Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft
Andernach
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft 13. März 2026
Tagesordnung auf einen Blick
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2024/2025, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats
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| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024/2025
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024/2025
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/2025
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| 5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
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| 6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
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| 7. |
Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
|
Angaben nach der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212
| A1 |
Eindeutige Kennung |
GMETEIS00326 |
| A2 |
Art der Mitteilung |
Einladung zur Hauptversammlung |
| B1 |
ISIN |
DE0005658009 |
| B2 |
Name des Emittenten |
Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft |
| C1 |
Datum der Hauptversammlung |
20260313 |
| C2 |
Uhrzeit der Hauptversammlung |
10:00 Uhr (UTC), (11:00 Uhr MEZ) |
| C3 |
Art der Hauptversammlung |
Ordentliche Hauptversammlung |
| C4 |
Ort der Hauptversammlung |
food Hotel Neuwied, Langendorfer Str. 157, 56564 Neuwied |
| C5 |
Nachweisstichtag (Technical Record Date) |
20260219 [Record Date i.S.v. §123 Abs.4 S.2 AktG: 20260219] |
| C6 |
Uniform Resource Locator (URL) |
https://www.ehw.ag/hauptversammlung/hauptversammlung-2026 |
Wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Andernach. Die Hauptversammlung findet statt am Freitag, dem 13. März 2026, 11:00 Uhr, im food Hotel, Langendorfer Str. 157, 56564 Neuwied.
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2024/2025, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss entsprechend § 172 Aktiengesetz (AktG) am 03. Dezember 2025 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Jahresabschluss und Lagebericht, der Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben sowie der Bericht des Aufsichtsrats sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es nach Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf. Die Unterlagen können im Internet unter
| www.ehw.ag/hauptversammlung |
eingesehen werden.
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| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024/2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2024/2025 in Höhe von 93.050.180,68 Euro wie folgt zu verwenden:
| • |
Ausschüttung einer Dividende von 5,25 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie: |
92.400.000,00 Euro |
| • |
Vortrag auf neue Rechnung: |
650.180,68 Euro |
Die Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag zur Zahlung fällig. Die Auszahlung ist daher für Mittwoch, den 18. März 2026, vorgesehen.
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024/2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2024/2025 amtierenden, nachfolgend genannten Mitglieder des Vorstands in diesem Zeitraum zu entlasten:
| 3.1 |
Georgios Giovanakis |
| 3.2 |
Clarissa Odewald |
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen.
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2024/2025 amtierenden, nachfolgend genannten Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre jeweilige Amtszeit in diesem Zeitraum zu entlasten:
| 4.1 |
Dr. Thomas Bscher |
| 4.2 |
Carsten Evers (bis 30.September 2025) |
| 4.3 |
Dennis Grimm (6. Januar bis 21. März 2025) |
| 4.4 |
Dr. Marie Sophie Jaroni (seit 6. Januar 2025) |
| 4.5 |
Andreas de Maizìere |
| 4.6 |
Erika Mink-Zaghloul (seit 21. März 2025) |
| 4.7 |
Dr. Karina Schuck |
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen.
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| 5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Flick Gocke Schaumburg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bonn, zum Abschlussprüfer und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2025/2026 zu wählen.
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| 6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Gemäß § 162 Aktiengesetz müssen Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften jährlich einen Vergütungsbericht erstellen und diesen der Hauptversammlung zur Beschlussfassung über dessen Billigung vorlegen. Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 Aktiengesetz durch den Abschlussprüfer geprüft.
Den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 und den Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer finden Sie im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 und unter www.ehw.ag.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 zu billigen.
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| 7. |
Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 13. März 2026 endet die Amtszeit der durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats der Eisen- und Hüttenwerke AG. Es sind deshalb entsprechende Neuwahlen der Mitglieder des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung erforderlich.
