Regierung korrigiert: Atomkraftwerke bleiben länger am Netz
Die Bundesregierung hat entgegen den Äußerungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) die Verlängerung der Atomlaufzeiten nicht ausgesetzt. Grund sollen rechtliche Probleme sein.
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BERLIN (dpa-AFX) - Auf Fragen von Journalisten, ob Meldungen falsch waren, dass die Laufzeitverlängerung um drei Monate ausgesetzt wird, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch in Berlin: "Ja, die würde ich so nicht für richtig halten." Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) sagte: "Die Exekutive kann nicht Gesetze außer Kraft setzen." Das verhängte dreimonatige Moratorium sei ein politischer und kein rechtlicher Schritt.
Merkel hatte am Montag gesagt: "Und ich sage ganz deutlich: Es gibt bei dieser Sicherheitsprüfung keine Tabus. Genau aus diesem Grunde werden wir die erst kürzlich beschlossene Verlängerung der Laufzeiten der deutschen Kernkraftwerke aussetzen. Und dies ist ein Moratorium, und dieses Moratorium gilt für drei Monate." Auf eine Nachfrage, ob dann jene alten Atomkraftwerke abgeschaltet würden, die nur durch die Laufzeitverlängerung am Netz bleiben konnten, hatte sie betont: "Das wäre die Konsequenz, sonst wäre es ja kein Moratorium."
Das bedeutet: Die 11. und 12. Novelle des Atomgesetzes mit den längeren Laufzeiten gelten weiter. Daher müsste rechtlich gesehen auch - anders als von der Regierung dargestellt - Neckarwestheim I nicht sofort vom Netz. Und wenn die Betreiber in den nächsten drei Monaten sehen, die Regierung will bestimmte Meiler ganz stilllegen, können sie deren Restlaufzeiten von mindestens acht Jahren flugs auf neuere Meiler übertragen. Dazu brauchen Eon, RWE, EnBW und Vattenfall nicht das Okay der Atomaufsichtsbehörden, sondern eine Mitteilung an das Bundesamt für Strahlenschutz reicht. Röttgen dementiert dies nicht und sagt lediglich: "Das sind abwegige Gedanken".
Die Konzerne wurden von dem Aktionismus der Bundesregierung kalt erwischt. Schon heißt es in Koalitionskreisen, man müsse schneller als Rot-Grün aus der Atomkraft aussteigen, also noch vor 2025. Röttgen nennt ein Zeitfenster von zehn bis 15 Jahren. Röttgen hält eine neue gesetzliche Regelung nach dem Moratorium für möglich.
"Wir warten jetzt erstmal auf die Weisung der Aufsichtsbehörden", heißt es in den Konzernzentralen auf Fragen, ob man gegen die Zwangsanordnung klagen will. Man sei gespannt, wie das Abfahren der Anlagen begründet wird. Allerdings könnte eine Klage zu einem neuen Atomgesetz mit deutlich kürzeren Restlaufzeiten führen. Die Regierung stützt ihre Abschalt-Maßnahme auf § 19, Absatz 3, des Atomgesetzes, das heißt, die Meiler werden wegen konkret drohender Gefahren stillgelegt. "Doch die Situation ist die gleiche wie im Herbst bei der Laufzeitverlängerung", sagen die Betreiber - die Anlagen seien sicher. Röttgen sagt, es handele sich um "Gefahrenvorsorge", Juristen geben Klagen gegen die Zwangsabschaltung gute Chancen. Grünen-Fraktionschefin Renate Künast findet, das sich Merkel mit dem Ziehen des Paragrafen für einen atomaren Sonderfall erpressbar mache - den Konzernen entgehen durch die Stillstände mehr als 500 Millionen Euro. Die Konzerne könnten sagen, "der Sonderfall hat gar nicht vorgelegen, welchen Schadensersatz zahlst du?", betont Künast. Ausgewählte Hebelprodukte auf EnBW
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Bildquellen: EnBW Energie Baden-Württemberg AG