Griechisches Parlament beschließt Gesetz zum Anleihentausch
Das griechische Parlament hat die gesetzliche Grundlage für eine umfangreiche Umschuldung geschaffen.
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Eine Mehrheit der Abgeordneten beschloß im Eilverfahren, nachträglich eine Klausel für eine Zwangsumschuldung ins Anleihegesetz einzufügen. Bei einer unzureichenden Beteilung an einer Umschuldung können alle Investoren durch eine Gläubigerversammlung zu einem Schuldenerlass gezwungen werden. Den Bestimmungen nach muss wenigstens die Hälfte des ausstehenden Kapitals vertreten sein, von dem dann zwei Drittel den Umschuldungsbedingungen zustimmen müssen. Die übrigen Gläubiger könnten dann zu einer Teilnahme gezwungen werden.
Griechenland will seinen privaten Gläubigern am Freitag ein formelles und öffentliches Angebot zum Umtausch von Staatsanleihen vorlegen. Mit dem Umtausch verzichten die Gläubiger auf über die Hälfte ihrer Ansprüche, der Schuldenerlass für Griechenland beläuft sich damit auf 107 Milliarden Euro. Der Schuldenschnitt ist Teil des zweiten Rettungspakets über 130 Milliarden Euro, das die internationalen Geldgeber Griechenlands vor kurzen beschlossen haben.
Das Umtauschangebot läuft bis 9. März. Danach entscheidet Griechenland, ob die Beteiligung die erforderliche Höhe hat. Falls dies zutrifft, fände der Umtausch am 12. März statt. Die Gläubiger sollen den Bestimmungen des am Dienstag beschlossenen Rettungspakets zufolge für alte Anleihen über 100 Euro neue über 31,50 Euro erhalten sowie Schuldverschreibungen des Rettungsfonds EFSF mit kurzer Laufzeit für 15 Euro. Die griechischen Anleihen haben Laufzeiten zwischen 11 und 30 Jahren und eine gewichtete Durchschnittsrendite über 30 Jahre von 3,65 Prozent.
-Von Stelios Bouras, Dow Jones Newswires, +49 (0)69 - 29725 300, konjunktur.de@dowjones.com
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February 23, 2012 10:05 ET (15:05 GMT)
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