Sicher erben - Woran erkennt man ein echtes Testament?

Bei Zweifeln an der Echtheit prüft das Nachlassgericht, oft mit Schriftgutachten. Absolute Sicherheit ist nicht nötig, ein "brauchbarer Grad an Gewissheit" genügt. Fälschungen sind strafbar und können zur Erbunwürdigkeit führen. Ohne Nachweis gilt die gesetzliche Erbfolge.
Erste Prüfung durch das Nachlassgericht
Steht ein Erbscheinsantrag an, nimmt das Nachlassgericht zunächst eine formale und inhaltliche Prüfung vor, um festzustellen, ob das vorliegende Dokument überhaupt als Testament in Betracht kommt. Wie Rose & Partner erklären, handelt es sich hierbei um eine erste Plausibilitätskontrolle, bei der beispielsweise geprüft wird, ob die Formvorgaben eingehalten und der Inhalt grundsätzlich nachvollziehbar sind. Nach der Entscheidung des OLG Brandenburg (Az. 3 W 80/24) muss das Gericht nicht jede theoretische Unsicherheit ausräumen. Es reicht aus, wenn ein "für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit" erreicht ist, der vernünftige Zweifel ausschließt - absolute naturwissenschaftliche Sicherheit ist dagegen nicht erforderlich.
Hinweise auf mögliche Fälschung
Hinweise auf eine mögliche Fälschung können sich aus verschiedenen Umständen ergeben. Dazu zählen auffällige Abweichungen im Schriftbild oder ein Inhalt, der im klaren Widerspruch zu früheren Äußerungen oder früheren Testamenten steht. Wie Rose & Partner erläutern, können auch ungewöhnliche Auffindesituationen oder ein verdächtiges Datum Anlass zu Zweifeln geben. Ein prägnantes Beispiel liefert das OLG Rostock (Az. 3 W 128/19): Dort standen die festgestellte Schreibfähigkeit des Erblassers und das flüssige Schriftbild des Testaments im deutlichen Gegensatz, zudem erwies sich der angegebene Fundort als wenig glaubwürdig.
Beweismittel und Gutachten im Verfahren
Im Streit um die Echtheit eines Testaments ist das schriftvergleichende Gutachten eines Sachverständigen in der Regel das wichtigste Beweismittel. Um eine fundierte Prüfung zu ermöglichen, kann das Gericht selbst aktiv werden und geeignete Vergleichsschriften beschaffen - etwa aus privaten Unterlagen, bei Banken, Versicherungen oder Behörden. Anschließend beauftragt es einen qualifizierten Gutachter, der anhand dieser Proben die Handschrift und Unterschrift des Erblassers analysiert. Nach § 1937 BGB liegt die Beweislast beim Begünstigten: Er muss das Gericht davon überzeugen, dass das Testament tatsächlich vom Erblasser stammt. Wie das OLG Rostock klarstellte, führt ein fehlender oder nicht ausreichender Nachweis automatisch dazu, dass die gesetzliche Erbfolge gilt.
Folgen einer Testamentsfälschung
Eine Testamentsfälschung zieht gravierende rechtliche Folgen nach sich. Wer ein Testament verfälscht oder vollständig nachahmt, begeht nach § 267 StGB eine Urkundenfälschung - und macht sich damit strafbar. Bereits der Versuch ist gesetzlich erfasst und kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Wie Rose & Partner betonen, kann eine solche Tat zusätzlich zur Erbunwürdigkeit des Täters führen. Das bedeutet, dass er seinen gesamten Erbanspruch verliert, selbst wenn er nach der gesetzlichen Erbfolge eigentlich erbberechtigt wäre. Lässt sich die Echtheit eines Testaments nicht mit dem erforderlichen Grad an Gewissheit belegen, greift - wie das OLG Rostock entschieden hat - automatisch die gesetzliche Erbfolge, sodass nur die formell berechtigten Erben bedacht werden.
Redaktion finanzen.net
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