Der Aufsichtsrat besteht nach § 7 Abs.1 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Mitglieder des Aufsichtsrats mit Wirkung ab Beendigung der am 13. März 2026 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung für fünf Jahre bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2029/2030 beschließt, zu wählen:
| 7.1 |
Esra Himmel |
| 7.2 |
Dr. Marie Sophie Jaroni |
| 7.3 |
Erika Mink-Zaghloul |
| 7.4 |
Tobias Polka |
| 7.5 |
Dr. Karina Schuck |
| 7.6 |
Alexander Thomas Stein |
Es ist vorgesehen, dass Frau Dr. Marie Sophie Jaroni im Falle ihrer Wiederwahl in den Aufsichtsrat als Kandidatin für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Der Aufsichtsrat geht - auch nach Rücksprache mit den Kandidaten - davon aus, dass alle Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand für die Aufsichtsratstätigkeit aufbringen können.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen in Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege der Einzelwahl durchzuführen.
Lebensläufe der Kandidaten und Kandidatinnen (einschließlich der Angaben gemäß § 125 Abs. 1 S. 5 AktG) sind unter Ziffer II. dieser Einladung beigefügt.
|
| II. |
Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 7
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Lebensläufe in alphabetischer Reihenfolge
1. Esra Himmel
Geburtsjahr: 1986 Wohnort: München Nationalität: Deutsch Beruf: Chief Operating Officer/Unternehmensberaterin
Ausbildung
| 2005 - 2009 |
Goethe Universität, Frankfurt a.M. - Bachelor of Science |
| 2009 - 2012 |
Universität Mannheim - Master of Science |
Beruflicher Werdegang
| 2013 - 2016 |
goetzpartners Management Consulting, Associate Consultant - Senior Consultant |
| 2016 - 2018 |
goetzpartners Group, Corporate Secretary - Manager Corporate Development |
| 2019 - 2022 |
goetzpartners Group, Senior Manager Corporate Development, Head of Corporate Development |
| 2022 - 2024 |
goetzpartners Group, COO (Chief Operating Officer), CHRO (Chief Human Resources Officer) |
| 2023 - 2024 |
goetzpartners Stiftung, Vorstand |
Aktuelle Mandate
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Unabhängigkeit (Empfehlung C.13 DCGK)
Es liegen keine Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft oder einem wesentlich beteiligten Aktionär der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft vor.
2. Dr. Marie Sophie Jaroni
Geburtsjahr: 1984 Wohnort: Ratingen Nationalität: Deutsch Beruf: Mitglied des Vorstands bei der thyssenkrupp Steel Europe AG
Ausbildung
| 2005 - 2011 |
Studium an den RWTH Aachen der Metallurgie und Werkstofftechnik |
| 2016 |
Promotion an der RWTH Aachen zu Dr.- Ing. |
Beruflicher Werdegang
| 2011 - 2017 |
McKinsey & Company - Unternehmensberaterin |
| 2017 - 2020 |
thyssenkrupp Industrial Solutions - Head of Strategy, Markets & Development |
| 2020 - 2021 |
thyssenkrupp Steel Europe AG - Head of Strategy & Communications |
| 2021 - 2024 |
thyssenkrupp Steel Europe AG - Senior Vice President Decarbonization & ESG |
| 06-09/2024 |
thyssenkrupp AG - Executive Vice President Steel |
| 10/2024 - 10/2025 |
Mitglied des Vorstands, Chief Transformation Officer (CTO) bei der thyssenkrupp Steel Europe AG |
| Seit 11/2025 |
Mitglied des Vorstands, Chief Executive Officer (CEO) bei der thyssenkrupp Steel Europe AG |
Aktuelle Mandate
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
| • |
thyssenkrupp Rasselstein GmbH (Vorsitzende) |
| • |
SEEHG Securing Energy for Europe Holding GmbH |
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Unabhängigkeit (Empfehlung C.13 DCGK)
Es liegen keine Beziehungen zum Unternehmen oder den Organen der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft vor; es liegen folgende Beziehungen zu einem wesentlich beteiligten Aktionär der Gesellschaft vor: Frau Dr. Marie Sophie Jaroni ist Vorsitzende des Vorstands bei der thyssenkrupp Steel Europe AG. Die thyssenkrupp Steel Europe AG hält eine wesentliche Beteiligung an der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft im Sinne der Empfehlung C.13 DCGK.
