Mängel in der Geldwäscheprävention: Bußgeld in Höhe von 45 Millionen Euro gegen J.P. Morgan SE
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Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die J.P. Morgan SE mit Sitz in Frankfurt am Main ein Bußgeld in Höhe von 45 Millionen Euro festgesetzt. Grund für das Bußgeld sind Mängel in der Geldwäscheprävention. Das Kreditinstitut hatte seine Aufsichtspflicht bei internen Prozessen zur Abgabe von Geldwäsche-Verdachtsmeldungen schuldhaft verletzt. Aufgrund dieser Prozessschwächen hat die J.P. Morgan SE in der Zeit vom 4. Oktober 2021 bis 30. September 2022 systematisch Geldwäsche-Verdachtsmeldungen nicht rechtzeitig abgegeben.Weiter zum vollständigen Artikel bei BaFin
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Quelle: BaFin
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