€uro hilft

Achtung vor dem Erbe: Ist ein Gutachten für die Immobilienbewertung zwingend?

31.08.09 13:20 Uhr

Als steuerliche Bemessungsgrundlage bei der Verschenkung und Vererbung von Immobilien gilt seit diesem Jahr deren Verkehrswert. €uro-Leser Werner Hähnlein fürchtet nun hohe Kosten, wenn er für die Bewertung eines Objekts einen Sachverständigen einschalten muss.

Er möchte wissen, ob im Schenkungs- und Erbschaftsfall ein Wertgutachten zwingend erforderlich ist – oder ob es eine kostensparende Alternative gibt. €uro befragte den Münchner Rechtsanwalt Anton Steiner, Vorstand des Deutschen Forums für Erbrecht: „Grundsätzlich können Finanzbeamte den Wert einer Immobilie am grünen Tisch ermitteln.“ Sind Erben oder Beschenkte damit nicht einverstanden, müssen sie belegen, dass der Verkehrswert niedriger ist.

Der Nachweis kann durch einen Kaufpreis aus der Zeit von einem Jahr vor oder nach dem Steuerfall geführt werden, bei Reihenhaussiedlungen und Eigentumswohnungen auch per zeitnahem Kaufpreis für ein gleichartiges Objekt. Andernfalls müssen Steuerpflichtige damit rechnen, dass der Fiskus ihre Wertansätze ohne Gutachten nicht anerkennt. Wer Ärger vermeiden will, kommt an Sachverständigen nicht vorbei. Bei Immobilien bis zu 500?000 Euro kostet ein Gutachten rund 1500 Euro plus Mehrwertsteuer. rull