3. Erika Mink-Zaghloul
Geburtsjahr: 1960 Wohnort: Brüssel Nationalität: Deutsch Beruf: Head of Government and Regulatory Affairs bei der thyssenkrupp Steel Europe AG
Ausbildung
| 1984 - 1989 |
Technische Hochschule Mittelhessen, Gießen Studium Technisches Gesundheitswesen - Studienschwerpunkt Umwelt- und Hygienetechnik Stipendiatin der Hans Böckler Stiftung |
| 1987 - 1988 |
University of Maryland, USA - Studium Bauingenieurwesen |
| 1980 - 1983 |
Berufsausbildung, Abschluss: Mechanikerin |
Beruflicher Werdegang
| 1990 - 1998 |
Lahmeyer International GmbH (heute: TRACTEBEL Engineering), Projektleiterin industrieller Umweltschutz |
| 1998 - 2000 |
ERM - Environmental Resources Management, Head of Environmental Management and Training |
| 2000 - 2002 |
Tetra Pak Plastics Packaging GmbH, Head Sustainability |
| 2002 - 2020 |
Tetra Pak International, Global Vice President Public Affairs |
| Seit 11/2020 |
thyssenkrupp Steel Europe AG, Head of Government and Regulatory Affairs |
Aktuelle Mandate
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
| • |
thyssenkrupp Rasselstein GmbH |
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Unabhängigkeit (Empfehlung C.13 DCGK)
Es liegen keine Beziehungen zum Unternehmen oder den Organen der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft vor; es liegen folgende Beziehungen zu einem wesentlich beteiligten Aktionär der Gesellschaft vor: Frau Mink-Zaghloul ist Head of Government and Regulatory Affairs bei der thyssenkrupp Steel Europe AG. Die thyssenkrupp Steel Europe AG hält eine wesentliche Beteiligung an der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft im Sinne der Empfehlung C.13 DCGK.
4. Tobias Polka
Geburtsjahr: 1981 Wohnort: Tönisvorst Nationalität: Deutsch Beruf: Dipl.-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer & Steuerberater
Ausbildung
| 2002 - 2006 |
Universität Duisburg-Essen - Dipl. Kaufmann |
Beruflicher Werdegang
| 2006 - 2015 |
Grant Thornton AG - Manager Auditing & Transfer Pricing |
| Seit 2015 |
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater bei der ADKL |
| Seit 2017 |
Gesellschafter & Vorstand bei der ADKL |
| Seit 2018 |
Vorstandsmitglied von MSI Global Alliance, London |
| Seit 2022 |
Mitglied bei der IFAC (International Federation of Accountants)/SMPAG |
Aktuelle Mandate
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
| • |
Chairman Supervisory board of MSI Global Alliance, United Kingdom |
Unabhängigkeit (Empfehlung C.13 DCGK)
Es liegen keine Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft oder einem wesentlich beteiligten Aktionär der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft vor.
5. Dr. Karina Schuck
Geburtsjahr: 1982 Wohnort: Duisburg Nationalität: Deutsch Beruf: Head of Innovation & Quality Center bei der thyssenkrupp Steel Europe AG
Ausbildung
| 2005 - 2008 |
Dipl.-Ing. Metallurgie und Werkstofftechnik / RWTH Aachen |
| 2009 - 2011 |
Dr.-Ing. / Ruhr-Universität Bochum am Lehrstuhl für Werkstoffwissenschaft |
Beruflicher Werdegang
| 2008 - 2009 |
Trainee Werkstoffkompetenzzentrum bei der Thyssenkrupp Steel AG |
| 2009 - 2010 |
Fachkoordinatorin im Werkstoffkompetenzzentrum bei der Thyssenkrupp Steel AG |
| 2010 - 2015 |
Senior Engineer in der technischen Kundenberatung bei der thyssenkrupp Steel Europe AG |
| 2015 - 2016 |
Leitung Team Qualitätsmanagement im Warmbandwerk Duisburg-Beeckerwerth bei der thyssenkrupp Steel Europe AG |
| 2017 - 2019 |
Teamleiterin Qualitätsmanagement Service Qualität Beeckerwerth bei der thyssenkrupp Steel Europe AG |
| 2019 - 2020 |
Teamkoordination Elektrolytische Beschichtungsanlagen bei der thyssenkrupp Steel Europe AG |
| 2020 - 2022 |
Teamkoordination Kunde, Produkte & Qualität bei der thyssenkrupp Steel Europe AG |
| 2022 - 3/2025 |
Head of Quality Improvement and Steering bei der thyssenkrupp Steel Europe AG |
| Seit 4/2025 |
Head of Innovation & Quality Center bei der thyssenkrupp Steel Europe AG |
Aktuelle Mandate
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
| • |
thyssenkrupp rothe erde Germany GmbH |
| • |
thyssenkrupp Electrical Steel GmbH |
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Unabhängigkeit (Empfehlung C.13 DCGK)
Es liegen keine Beziehungen zum Unternehmen oder den Organen der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft vor; es liegen folgende Beziehungen zu einem wesentlich beteiligten Aktionär der Gesellschaft vor: Frau Dr. Karina Schuck ist Head of Innovation & Quality Center bei der thyssenkrupp Steel Europe AG. Die thyssenkrupp Steel Europe AG hält eine wesentliche Beteiligung an der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft im Sinne der Empfehlung C.13 DCGK.
