EQS-HV: Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.03.2026 in Neuwied mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

30.01.26 15:05 Uhr

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EQS-News: Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.03.2026 in Neuwied mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

30.01.2026 / 15:05 CET/CEST
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Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft Andernach Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft
13. März 2026


Tagesordnung auf einen Blick

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2024/2025, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024/2025

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3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024/2025

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/2025

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

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6.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

7.

Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern


Angaben nach der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212

A1 Eindeutige Kennung GMETEIS00326
A2 Art der Mitteilung Einladung zur Hauptversammlung
B1 ISIN DE0005658009
B2 Name des Emittenten Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft
C1 Datum der Hauptversammlung 20260313
C2 Uhrzeit der Hauptversammlung 10:00 Uhr (UTC), (11:00 Uhr MEZ)
C3 Art der Hauptversammlung Ordentliche Hauptversammlung
C4 Ort der Hauptversammlung food Hotel Neuwied, Langendorfer Str. 157, 56564 Neuwied
C5 Nachweisstichtag (Technical Record Date) 20260219 [Record Date i.S.v. §123 Abs.4 S.2 AktG: 20260219]
C6 Uniform Resource Locator (URL) https://www.ehw.ag/hauptversammlung/hauptversammlung-2026


Wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Andernach. Die Hauptversammlung findet statt am Freitag, dem 13. März 2026, 11:00 Uhr, im food Hotel, Langendorfer Str. 157, 56564 Neuwied.

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2024/2025, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss entsprechend § 172 Aktiengesetz (AktG) am 03. Dezember 2025 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Jahresabschluss und Lagebericht, der Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben sowie der Bericht des Aufsichtsrats sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es nach Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf. Die Unterlagen können im Internet unter

www.ehw.ag/hauptversammlung

eingesehen werden.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024/2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2024/2025 in Höhe von 93.050.180,68 Euro wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 5,25 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie: 92.400.000,00 Euro
Vortrag auf neue Rechnung: 650.180,68 Euro

Die Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag zur Zahlung fällig. Die Auszahlung ist daher für Mittwoch, den 18. März 2026, vorgesehen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024/2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2024/2025 amtierenden, nachfolgend genannten Mitglieder des Vorstands in diesem Zeitraum zu entlasten:

3.1

Georgios Giovanakis

3.2

Clarissa Odewald

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2024/2025 amtierenden, nachfolgend genannten Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre jeweilige Amtszeit in diesem Zeitraum zu entlasten:

4.1

Dr. Thomas Bscher

4.2

Carsten Evers (bis 30.September 2025)

4.3

Dennis Grimm (6. Januar bis 21. März 2025)

4.4

Dr. Marie Sophie Jaroni (seit 6. Januar 2025)

4.5

Andreas de Maizìere

4.6

Erika Mink-Zaghloul (seit 21. März 2025)

4.7

Dr. Karina Schuck

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Flick Gocke Schaumburg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bonn, zum Abschlussprüfer und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2025/2026 zu wählen.

6.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Gemäß § 162 Aktiengesetz müssen Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften jährlich einen Vergütungsbericht erstellen und diesen der Hauptversammlung zur Beschlussfassung über dessen Billigung vorlegen. Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 Aktiengesetz durch den Abschlussprüfer geprüft.

Den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 und den Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer finden Sie im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 und unter www.ehw.ag.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 zu billigen.

7.

Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 13. März 2026 endet die Amtszeit der durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats der Eisen- und Hüttenwerke AG. Es sind deshalb entsprechende Neuwahlen der Mitglieder des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung erforderlich.

Der Aufsichtsrat besteht nach § 7 Abs.1 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Mitglieder des Aufsichtsrats mit Wirkung ab Beendigung der am 13. März 2026 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung für fünf Jahre bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2029/2030 beschließt, zu wählen:

7.1

Esra Himmel

7.2

Dr. Marie Sophie Jaroni

7.3

Erika Mink-Zaghloul

7.4

Tobias Polka

7.5

Dr. Karina Schuck

7.6

Alexander Thomas Stein

Es ist vorgesehen, dass Frau Dr. Marie Sophie Jaroni im Falle ihrer Wiederwahl in den Aufsichtsrat als Kandidatin für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat geht - auch nach Rücksprache mit den Kandidaten - davon aus, dass alle Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand für die Aufsichtsratstätigkeit aufbringen können.

