Fortbildungspflicht: Wenigstens Fortbildung für die Makler
27.10.18 16:00 Uhr

Der Gesetzentwurf zur Einführung des Sachkundenachweises für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohneigentum konnte nicht überzeugen. Längst nicht alle Standesvertreter bringen die erforderliche Kompetenz mit.
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von Annika Zarenko, Gastautorin für €uro am Sonntag
Auch nach langem Hin und Her wird vom Gesetzgeber lediglich eine Fortbildungspflicht verlangt. Doch was bedeutet das für die Branche - und auch für die Kunden?
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Gewerblich tätige Makler und Verwalter müssen seit August 2018 alle drei Jahre 20 Weiterbildungsstunden absolvieren. Die Themen sind definiert, ob jedoch Präsenzveranstaltung, Selbststudium oder betriebsinterne Maßnahmen gewählt werden, bleibt offen. Viele Immobilienmakler machen sich daher weiterhin Gedanken um den Ruf der Branche, die Anerkennung des Berufsfeldes und die Herausforderung der Professionalisierung.
Abhilfe schaffen könnte eine einheitliche, spezialisierte Ausbildung, wie etwa ein Sachkundenachweis. Denn führt man sich einmal vor Augen, welcher Arbeit Makler und Immobilienverwalter tagtäglich nachgehen, stellt man schnell fest, dass nicht nur enorme Vermögenswerte und damit eine große Verantwortung, sondern auch hohe Kosten auf Kundenseite eine zentrale Rolle im Arbeitsalltag spielen. Für die erfolgreiche und professionelle Ausführung des Berufs ist ein enormes, fundiertes Fachwissen erforderlich. Zusätzlich wird der Markt immer stärker von der Digitalisierung geprägt, was ebenfalls zu wachsenden Ansprüchen an die Aus- und Weiterbildung führt.
Etwa 30.000 Immobilienmakler sind in Deutschland aktiv. Umso verwunderlicher ist es, dass es bislang keine gesetzlich vorgeschriebene Berufsausbildung gibt und sich jede Person, die eine behördliche Erlaubnis nach Paragraf 34 c der Gewerbeverordnung vorlegt, Makler nennen darf. Die neue Fortbildungspflicht sorgt allerdings für eine erste gesetzliche Regelung zur Wissensabfrage der Makler und Verwalter und beinhaltet außerdem eine Informationspflicht gegenüber den Kunden.
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In den unternehmenseigenen Schulen der großen Maklerhäuser wird der oftmals unzureichenden Ausbildung bereits seit Jahren aktiv entgegengewirkt: Angehenden sowie langjährigen Maklern werden ein profundes Fachwissen und umfangreiche Marktkenntnisse zu Themen wie Maklerrecht oder Immobilienwertermittlung vermittelt.
Doch längst nicht alle am Markt tätigen Immobilienberater - nur rund 12 000 sind im Vollerwerb tätig - können eine solche Ausbildung vorweisen. Der Grund hierfür: Weiterbildungen stellen kleinere Makler und Verwalter häufig vor Herausforderungen - seien es finanzielle oder personelle. Auf ein umfangreiches Kursangebot, wie es die Schulen der großen Maklerhäuser anbieten, können unabhängige Makler in der Regel nicht zurückgreifen, und eine gesetzliche Vorschrift fehlte bislang.
Die Fortbildungspflicht wird sicherlich nur teilweise bewirken, dass diejenigen Makler, die diese Hürden nicht stemmen können oder wollen - und den Beruf dadurch nicht mit der erforderlichen Sorgfalt ausführen - aus dem Markt austreten, denn der vorgeschriebene Aufwand ist zu gering. Die Hindernisse können überwunden werden.
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Die Fortbildungspflicht ist dennoch ein erster und sehr wichtiger Schritt in die richtige Richtung, sorgt sie immerhin für eine regelmäßige Abfrage des Wissensstands der gewerblichen Makler und Verwalter von Wohneigentum und dank der Informationspflicht auch dafür, dass Kunden die Qualifikationen der Makler etwas besser einschätzen und somit auch die entstehenden Kosten besser abwägen können.
Zumindest die Basis für eine Verbesserung ist geschaffen Die Einstiegsbarriere in das bislang relativ leicht zu betretende Feld wird damit erhöht, was dafür sorgen könnte, dass langfristig mehr ausreichend qualifiziertes Personal am Markt tätig ist. Damit ist eine gute Basis für die weitere Entwicklung geschaffen. Schließlich ist noch nicht aller Tage Abend, und so hofft die Branche weiter, dass in den kommenden Jahren noch strengere Regeln festgelegt werden und Einzug in die Gesetzesbücher halten - und damit eine steigende Professionalität und eine deutliche Qualitätsverbesserung in der Branche erreicht wird.
Um also die anfängliche Frage abschließend zu beantworten: Getrennt ist die Spreu vom Weizen durch die Fortbildungspflicht noch lange nicht, es wurde jedoch ein Sieb installiert, das zumindest für eine erste grobe Selektion sorgt.
Kurzvita
Annika Zarenko
Geschäftsführerin Dahler & Company
Zarenko ist bereits seit 17 Jahren bei Dahler & Company tätig. Zunächst war sie im traditionellen Maklergeschäft tätig und absolvierte berufsbegleitend ein BWL-Studium. 2008 erhielt sie Prokura und leitete gemeinsam mit Kirsten Dahler das Lizenzmanagement und anschließend das Marketing des Unternehmens. 2018 hat Zarenko die Geschäftsführung des Franchisesystems übernommen.
Dahler & Company ist auf die Vermittlung hochwertiger Wohnimmobilien in bevorzugten Lagen spezialisiert.
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Bildquellen: Jodie Johnson / Shutterstock.com, Dahler&Company