Ertragswert

Ertragswert - Definition

Abgezinste oder aufgezinste Summe künftiger Zahlungen (Abzinsung). Die Berechnung erfolgt wie beim Barwert. Der Ertragswert kann auch auf einen in der Zukunft liegenden Zeitpunkt berechnet werden, dann erfolgt eine Aufzinsung der Zahlungen zum Vermögensendwert. Es gibt mehrere Ertragswertverfahren, steuerlich stellt der Ertragswert im Rahmen des Stuttgarter Verfahrens die Ertragskomponente dar. Weiterhin kommt er im Rahmen der Bedarfswertermittlung bei bebauten Grundstücken im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer zum Ansatz.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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