Prozesswelle ebbt ab

Die Flut von Gerichtsverfahren rund um gekündigte Lebensversicherungen lässt nach.
von Martin Reim, Euro am Sonntag
Die Anbieter Zurich Deutscher Herold und HDI verzichten nach Niederlagen vor dem Oberlandesgericht Köln darauf, den Bundesgerichtshof (BGH) anzurufen. Das erklärten Sprecher beider Unternehmen übereinstimmend.
Hintergrund: Der BGH hatte mehrmals entschieden, dass bei vielen Kapitallebens- und privaten Rentenpolicen, die zwischen 1995 und Ende 2007 abgeschlossen wurden, die Klauseln für Beitragsfreistellung und Kündigung ungültig sind. Zudem hatte der BGH Regeln für die korrekte Abrechnung aufgestellt. Die Urteile gelten nur für bestimmte Einzelfälle, doch waren die Klauseln branchenweit im Einsatz. Deshalb hatte die Verbraucherzentrale (VZ) Hamburg von rund einem Dutzend Unternehmen die Erklärung eingefordert, auf den Einsatz der beanstandeten Klauseln zu verzichten.
Diesem Anliegen entsprachen manche Firmen nicht oder nicht im gewünschten Umfang, worauf die VZ klagte. Nach Ansicht der VZ-Vertreterin Kerstin Becker-Eiselen sollten Verbraucher, die mit ihrer Versicherung im Streit liegen, auf die Urteile gegen Zurich und HDI hinweisen (Az. 20 U 45/14 und 20 U 211/13). Weitere Infos auf www.vzhh.de.
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