6. Alexander Thomas Stein
Geburtsjahr: 1970 Wohnort: Lauf a.d. Pegnitz Nationalität: Deutsch Beruf: Head of Controlling, Accounting & Risk bei der thyssenkrupp Steel Europe AG
Ausbildung
| 1987 - 1991 |
Baumüller Nürnberg GmbH- Ausbildung zum Industrieelektroniker |
| 1995 - 1999 |
Techn. Hochschule Nürnberg - Diplom-Betriebwirt |
Beruflicher Werdegang
| 1998 - 2000 |
Siemens AG Automation & Drive - Vertriebscontrolling |
| 2000 - 2002 |
Feedback AG / eskatoo GmbH - Leiter Rechnungswesen u. Controlling |
| 2003 - 2004 |
Niersberger Beteiligungsholding GmbH - Leiter Cash- u. Kreditmanagement |
| 2004 - 2009 |
MANN+HUMMEL Innenraumfilter GmbH & Co. KG - kaufm. Leiter / ppa. |
| 2009 - 2014 |
MANN+HUMMEL Innenraumfilter GmbH & Co. KG - Geschäftsführer / CFO |
| 2014 - 2017 |
Baumüller Nürnberg GmbH - Geschäftsführer / CFO |
| 2017 - 2024 |
Salzgitter Flachstahl GmbH - Geschäftsführer / CFO |
| 2024 - 2025 |
Salzgitter Hydroforming GmbH & Co. KG - Geschäftsführer / CFO |
| Seit 5/2025 |
Head of Controlling, Accounting & Risk bei der thyssenkrupp Steel Europe AG |
Aktuelle Mandate
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
| • |
thyssenkrupp Rasselstein GmbH |
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Unabhängigkeit (Empfehlung C.13 DCGK)
Es liegen keine Beziehungen zum Unternehmen oder den Organen der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft vor; es liegen folgende Beziehungen zu einem wesentlich beteiligten Aktionär der Gesellschaft vor: Herr Alexander Thomas Stein ist Head of Controlling, Accounting & Risk bei der thyssenkrupp Steel Europe AG. Die thyssenkrupp Steel Europe AG hält eine wesentliche Beteiligung an der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft im Sinne der Empfehlung C.13 DCGK.
2. Weitere Angaben zur Einberufung
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital eingeteilt in 17.600.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien, so dass die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien 17.600.000 Stück beträgt.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder durch Bevollmächtigte - und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt, die am Ende des 22. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. am 19. Februar 2026, 24:00 Uhr MEZ, (Nachweisstichtag) Aktionäre der Gesellschaft sind und sich fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss zusammen mit einem auf den Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) oder einem Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG spätestens bis zum 06. März 2026, 24:00 Uhr MEZ, bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen.