Es ist beabsichtigt, die Wahlen in Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege der Einzelwahl durchzuführen.

Lebensläufe der Kandidaten und Kandidatinnen (einschließlich der Angaben gemäß § 125 Abs. 1 S. 5 AktG) sind unter Ziffer II. dieser Einladung beigefügt.

II.

Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 7

Lebensläufe in alphabetischer Reihenfolge


1. Esra Himmel

Geburtsjahr: 1986
Wohnort: München
Nationalität: Deutsch
Beruf: Chief Operating Officer/Unternehmensberaterin

Ausbildung

2005 - 2009 Goethe Universität, Frankfurt a.M. - Bachelor of Science
2009 - 2012 Universität Mannheim - Master of Science

Beruflicher Werdegang

2013 - 2016 goetzpartners Management Consulting, Associate Consultant - Senior Consultant
2016 - 2018 goetzpartners Group, Corporate Secretary - Manager Corporate Development
2019 - 2022 goetzpartners Group, Senior Manager Corporate Development, Head of Corporate Development
2022 - 2024 goetzpartners Group, COO (Chief Operating Officer), CHRO (Chief Human Resources Officer)
2023 - 2024 goetzpartners Stiftung, Vorstand

Aktuelle Mandate

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

keine

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

keine

Unabhängigkeit (Empfehlung C.13 DCGK)

Es liegen keine Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft oder einem wesentlich beteiligten Aktionär der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft vor.


2. Dr. Marie Sophie Jaroni

Geburtsjahr: 1984
Wohnort: Ratingen
Nationalität: Deutsch
Beruf: Mitglied des Vorstands bei der thyssenkrupp Steel Europe AG

Ausbildung

2005 - 2011 Studium an den RWTH Aachen der Metallurgie und Werkstofftechnik
2016 Promotion an der RWTH Aachen zu Dr.- Ing.

Beruflicher Werdegang

2011 - 2017 McKinsey & Company - Unternehmensberaterin
2017 - 2020 thyssenkrupp Industrial Solutions - Head of Strategy, Markets & Development
2020 - 2021 thyssenkrupp Steel Europe AG - Head of Strategy & Communications
2021 - 2024 thyssenkrupp Steel Europe AG - Senior Vice President Decarbonization & ESG
06-09/2024 thyssenkrupp AG - Executive Vice President Steel
10/2024 - 10/2025 Mitglied des Vorstands, Chief Transformation Officer (CTO) bei der thyssenkrupp Steel Europe AG
Seit 11/2025 Mitglied des Vorstands, Chief Executive Officer (CEO) bei der thyssenkrupp Steel Europe AG

Aktuelle Mandate

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

thyssenkrupp Rasselstein GmbH (Vorsitzende)

SEEHG Securing Energy for Europe Holding GmbH

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

keine

Unabhängigkeit (Empfehlung C.13 DCGK)

Es liegen keine Beziehungen zum Unternehmen oder den Organen der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft vor; es liegen folgende Beziehungen zu einem wesentlich beteiligten Aktionär der Gesellschaft vor: Frau Dr. Marie Sophie Jaroni ist Vorsitzende des Vorstands bei der thyssenkrupp Steel Europe AG. Die thyssenkrupp Steel Europe AG hält eine wesentliche Beteiligung an der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft im Sinne der Empfehlung C.13 DCGK.


