Stornobedingungen beachten

Unister-Pleite: Sorgen bei Urlaubern

23.07.16 08:00 Uhr

Unister-Pleite: Sorgen bei Urlaubern | finanzen.net

Die Pleite des Internetkonzerns Unister sorgt bei vielen Urlaubern für Verunsicherung, die bei "Ab in den Urlaub" oder "Flüge.de" gebucht haben.

von Markus Hinterberger, Euro am Sonntag

Unister betreibt mehrere Reiseportale wie ab in den Urlaub oder fluege.de, die ihrerseits noch nicht insolvent sind. Wer eine Pauschalreise bucht, ist generell über den Sicherungsschein gegen eine Insolvenz des Reiseveranstalters geschützt.

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Häufig sind die Unister-Töchter aber nur Vermittler und der Vertrag besteht mit der Fluglinie oder dem Reiseanbieter. Dennoch rät die Verbraucherzentrale Sachsen, aufmerksam zu sein und Unregelmäßigkeiten zu melden.

Bei von den Vermittlern ausgestellen Reisegutscheinen besteht die Gefahr, dass sie nicht mehr eingelöst werden können. Kunden werden hier wahrscheinlich auf ihren Kosten sitzen bleiben. Betroffene, denen die Reise nun zu unsicher ist, sollten die Stornobedingungen der Reise beachten und sich gegebenenfalls an die Verbraucherzentrale vor Ort wenden.

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