Streit über Bestpreis: Teilerfolg für über tausend Hoteliers gegen Booking.com
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Das Landgericht Berlin hat geurteilt: Booking.com haftet prinzipiell für Schäden, die durch unzulässige Preisvorgaben entstanden sind. 1099 Kläger profitieren.Weiter zum vollständigen Artikel bei Heise
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Der Hebel muss zwischen 2 und 20 liegen
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Quelle: Heise