3. Erika Mink-Zaghloul

Geburtsjahr: 1960
Wohnort: Brüssel
Nationalität: Deutsch
Beruf: Head of Government and Regulatory Affairs bei der thyssenkrupp Steel Europe AG

Ausbildung

1984 - 1989 Technische Hochschule Mittelhessen, Gießen
Studium Technisches Gesundheitswesen - Studienschwerpunkt Umwelt- und Hygienetechnik
Stipendiatin der Hans Böckler Stiftung
1987 - 1988 University of Maryland, USA - Studium Bauingenieurwesen
1980 - 1983 Berufsausbildung, Abschluss: Mechanikerin

Beruflicher Werdegang

1990 - 1998 Lahmeyer International GmbH (heute: TRACTEBEL Engineering),
Projektleiterin industrieller Umweltschutz
1998 - 2000 ERM - Environmental Resources Management,
Head of Environmental Management and Training
2000 - 2002 Tetra Pak Plastics Packaging GmbH, Head Sustainability
2002 - 2020 Tetra Pak International, Global Vice President Public Affairs
Seit 11/2020 thyssenkrupp Steel Europe AG, Head of Government and Regulatory Affairs

Aktuelle Mandate

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

thyssenkrupp Rasselstein GmbH

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

keine

Unabhängigkeit (Empfehlung C.13 DCGK)

Es liegen keine Beziehungen zum Unternehmen oder den Organen der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft vor; es liegen folgende Beziehungen zu einem wesentlich beteiligten Aktionär der Gesellschaft vor: Frau Mink-Zaghloul ist Head of Government and Regulatory Affairs bei der thyssenkrupp Steel Europe AG. Die thyssenkrupp Steel Europe AG hält eine wesentliche Beteiligung an der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft im Sinne der Empfehlung C.13 DCGK.


4. Tobias Polka

Geburtsjahr: 1981
Wohnort: Tönisvorst
Nationalität: Deutsch
Beruf: Dipl.-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Ausbildung

2002 - 2006 Universität Duisburg-Essen - Dipl. Kaufmann

Beruflicher Werdegang

2006 - 2015 Grant Thornton AG - Manager Auditing & Transfer Pricing
Seit 2015 Wirtschaftsprüfer & Steuerberater bei der ADKL
Seit 2017 Gesellschafter & Vorstand bei der ADKL
Seit 2018 Vorstandsmitglied von MSI Global Alliance, London
Seit 2022 Mitglied bei der IFAC (International Federation of Accountants)/SMPAG

Aktuelle Mandate

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

keine

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

Chairman Supervisory board of MSI Global Alliance, United Kingdom

Unabhängigkeit (Empfehlung C.13 DCGK)

Es liegen keine Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft oder einem wesentlich beteiligten Aktionär der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft vor.


5. Dr. Karina Schuck

Geburtsjahr: 1982
Wohnort: Duisburg
Nationalität: Deutsch
Beruf: Head of Innovation & Quality Center bei der thyssenkrupp Steel Europe AG

Ausbildung

2005 - 2008 Dipl.-Ing. Metallurgie und Werkstofftechnik / RWTH Aachen
2009 - 2011 Dr.-Ing. / Ruhr-Universität Bochum am Lehrstuhl für Werkstoffwissenschaft

Beruflicher Werdegang

2008 - 2009 Trainee Werkstoffkompetenzzentrum bei der Thyssenkrupp Steel AG
2009 - 2010 Fachkoordinatorin im Werkstoffkompetenzzentrum bei der Thyssenkrupp Steel AG
2010 - 2015 Senior Engineer in der technischen Kundenberatung bei der thyssenkrupp Steel Europe AG
2015 - 2016 Leitung Team Qualitätsmanagement im Warmbandwerk Duisburg-Beeckerwerth bei der thyssenkrupp Steel Europe AG
2017 - 2019 Teamleiterin Qualitätsmanagement Service Qualität Beeckerwerth bei der thyssenkrupp Steel Europe AG
2019 - 2020 Teamkoordination Elektrolytische Beschichtungsanlagen bei der thyssenkrupp Steel Europe AG
2020 - 2022 Teamkoordination Kunde, Produkte & Qualität bei der thyssenkrupp Steel Europe AG
2022 - 3/2025 Head of Quality Improvement and Steering bei der thyssenkrupp Steel Europe AG
Seit 4/2025 Head of Innovation & Quality Center bei der thyssenkrupp Steel Europe AG

Aktuelle Mandate

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

thyssenkrupp rothe erde Germany GmbH

thyssenkrupp Electrical Steel GmbH

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

keine

Unabhängigkeit (Empfehlung C.13 DCGK)

Es liegen keine Beziehungen zum Unternehmen oder den Organen der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft vor; es liegen folgende Beziehungen zu einem wesentlich beteiligten Aktionär der Gesellschaft vor: Frau Dr. Karina Schuck ist Head of Innovation & Quality Center bei der thyssenkrupp Steel Europe AG. Die thyssenkrupp Steel Europe AG hält eine wesentliche Beteiligung an der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft im Sinne der Empfehlung C.13 DCGK.


