohnen.
▶ Anl. KAP, Z. 7 - 11
Totalverluste I
Wer sich 2020 von wertlosen Wertpapieren durch
Verkauf an die Depotbank
getrennt hat, kann den Totalverlust steuermindernd
geltend machen. Mit Aktien,
Anleihen und Zertifikaten
erlittene Totalverluste sind
seit 2020 nur noch bis zur
Höhe von 20.000 Euro pro
Jahr verrechenbar, höhere
Miese müssen betroffene
Anleger in künftige Veranlagungsjahre vortragen.
▶ Anlage KAP, Z. 7 - 15
Totalverluste II
Hat die Depotbank 2020
Aktien von existenzbedrohten Unternehmen vor deren
Löschung ausgebucht, ist
der erlittene Verlust für
Betroffene verrechenbar,
urteilte kürzlich der Bundesfinanzhof (Az. VIII R 20/18).
Verluste aus Aktiengeschäften können nur mit Kursgewinnen aus anderen Aktiengeschäften verrechnet
werden, nicht aber mit Zinserträgen und Dividenden.
▶ Anlage KAP, Z. 7 - 15
Verrechnungen
Wer Wertpapierdepots bei
mehreren Geldinstituten hat
und für 2020 bankübergreifend realisierte Verluste
aus Aktienverkäufen mit anderweitig erzielten Aktiengewinnen verrechnen will,
muss eine Verlustbescheinigung, die bis 15. Dezember
2020 zu beantragen war,
vorlegen. Gleiches gilt,
wenn zusammenveranlagte
Partner Miese depotübergreifend verrechnen wollen.
▶ Anlage KAP, Z. 7 - 15
Steuertipps für Immobilienbesitzer
Baukindergeld
Wer 2020
Baukindergeld für
den Neubau oder Erwerb
von Wohneigentum in
Deutschland bezogen hat,
erhält Leistungen (jährlich
1.200 Euro pro Kind über
zehn Jahre) steuerfrei. Ursprünglich musste bis Ende
2020 der Kaufvertrag unterschrieben sein oder die
Baugenehmigung vorliegen.
Wegen der Corona-Folgen
wurde diese Frist bis zum
31. März 2021 verlängert.
▶ Mantelbogen & Co.
Einbruchschutz
Wer 2020 Handwerker mit
Arbeiten zum Einbruchschutz an Eigenheim oder
Mietwohnung beauftragt
hat, kann für Arbeitskosten
20 Prozent der gezahlten
Rechnungsbeiträge, maximal aber 1.200 Euro, direkt
von der Steuerschuld abziehen. Zu beachten: Immobilieneigentümer dürfen dabei
keine staatlichen Zuschüsse
oder geförderten Darlehen
für Einbruchschutz abrufen.
▶ Anl. Haushalt, Z. 6
Immoverkauf
Bei vermieteten Immobilien
sind Verkaufsgewinne in der
Regel erst nach Ablauf der
zehnjährigen Spekulationsfrist steuerfrei. Wird eine
selbst genutzte Immobilie
verkauft, bleibt der erzielte
Verkaufsgewinn generell
abgabenfrei. Der Steuerbonus gilt auch, wenn das
Eigenheim oder die zuvor
selbst genutzte Wohnung im
Jahr der Veräußerung kurzzeitig vermietet worden ist.
▶ Anlage SO, Z. 31 - 41
Nebenkosten I
Wer Immobilien vermietet,
hat spezifische
Werbungskosten. Darunter fallen etwa
Ausgaben für das Aufsetzen
von Mietverträgen, die Erstellung von Nebenkostenabrechnungen, aber auch
Korrespondenz mit Mietern.
Kosten für Porto, Telefon
und Schreibwaren akzeptieren Finanzämter in der Regel. Angeschaffte IT-Geräte
dürfen nur bis zu zehn Prozent privat genutzt werden.
▶ Anl. V, Z. 33 - 53
Nebenkosten II
Immobilieneigentümer können auch Werbungskosten
für Vermarktungsbemühungen geltend machen, bis die
passenden Mieter für leerstehende Objekte gefunden sind. Absetzbar sind
Ausgaben für Mietinserate,
Makler und die Ausstellung
eine Energie-Ausweises. Die
Absicht, Mieteinkünfte zu
erzielen, ist für das Finanzamt auch mit Renovierungen im Jahr 2020 belegbar.
▶ Anl. V, Z. 33 - 53
Nebenkosten III
Eigentümer können Fahrten
zur Mietwohnung geltend
machen, wenn sie sich dort
mit Bewohnern treffen oder
Objekte an neue Mieter
übergeben. Absetzbar sind
30 Cent pro gefahrenem Kilometer. Gleiches gilt für die
Reisen zu Eigentümerversammlungen. Ab acht Stunden Aufwand pro Tag sind
weiterhin die gesetzlichen
Verpflegungspauschalen
steuermindernd abziehbar.
▶ Anl. V, Z. 33 - 53
PV-Anlagen
Wer als Immobesitzer in
eine Photovoltaikanlage
(PV) investiert, kann die degressive Abschreibung nutzen, die für die Jahre 2020
und 2021 wieder eingeführt
ist. So können zehn Prozent
der Anschaffungskosten abgesetzt werden, im Folgejahr zehn Prozent des Restwerts. Die PV-Anlage muss
für den Steuerbonus Ende
des vergangenen Jahres betriebsbereit gewesen sein.
▶ Anlage G
Schrebergärten
Wer Kleingartengrundstücke innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb verkauft,
kann sich auf eine Musterklage beim Bundesfinanzhof berufen (Az. IX R 5/21).
In dem Verfahren wird geprüft, ob Schrebergärten
steuerlich als "zu eigenen
Wohnzwecken genutzt"
oder als "vor der Veräußerung selbstgenutzt" gelten.
Hat die Klage Erfolg, wären
Verkaufsgewinne steuerfrei.
▶ Anlage SO, Z. 31 - 41
Straßenreiniger
Straßenreinigungsgebühren
für eine öffentliche Straße
sind nicht als haushaltsnahe
Dienstleistung begünstigt
(Bundesfinanzhof, Az.VI R
4/18). Ausgaben für Wohnungsreinigung, Gartenpflege, Erd- und Pflanzarbeiten sowie für Hausmeister-, Winterdienste und
Leitungs-Dichtheitsprüfungen sind aber zu 20 Prozent
(maximal 4.000 Euro) direkt
von der Steuer abziehbar.
▶ Anl. Haushalt, Z. 5
Wohnungsbau
Für 2020 neu gebaute Mietwohnungen können Käufer
vorübergehend mehr Kosten
abschreiben. "Neu" heißt,
dass eine Mietwohnung
noch im Jahr der Fertigstellung angeschafft worden
sein muss. Investoren können vier Jahre jährlich fünf
Prozent als Sonderabschreibung nutzen. Hinzu
kommt die reguläre lineare
Abschreibung von jährlich
zwei Prozent.
▶ Anl. V, Z. 33 - 53
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