Steuerreform: Mini-Entlastung ab 2017
16.10.16 12:00 Uhr

Die Bundesregierung macht Berufstätigen und Familien im Wahljahr 2017 kleine Geschenke - eine kaum spürbare Steuersenkung.
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von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag
Das Bundeskabinett hat diese Woche die von Finanzminister Wolfgang Schäuble vorgeschlagene Mini-Steuerreform abgesegnet. Sein Gesetzesentwurf sieht vor, die Bürger im kommenden Jahr um 6,3 Milliarden Euro zu entlasten.
Dazu soll nächstes Jahr der Grundfreibetrag um 168 Euro auf 8820 Euro erhöht werden, Ab 2018 soll das "steuerfreie Existenzminimum" nochmals auf dann 9000 Euro steigen.
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Auch das Kindergeld wird in den nächsten zwei Jahren erhöht, jeweils um zwei Euro pro Monat. Für das erste und zweite Kind zahlen die Familienkassen damit ab Januar 192 Euro monatlich aus. Für den dritten Sprössling gibt es dann 198 monatlich, für den vierten und jeden weiteren Nachwuchs 223 Euro monatlich.
Zudem wird der Kinderzuschlag für einkommensschwache Familien ab Januar 2017 von 160 auf 170 Euro pro Kind und Monat angehoben. Auch der alternative Kinderfreibetrag, der ab einem zu versteuernden Familieneinkommen von rund 60 000 Euro günstiger ist, wird im kommenden Jahr erhöht, um 108 Euro auf 4716 Euro. Ab 2018 wird dieser abzugsfähige Betrag dann auf 4788 Euro heraufgesetzt.
Zudem soll eine Verschiebung des Einkommensteuertarifs um 0,73 Prozent die "kalte Progression" abmildern, die Lohnerhöhungen beim Nettogehalt oft auffrisst. Damit wird die geschätzte Inflationsrate der Jahre 2016 (0,73 Prozent) und 2017 (1,65 Prozent) ausgeglichen.
Kaum mehr Netto vom Brutto
Ein lediger Durchschnittsverdiener mit einem Bruttojahresgehalt von 35 500 Euro wird nächstes Jahr allerdings lediglich vier Euro monatlich mehr netto bekommen. Bei 50 000 Euro sind es sechs Euro mehr, bei 70 000 Euro bleiben gerade 6,50 Euro zusätzlich.Werbung
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Auch Familien werden die Steuersenkung kaum spüren. Einem kinderlosen Ehepaar mit 50 000 Euro Jahreseinkommen bringt die Mini-Steuerreform 7,30 Euro mehr im Monat. Ähnlich gering fällt die Entlastung für eine Familie (zwei Kinder) und 7000 Euro Bruttomonatseinkommen aus - das monatliche Plus liegt bei 10,50 Euro.
Höhere Sozialbeiträge 2017
Zudem droht die Steuersenkung bei vielen Gutverdienern durch höhere Sozialbeiträge zu verpuffen. Denn das Bundeskabinett beschloss auch neue Beitragsbemessungsgrenzen: Sie steigen 2017 bei Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen von 6200 auf 6350 Euro Bruttomonatseinkommen, im Osten von 5400 auf 5700 Euro. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung werden sie einheitlich von 4237,50 auf 4350 Euro Monatseinkommen angehoben. Die Versicherungspflichtgrenze für Krankenversicherte steigt von 4687,50 auf 4800 Euro.Weitere News
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