Schutz der Gesundheit

Was ist die gesetzliche Unfallversicherung und wofür ist sie gut?

16.06.25 08:36 Uhr

Gesetzliche Unfallversicherung: Zweck, Leistungen & Bedeutung erklärt | finanzen.net

Ob auf der Baustelle, im Klassenzimmer oder auf dem Weg zur Arbeit - Unfälle können überall passieren. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt in solchen Fällen. Doch wer ist eigentlich versichert, wann greift der Schutz und welche Leistungen sind damit verbunden?

Schutz bei Arbeit, Ausbildung und Ehrenamt

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und schützt Menschen bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales berichtet. Versichert sind nicht nur Arbeitnehmer und Auszubildende, sondern auch Schüler, Studierende, Kinder in Betreuungseinrichtungen sowie ehrenamtlich Tätige, beispielsweise in der Freiwilligen Feuerwehr oder als Blutspender. Selbstständige können sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig versichern.

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Der Versicherungsschutz greift bei Unfällen während der Arbeit oder Ausbildung sowie auf dem direkten Weg dorthin oder zurück. Wichtig ist dabei, dass der Weg nicht unterbrochen wird - ein kurzer Abstecher zum Bäcker kann bereits den Versicherungsschutz gefährden.

Leistungen: Mehr als nur medizinische Versorgung

Im Falle eines Arbeits- oder Wegeunfalls übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung umfassende Leistungen. Dazu zählen medizinische Behandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen und finanzielle Unterstützung. Nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit wird Verletztengeld gezahlt, das in der Regel 80 Prozent des Bruttoentgelts beträgt und damit höher als das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung ist.

Bei dauerhaften Beeinträchtigungen kann eine Verletztenrente gewährt werden, die bis zu zwei Drittel des Jahresgehalts betragen kann. Auch Hinterbliebene erhalten im Todesfall des Versicherten Leistungen, wie Witwen- oder Waisenrenten, wie es weiter heißt.

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Finanzierung und Träger der Versicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung wird ausschließlich durch Beiträge der Arbeitgeber finanziert. Für Beschäftigte ist der Schutz somit beitragsfrei. Träger der Versicherung sind die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die je nach Branche und Tätigkeit zuständig sind.

Prävention als zentrale Aufgabe

Neben der Absicherung im Schadensfall hat die gesetzliche Unfallversicherung auch die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern. Dies geschieht durch Beratung, Schulungen und die Entwicklung von Sicherheitsstandards. Ziel ist es, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten und Risiken am Arbeitsplatz zu minimieren, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales abschließend.

D. Maier / Redaktion finanzen.net

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