Mängel in der Geldwäscheprävention: Bußgeld in Höhe von 45 Millionen Euro gegen J.P. Morgan SE

06.11.25 09:40 Uhr

Werte in diesem Artikel
Aktien

194,00 JPY -11,00 JPY -5,37%

USD 0,00 USD 0,00%

Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die J.P. Morgan SE mit Sitz in Frankfurt am Main ein Bußgeld in Höhe von 45 Millionen Euro festgesetzt. Grund für das Bußgeld sind Mängel in der Geldwäscheprävention. Das Kreditinstitut hatte seine Aufsichtspflicht bei internen Prozessen zur Abgabe von Geldwäsche-Verdachtsmeldungen schuldhaft verletzt. Aufgrund dieser Prozessschwächen hat die J.P. Morgan SE in der Zeit vom 4. Oktober 2021 bis 30. September 2022 systematisch Geldwäsche-Verdachtsmeldungen nicht rechtzeitig abgegeben.Weiter zum vollständigen Artikel bei BaFin

Ausgewählte Hebelprodukte auf J-Holdings

Mit Knock-outs können spekulative Anleger überproportional an Kursbewegungen partizipieren. Wählen Sie einfach den gewünschten Hebel und wir zeigen Ihnen passende Open-End Produkte auf J-Holdings

NameHebelKOEmittent
NameHebelKOEmittent
Wer­bung

Quelle: BaFin

Nachrichten zu SE Holdings and Incubations Co Ltd

Wer­bung