| |
Anmeldestelle:
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| |
Eisen- und Hüttenwerke AG c/o C-HV AG Gewerbepark 10 92289 Ursensollen |
| |
oder per E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com |
Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute die erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes für ihre Kunden. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes Institut zu wenden und eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung zu bestellen. Jedem Aktionär wird eine Stimmrechtskarte pro Depot (bei Gemeinschaftsdepots maximal 2 Stimmrechtskarten) von der Anmeldestelle ausgestellt.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Teilnahme- und Stimmrechts, als Aktionär nur, wer sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes rechtzeitig erbracht hat. Der Umfang des Teilnahme- und Stimmrechts ergibt sich dabei ausschließlich aus dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für den Umfang des Teilnahme- und Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf den Umfang des Teilnahme- und Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Verfahren für die Stimmabgabe und Stimmrechtsvertretung
Bevollmächtigung eines Dritten
Aktionäre, die ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben wollen, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine sonstige Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine ordnungsgemäße und fristgerechte Anmeldung des Aktionärs Sorge zu tragen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch ein sonstiger von § 135 AktG erfasster Intermediär noch eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird. Zur Erteilung der Vollmacht kann das zusammen mit der Eintrittskarte versandte Formular verwandt werden. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, sonstigen von § 135 AktG erfassten Intermediären oder anderen diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen sind Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft
Außerdem wird rechtzeitig angemeldeten Aktionären angeboten, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen unter Erteilung von Weisungen vertreten zu lassen.
Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung, Anträgen und Wahlvorschlägen ausüben, zu denen Sie Weisungen erteilen; sie können das Stimmrecht nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Aufträge zu Redebeiträgen und Auskunftsverlangen, zum Stellen von Anträgen und Wahlvorschlägen, zu Verlangen zur Aufnahme von Fragen in die Niederschrift sowie zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse nehmen die Stimmrechtsvertreter nicht entgegen.
Vollmacht und Weisungen können vor und auch noch während der Hauptversammlung erteilt werden, müssen der Gesellschaft jedoch spätestens bis zum Beginn der Abstimmung vorliegen.
Möchten Aktionäre trotz bereits erfolgter Vollmachtserteilung und Weisung an die Stimmrechtsvertreter ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst oder über einen Vertreter ausüben, so ist dies möglich, gilt aber als Widerruf der Vollmachtserteilung und Weisung an die Stimmrechtsvertreter.
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro am Grundkapital erreichen (letzteres entspricht 195.313 Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Ergänzungsverlangen müssen an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet sein und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung schriftlich zugehen, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind. Letztmöglicher Zugangstermin ist also der 10. Februar 2026, 24:00 Uhr MEZ. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.
Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
| |
Eisen- und Hüttenwerke AG - Vorstand - c/o C-HV AG Gewerbepark 10 92289 Ursensollen Deutschland |
| |
oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB, das heißt per E-Mail unter Hinzufügung Ihres Namens und mit qualifizierter elektronischer Signatur, an: |
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ehw@ehw.ag |
Antragsteller haben nachzuweisen, dass Sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Auf die Berechnung der Aktienbesitzzeit findet § 70 AktG Anwendung.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 und 127 AktG
Jeder Aktionär hat das Recht, Gegenanträge gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern, an die nachstehende Anschrift zu übersenden.
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Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft Herrn Torsten Ratschat c/o C-HV AG Gewerbepark 10 92289 Ursensollen Deutschland
E-Mail: ehw@ehw.ag
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Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Von der Gesellschaft nach § 126 AktG oder § 127 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die dieser mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung - d.h. bis spätestens zum 26. Februar 2026, 24:00 Uhr MEZ unter vorstehender Adresse oder E-Mail-Adresse zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen zugänglich zu machenden Begründung und gegebenenfalls versehen mit den nach § 127 S. 4 AktG zu ergänzenden Inhalten sowie einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter www.ehw.ag über den Link „Hauptversammlung“ unverzüglich nach ihrem Eingang veröffentlicht.
Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär bzw. deren Bevollmächtigten auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu den mit ihr verbundenen Unternehmen.
Erklärung von Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben das Recht, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung in der Versammlung am Wortmeldetisch zur Niederschrift des Notars zu erklären. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können keine Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des die Hauptversammlung beurkundenden Notars erklären.
Hinweise zum Datenschutz
Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/oder über Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft verarbeitet Ihre Daten als Verantwortliche unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten gemäß der DSGVO finden Sie im Internet auf der Webseite unter www.ehw.ag über den Link „Hauptversammlung“.
Veröffentlichungen auf der Internetseite gemäß § 124a AktG / Ergänzende Informationen
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ehw.ag über den Link „Hauptversammlung“ zur Verfügung. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
Die Einladung ist am 30. Januar 2026 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden.
Andernach, im Januar 2026
Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft
DER VORSTAND
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