Ab Januar erste Stufe von Steuerentlastung

Arbeitnehmer und Familien haben von Januar an etwas mehr Geld in der Tasche. Mit Beginn des neuen Jahres tritt die erste Stufe der Steuersenkung in Kraft.
Sie sieht höhere Freibeträge, mehr Kindergeld und einen höheren Kinderzuschlag vor. Insgesamt kostet die für 2017 und 2018 beschlossene Steuersenkung den Staat am Ende jährlich fast 6,3 Milliarden Euro. Im Geldbeutel des Einzelnen wird sich dies aber nur wenig auswirken. Zumal höhere Beitragsbemessungsgrenzen und Sozialabgaben die Entlastungen mildern und teils aufzehren.
Die Entlastungen sind teils rechtlich geboten. Zum 1. Januar steigt der steuerliche Grundfreibetrag um 168 Euro auf 8820 Euro. Davon profitieren alle Steuerzahler. Denn es werden 2017 bei einem Ledigen erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 8820 Euro im Jahr Steuern fällig. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag auf 17 640 Euro.
Der steuerliche Kinderfreibetrag von 4608 Euro (insgesamt 7248 Euro) wird um 108 erhöht. Für Eltern bleibt der Betrag pro Kind und Jahr ihres Einkommens steuerfrei. Das Kindergeld steigt um zwei Euro pro Kind. Für die ersten beiden Kinder beträgt es dann je 192 Euro, für das dritte Kind 198 Euro. Ab Kind Nummer vier gibt es jeweils 223 Euro. Wer wenig verdient, kommt in den Genuss des Kinderzuschlags, der um 10 auf je 170 Euro je Monat steigt.
Zugleich wird die Mehrbelastung aus dem Zusammenspiel von Inflation, Gehaltserhöhung und progressiver Besteuerung ausgeglichen und so der Effekt der "kalten Progression" eingedämmt. Dazu greifen Steuersätze erst bei höheren Einkommen. Nach Berechnungen des Steuerexperten Frank Hechtner bewegt sich die Entlastung durch das Gesamtpaket für einen Single ohne Kind gegenüber 2016 zwischen jährlich 24 und 145 Euro.
BERLIN (dpa-AFX)
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