6. Alexander Thomas Stein

Geburtsjahr: 1970
Wohnort: Lauf a.d. Pegnitz
Nationalität: Deutsch
Beruf: Head of Controlling, Accounting & Risk bei der thyssenkrupp Steel Europe AG

Ausbildung

1987 - 1991 Baumüller Nürnberg GmbH- Ausbildung zum Industrieelektroniker
1995 - 1999 Techn. Hochschule Nürnberg - Diplom-Betriebwirt

Beruflicher Werdegang

1998 - 2000 Siemens AG Automation & Drive - Vertriebscontrolling
2000 - 2002 Feedback AG / eskatoo GmbH - Leiter Rechnungswesen u. Controlling
2003 - 2004 Niersberger Beteiligungsholding GmbH - Leiter Cash- u. Kreditmanagement
2004 - 2009 MANN+HUMMEL Innenraumfilter GmbH & Co. KG - kaufm. Leiter / ppa.
2009 - 2014 MANN+HUMMEL Innenraumfilter GmbH & Co. KG - Geschäftsführer / CFO
2014 - 2017 Baumüller Nürnberg GmbH - Geschäftsführer / CFO
2017 - 2024 Salzgitter Flachstahl GmbH - Geschäftsführer / CFO
2024 - 2025 Salzgitter Hydroforming GmbH & Co. KG - Geschäftsführer / CFO
Seit 5/2025 Head of Controlling, Accounting & Risk bei der thyssenkrupp Steel Europe AG

Aktuelle Mandate

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

thyssenkrupp Rasselstein GmbH

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

keine

Unabhängigkeit (Empfehlung C.13 DCGK)

Es liegen keine Beziehungen zum Unternehmen oder den Organen der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft vor; es liegen folgende Beziehungen zu einem wesentlich beteiligten Aktionär der Gesellschaft vor: Herr Alexander Thomas Stein ist Head of Controlling, Accounting & Risk bei der thyssenkrupp Steel Europe AG. Die thyssenkrupp Steel Europe AG hält eine wesentliche Beteiligung an der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft im Sinne der Empfehlung C.13 DCGK.


2. Weitere Angaben zur Einberufung

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital eingeteilt in 17.600.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien, so dass die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien 17.600.000 Stück beträgt.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder durch Bevollmächtigte - und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt, die am Ende des 22. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. am 19. Februar 2026, 24:00 Uhr MEZ, (Nachweisstichtag) Aktionäre der Gesellschaft sind und sich fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss zusammen mit einem auf den Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) oder einem Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG spätestens bis zum 06. März 2026, 24:00 Uhr MEZ, bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen.

 

Anmeldestelle:

 

Eisen- und Hüttenwerke AG
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen

 

oder per E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com

Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute die erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes für ihre Kunden. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes Institut zu wenden und eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung zu bestellen. Jedem Aktionär wird eine Stimmrechtskarte pro Depot (bei Gemeinschaftsdepots maximal 2 Stimmrechtskarten) von der Anmeldestelle ausgestellt.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Teilnahme- und Stimmrechts, als Aktionär nur, wer sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes rechtzeitig erbracht hat. Der Umfang des Teilnahme- und Stimmrechts ergibt sich dabei ausschließlich aus dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für den Umfang des Teilnahme- und Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf den Umfang des Teilnahme- und Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.

