Modernisierung

Rente nicht mehr bar oder per Scheck - Ab 2026 benötigen alle Renter ein Girokonto

17.12.25 03:20 Uhr

Ende von bar und Scheck: Rentenzahlungen laufen ab 2026 nur noch über Girokonten | finanzen.net

Zum Jahresbeginn 2026 wird ein Kapitel geschlossen: Die gesetzliche Rente wird künftig ausschließlich auf ein Konto überwiesen. Die Möglichkeit, Rentenbeträge bar oder per Zahlungsanweisung zu erhalten, fällt weg. Wer bis dahin keine Kontoverbindung angibt, muss mit Verzögerungen rechnen.

Ein veralteter Service wird eingestellt

Die Tage der Rentenzahlung per Scheck oder Bargeldausgabe sind gezählt. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Rente ausschließlich überwiesen. Die Deutsche Rentenversicherung hat angekündigt, dass die sogenannten Zahlungsanweisungen zur Verrechnung - also Schecks, die bei der Post eingelöst werden konnten, nur noch bis Ende 2025 ausgegeben werden. Das betrifft laut DRV rund 3.300 Rentenempfänger in Deutschland. Grund sei neben Modernisierung auch das Einsparen von Aufwand und Kosten für Verwaltung.

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Die letzten, die noch bar empfangen

Wer heute noch seine Rente bar erhält, gehört zu einer kleinen Minderheit. Oft sind es ältere Menschen, die nie ein Konto gebraucht haben oder denen die Eröffnung eines solchen schlicht zu aufwendig erscheint. Manche haben schlechte Erfahrungen mit Banken gemacht, andere scheuen die Bürokratie. Viele von ihnen sind mit der Welt der Online-Portale, Formulare und Identitätsnachweise kaum vertraut. Laut Steurtipps.de erhalten Rentner neben der telefonischen Beratung der Deutsche Rentenversicherung, auch Sozialdienste, Betreuungsvereine und Wohlfahrtsverbände, Hilfe beim Ausfüllen von Dokumenten oder der Kommunikation mit Behörden.

Was sich jetzt ändern muss

Die Umstellung auf die unbare Zahlung ist nicht kompliziert, aber verbindlich. Wer noch keine Kontoverbindung bei der Deutschen Rentenversicherung hinterlegt hat, muss dies bis spätestens Ende 2025 nachholen. Dafür gibt es ein Formular, das entweder per Post oder online eingereicht werden kann. Die Adresse: Deutsche Post AG, Renten Service, 13497 Berlin. Wie Chip.de erklärt, reicht es nicht aus, nur irgendein Konto anzugeben. Es muss sich um ein auf den Namen der Rentnerin oder des Rentners laufendes Girokonto handeln - oder um das einer Vertrauensperson, sofern eine Vollmacht vorliegt.

Wenn kein eigenes Konto möglich ist

Es gibt Situationen, in denen Menschen kein Konto eröffnen können - etwa wegen einer schlechten Schufa-Auskunft oder fehlender Papiere. Dafür gibt es eine Lösung: das sogenannte Basiskonto. Seit 2016 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf ein solches Konto - unabhängig von Einkommen oder Bonität. Banken dürfen den Antrag nicht einfach ablehnen. Das Basiskonto funktioniert wie ein normales Girokonto und reicht für den Rentenempfang völlig aus.

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Was passiert ohne Kontoangabe

Wer bis Ende 2025 keine Kontoverbindung mitteilt, bekommt ab Januar 2026 zunächst keine Rentenzahlung mehr. Der Anspruch bleibt zwar bestehen, aber das Geld wird so lange einbehalten, bis ein Konto genannt wird. Nach Angaben von buerger-geld.org kann es nachträglich zu Auszahlungen kommen - allerdings nicht sofort, sondern mit Verzögerung. Gerade bei kleinen Renten kann das existenzbedrohend sein. Umso wichtiger ist es, dass niemand die Frist verstreichen lässt.

Redaktion finanzen.net

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