Umstrittenes Steuerabkommen

Bundesrat lehnt Steuerabkommen mit der Schweiz ab

23.11.12 10:45 Uhr

Der Bundesrat hat erwartungsgemäß das umstrittene Steuerabkommen mit der Schweiz abgelehnt. Nun kann nur noch mit einem Vermittlungsverfahren versucht werden, eine Lösung zu finden.

Die von SPD und Grünen geführten Länder haben aber ihre Ablehnung bekräftigt.

   Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) verteidigte das Abkommen in der Länderkammer und wies Forderungen zurück, Regelungen rückwirkend einzuführen. "Für die Vergangenheit kann die Schweiz von ihrem Bankgeheimnis nicht Abstand nehmen", sagte er. "Sie werden für die Vergangenheit keine bessere Lösung finden." Für die Zukunft würde es bei einem Zustandekommen des Abkommens aber "keinen Unterschied mehr machen, ob Kapitalanlagen bei Schweizer oder bei deutschen Banken sind".

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   Der Wortführer der ablehnenden Länder, Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD), bekräftigte in der Debatte der Länderkammer aber die ablehnende Haltung der von SPD und Grünen geführten Bundesländer. "Wir reichen nicht die Hand dazu, dass sich die ehrlichen Steuerzahler wie Trottel vorkommen müssen", sagte er. "Wir wollen ein Abkommen, dass seinen Namen auch verdient hat, das Steuerschlupflöcher auch schließt." Der Zustand nach einer Ablehnung durch die Länderkammer werde "den Schweizer Banken und den deutschen Steuerhinterziehern weher tun als dieses Abkommen".

   Bisher haben die Rot und Grün geführten Länder auch trotz eines Angebotes des Bundes, ihnen die Einnahmen aus dem Abkommen zu überlassen, kein Entgegenkommen gezeigt. Diese Länder bemängeln, das Abkommen sei schlecht ausgehandelt, schone Steuerflüchtlinge und ermögliche ihnen noch bis zum Jahresende, sich in Steueroasen "abzuschleichen".

   Gemäß dem Abkommen, dem bereits der Bundestag und die Schweiz zugestimmt haben, sollten die Bankguthaben deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz pauschal ab 2013 mit einer generellen Abgeltungssteuer von 26,4 Prozent besteuert werden. Zudem ist eine pauschale Nachversteuerung von Altvermögen mit Sätzen von 21 bis 41 Prozent vorgesehen.

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   Nun kann es zu einem Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat kommen. Gelingt auch dort keine Einigung, wäre das Vorhaben gescheitert.

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