Mögliche Atomstreit-Schlappe schickt E.ON und RWE auf Talfahrt

Im Streit um die Kernbrennstoffsteuer droht deutschen Energiekonzernen eine teure Schlappe vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
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Nach Einschätzung eines Gutachters ist die Atomsteuer vereinbar mit europäischem Recht. Aus der Besteuerung ergebe sich keine genehmigungspflichtige staatliche Beihilfe, argumentierte Generalanwalt Maciej Szpunar am Dienstag (Rechtssache C-5/14) vor dem EuGH in Luxemburg. Solche Beihilfen benötigen in der Europäischen Union die Zustimmung der EU-Kommission. Auch Regelungen im EU-Recht stünden der Kernbrennstoffsteuer nicht entgegen, sagte Szpunar.
Die Energiekonzerne müssen die Abgabe auf im Reaktor eingesetzte Kernbrennstoffe seit Anfang 2011 entrichten - einige hatten aber gegen die Abgabe geklagt. Wenn der EuGH dem Rat seines Gutachters folgt, was er meistens tut, würden die Branchengrößen E.ON und RWE bereits gezahlte Steuern in Milliardenhöhe nicht zurückerhalten. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet.
KONZERNE BRAUCHEN GELD FÜR SCHULDENABBAU
Die Reaktion an der Börse fiel heftig aus, die Aktien der beiden Versorger fielen deutlich. Bei RWE ging es bis zum Nachmittag um 5,5 Prozent nach unten, bei E.ON um fast 4 Prozent - der Börsenwert der beiden Versorger sank damit insgesamt um knapp zwei Milliarden Euro. Die Unternehmen wollten das Geld für die Steuerzahlung unter anderem zum Abbau ihrer hohen Schulden nutzen.
Ein E.ON-Sprecher sagte: "Wir teilen die Auffassung des Generalanwaltes nicht." Die Steuer auf die in den Kraftwerken eingesetzten Brennelemente sei verfassungswidrig und verstoße gegen EU-Recht. Entscheidend seien letztlich aber die Urteile des EuGH und des Bundesverfassungsgerichtes. Ein Sprecher von RWE sagte: "Wir halten an unserer Rechtsauffassung fest und müssen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes abwarten."
FINANZGERICHT HATTE ZUGUNSTEN DER VERSORGER ENTSCHIEDEN
Das Hamburger Finanzgericht hatte im April 2014 noch den Anträgen der Betreiber von fünf Atomkraftwerken stattgegeben - und die Hauptzollämter vorläufig zur Rückerstattung bereits gezahlter Steuern von 2,2 Milliarden Euro verpflichtet. Die Richter waren der Auffassung, dass der Bund keine Gesetzgebungskompetenz zum Erlass einer Brennelementesteuer hat.
Zuvor hatten die Hamburger Richter den Fall bereits an das EuGH in Luxemburg und an das Bundesverfassungsgericht weiterverwiesen. Die sollen klären, ob die Steuer verfassungsgemäß und im Einklang mit europäischem Recht ist. Deshalb konnten die Stromkonzerne die Rückzahlung noch nicht ergebniswirksam verbuchen.
SPD, GRÜNE UND LINKE BEGRÜSSEN GUTACHTEN
Die SPD-Europaabgeordnete Martina Werner begrüßte die Stellungnahme des Gutachters. "Gerade bei Atomenergie muss das Prinzip gelten, dass die entstehenden Kosten durch die Verursacher getragen werden." Andernfalls müssten die Steuerzahler stärker einspringen.
Ähnlich äußerte sich auch Oliver Krischer, Fraktionsvize der Grünen im Bundestag. "Statt Millionen von Euro für juristische Prüfungen in den Sand zu setzen, sollten die Energiekonzerne das Geld besser in den Ausbau der Erneuerbaren Energien stecken", teilte er mit. Hubertus Zdebel von der Bundestagsfraktion Die Linke sprach von einer "guten Nachricht für den Atomausstieg"./enl/hrz/mmb/he
LUXEMBURG (dpa-AFX)
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