Nachgehakt bei...

Thomas Hechtfischer: Unser Ziel ist volle Entschädigung

02.10.13 17:00 Uhr

Der Anlegerschützer Thomas Hechtfischer will Griechenland-Anleihegläubiger zu Klagen mobilisieren - und hofft auf die Einsicht Athens.

von Wolfgang Ehrensberger, Euro am Sonntag

Eineinhalb Jahre nach dem Schuldenschnitt für Griechenland hat die Deutsche Schutz­vereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) gemeinsame Klagen von Privatanlegern startklar ­gemacht. Geschädigte Investoren können an 80 Landgerichten in Deutschland Klagegemeinschaften bilden. Über 1.000 Anleger, die bis zu 95 Prozent ihres Geldes verloren haben, hätten sich bereits regis­triert. Die meisten davon wollten den Klageweg beschreiten, berichtet DSW-Geschäftsführer Thomas Hechtfischer.

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€uro am Sonntag: Welche Erfolgsaussichten ­haben die Klagen? Thomas Hechtfischer: Wir sind der Auffassung, dass den Anlegern trotz des Zwangsumtauschs nach wie vor die Zahlungsansprüche auf Rückzahlung des eingezahlten Kapitals zustehen. Griechenland verstößt nicht nur gegen Europarecht, sondern auch gegen bilaterales Recht und nationales Verfassungsrecht. Die Weigerung Griechenlands, die Staatsanleihen vollständig zurückzuzahlen, stellt zudem eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des jeweiligen Anlegers im Sinn des Paragrafen 826 BGB dar und erfüllt damit den Tatbestand einer unerlaubten Handlung. Zudem ist die Umschuldung als rechtswidriger enteignungsgleicher Eingriff einzustufen. Für die Wirksamkeit eines solchen Aktes ist sowohl nach nationalem als auch nach internationalem Recht grundsätzlich eine Entschädigung vorzusehen. Daran fehlt es hier schlichtweg.

Mit was können Anleger rechnen?
Unser Ziel ist eine vollständige Entschädigung.

Und wenn Griechenland Urteile ignoriert?
Wir haben keinen Grund davon auszugehen, dass ein EU-Mitgliedsland wie Griechenland sich nicht an Recht und Gesetz hält. Falls es notwendig sein sollte, bliebe der Weg vor den Europäischen Gerichtshof. Ich gehe allerdings nicht davon aus, dass es wirklich dazu kommt. Bislang hat es noch keinen EU-Staat gegeben, der es sich leisten konnte, rechtskräftige Urteile zu ignorieren.

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Wer kann sich jetzt den Klagegemeinschaften noch anschließen?
Anschließen können sich im Prinzip noch alle Anleger, die dem Schuldenschnitt nicht zugestimmt haben. Wer sich beeilt, hat die Chance, in der „ersten Klagewelle“ unterzukommen.