Steuern: Wann greift die Ehrenamtspauschale?

Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen.
von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag
€uro am Sonntag:
In Ihrem Beitrag "24 Steuertipps zum Advent" (€uro am Sonntag 46/2019) gehen Sie auch auf Steuervergünstigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten ein. Ich bin in einem Sportverein nebenberuflich als Trainerin aktiv und sitze dort auch im Vorstand. Für beide Tätigkeiten bekomme ich eine kleine Aufwandsentschädigung. Nun habe ich gehört, dass es neben der Übungsleiterpauschale, die ich bereits in Anspruch nehme, auch eine sogenannte Ehrenamtspauschale gibt. Was hat es damit auf sich?
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