Verfahren für die Stimmabgabe und Stimmrechtsvertretung

Bevollmächtigung eines Dritten

Aktionäre, die ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben wollen, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine sonstige Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine ordnungsgemäße und fristgerechte Anmeldung des Aktionärs Sorge zu tragen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch ein sonstiger von § 135 AktG erfasster Intermediär noch eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird. Zur Erteilung der Vollmacht kann das zusammen mit der Eintrittskarte versandte Formular verwandt werden. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, sonstigen von § 135 AktG erfassten Intermediären oder anderen diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen sind Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft

Außerdem wird rechtzeitig angemeldeten Aktionären angeboten, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen unter Erteilung von Weisungen vertreten zu lassen.

Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung, Anträgen und Wahlvorschlägen ausüben, zu denen Sie Weisungen erteilen; sie können das Stimmrecht nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Aufträge zu Redebeiträgen und Auskunftsverlangen, zum Stellen von Anträgen und Wahlvorschlägen, zu Verlangen zur Aufnahme von Fragen in die Niederschrift sowie zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse nehmen die Stimmrechtsvertreter nicht entgegen.

Vollmacht und Weisungen können vor und auch noch während der Hauptversammlung erteilt werden, müssen der Gesellschaft jedoch spätestens bis zum Beginn der Abstimmung vorliegen.

Möchten Aktionäre trotz bereits erfolgter Vollmachtserteilung und Weisung an die Stimmrechtsvertreter ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst oder über einen Vertreter ausüben, so ist dies möglich, gilt aber als Widerruf der Vollmachtserteilung und Weisung an die Stimmrechtsvertreter.

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro am Grundkapital erreichen (letzteres entspricht 195.313 Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Ergänzungsverlangen müssen an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet sein und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung schriftlich zugehen, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind. Letztmöglicher Zugangstermin ist also der 10. Februar 2026, 24:00 Uhr MEZ. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.

Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:

 

Eisen- und Hüttenwerke AG
- Vorstand -
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
Deutschland

 

oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB, das heißt per E-Mail unter Hinzufügung Ihres Namens und mit qualifizierter elektronischer Signatur, an:

 

ehw@ehw.ag

Antragsteller haben nachzuweisen, dass Sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Auf die Berechnung der Aktienbesitzzeit findet § 70 AktG Anwendung.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 und 127 AktG

Jeder Aktionär hat das Recht, Gegenanträge gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern, an die nachstehende Anschrift zu übersenden.

 

Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft
Herrn Torsten Ratschat
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
Deutschland

E-Mail: ehw@ehw.ag

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Von der Gesellschaft nach § 126 AktG oder § 127 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die dieser mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung - d.h. bis spätestens zum 26. Februar 2026, 24:00 Uhr MEZ unter vorstehender Adresse oder E-Mail-Adresse zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen zugänglich zu machenden Begründung und gegebenenfalls versehen mit den nach § 127 S. 4 AktG zu ergänzenden Inhalten sowie einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter www.ehw.ag über den Link „Hauptversammlung“ unverzüglich nach ihrem Eingang veröffentlicht.

Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär bzw. deren Bevollmächtigten auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu den mit ihr verbundenen Unternehmen.

Erklärung von Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben das Recht, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung in der Versammlung am Wortmeldetisch zur Niederschrift des Notars zu erklären. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können keine Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des die Hauptversammlung beurkundenden Notars erklären.

Hinweise zum Datenschutz

Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/oder über Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft verarbeitet Ihre Daten als Verantwortliche unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten gemäß der DSGVO finden Sie im Internet auf der Webseite unter www.ehw.ag über den Link „Hauptversammlung“.

Veröffentlichungen auf der Internetseite gemäß § 124a AktG / Ergänzende Informationen

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ehw.ag über den Link „Hauptversammlung“ zur Verfügung. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

Die Einladung ist am 30. Januar 2026 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden.

 

Andernach, im Januar 2026

Eisen- und Hüttenwerke
Aktiengesellschaft

DER VORSTAND



30.01.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Originalinhalt anzeigen: EQS News


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft
Koblenzer Str. 141
56626 Andernach
Deutschland
Telefon: +49 2632 309525
E-Mail: daniela.huhn@thyssenkrupp-steel.com
Internet: https://www.ehw.ag
ISIN: DE0005658009
WKN: 565800

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2268934  30.01.2026 CET/CEST

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