Euro am Sonntag-Steuertipps

Steuern auf Bitcoin und Co.: Achtung! Der Fiskus kassiert immer mit

02.04.18 17:30 Uhr

Steuern auf Bitcoin und Co.: Achtung! Der Fiskus kassiert immer mit | finanzen.net

Gewinne und Verluste aus Bitcoin und anderen Kryptowährungen aus der virtuellen Welt müssen ganz real versteuert werden. Wie das geht, wo Fallstricke lauern.

Werte in diesem Artikel
Devisen

50.501,7108 CHF 1.593,5213 CHF 3,26%

55.016,6190 EUR 1.619,2261 EUR 3,03%

47.823,2875 GBP 1.316,5016 GBP 2,83%

10.191.069,8558 JPY 332.313,1729 JPY 3,37%

64.884,2861 USD 1.987,3857 USD 3,16%

1.460,0059 CHF 44,2174 CHF 3,12%

1.590,5320 EUR 44,7906 EUR 2,90%

1.382,5726 GBP 36,2997 GBP 2,70%

294.624,1104 JPY 9.234,0028 JPY 3,24%

1.875,8065 USD 55,0746 USD 3,02%

1,0101 CHF 0,0680 CHF 7,22%

1,1004 EUR 0,0718 EUR 6,98%

0,9565 GBP 0,0607 GBP 6,77%

203,8349 JPY 13,9297 JPY 7,34%

1,2978 USD 0,0862 USD 7,12%

0,0534 CHF 0,0013 CHF 2,49%

0,0582 EUR 0,0013 EUR 2,27%

0,0506 GBP 0,0010 GBP 2,07%

10,7809 JPY 0,2734 JPY 2,60%

0,0686 USD 0,0016 USD 2,39%

0,0000 BTC -0,0000 BTC -3,17%

0,0007 ETH -0,0000 ETH -3,03%

18,7179 IOT -0,4662 IOT -2,43%

0,9900 XRP -0,0715 XRP -6,73%

von Michael Schreiber, €uro am Sonntag

Als ein Bitcoin im vergangenen Dezember 20.000 Dollar wert war, sorgte das für viele kuriose Meldungen. So durchwühlte im walisischen Newport James Howells die städtische Müllkippe auf der Suche nach seiner Festplatte, die er vor Jahren entsorgt hatte. Die darauf gespeicherten 7.500 Bitcoin waren Ende 2017 umgerechnet rund 130 Millionen Euro wert. Ob er die Festplatte schließlich gefunden hat, ist nicht bekannt. Aber auch heute lohnt es sich noch, sich wegen der Festplatte die Hände schmutzig zu machen, denn die 7.500 Bitcoin entsprechen noch immer einem Gegenwert von etwa 55 Millionen Euro.

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Die rasanten Kursgewinne bei Bitcoin haben natürlich auch den Fiskus auf den Plan gerufen: Gewinne, die beim Verkauf von Kryptowährungen, so der Oberbegriff für virtuelles Geld, ent­stehen, sind zu versteuern. Das trifft ­neben Bitcoin auch viele andere virtuelle Münzen wie Ethereum, Cardano, IOTA oder Ripple.

Generell gilt: Wer Bitcoin und Co. kauft und binnen Jahresfrist mit Gewinn wieder verkauft, der muss den ­erzielten Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft mit seinem persönlichen Steuersatz - zwischen 14 und 45 Prozent - in der jährlichen Steuererklärung angeben. Je nach Einkommenssituation bleibt dann inklusive Solidarzuschlag und Kirchensteuer nur etwas mehr als die Hälfte des Gewinns übrig.


Steuerlich wie Gold und Kunst

Formal gelten dieselben Spielregeln wie beim Verkauf von Goldbarren, Fremdwährungen, vermieteten Immobilien und Sammlerobjekten. Die mit 25 Prozent vergleichsweise günstige Ab­gel­tung­steuer wird auf Kryptowährungen nicht angewandt. Auch der Sparer­pausch­betrag von 801 Euro für Singles (1.602 Euro für zusammen veranlagte Paare) kann nicht genutzt werden. Nur wer mit Kryptowährungen weniger als 600 Euro pro Jahr an Gewinnen macht, zahlt gar keine Steuern. Ist der Profit aber auch nur einen Euro höher, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Aber: Hält man die Cybermünzen länger als ein Jahr und verkauft sie erst dann, ist der erzielte Gewinn komplett steuerfrei.

Inzwischen gibt es auch Läden, Bars und Restaurants, die Bitcoin als Zahlungsmittel akzeptieren. Hier lohnt es sich besonders, aufzupassen und nicht leichtfertig das virtuelle Portemonnaie (siehe unten) zu zücken. Nach einer ­aktuellen Verfügung des Finanzministeriums Hamburg (Az. S 2256 - 2017/003-52) gilt auch der Einsatz von Bitcoin als Zahlungsmittel als steuerlich relevanter Verkauf. In diesem Fall gilt der Wert der im Gegenzug erhaltenen Waren und Dienstleistungen als Veräußerungspreis.

Auch wer die virtuellen Münzen in reale Eurobeträge zurücktauscht oder in eine andere Cyberwährung wechselt, muss unter Umständen Steuern zahlen, denn beides gilt steuerlich als Verkauf. Steuerpflichtig ist der erzielte Kursgewinn - dabei werden die Anschaffungskosten für die Digitalmünzen vom erzielten Verkaufspreis abgezogen. Eventuelle Gebühren und Transaktionskosten für Onlinebroker zählen dabei als Spesen mit.

Hat ein Anleger Bitcoin zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingekauft, gilt beim späteren Verkauf steuerlich das sogenannte FiFo-Verfahren (first in/first out). Die zuerst gekauften Bitcoin gelten als zuerst wieder verkauft. Wer nicht draufzahlen will, muss die einzelnen Transaktionen und die kursrelevanten Daten sorgfältig dokumentieren. Nur so lässt sich später gegenüber dem Finanzamt belegen, dass Transaktionen steuerfrei waren.

Verluste richtig nutzen

Wer mit dem Cybergeld binnen Jahresfrist Verluste eingefahren hat, kann diese über die Steuererklärung geltend machen. Dazu füllt man das Formular Anlage SO aus. Allerdings sind die Miesen nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechenbar. Sind 2017 keine anderen Spekulationsgewinne angefallen, trägt das Finanzamt die roten Zahlen in künftige Steuerjahre vor. Dort lassen sich die Miesen aber auch nur mit anderen Spekulationsgewinnen verrechnen - und nicht mit anderen steuerpflichtigen ­Einkünften zum Beispiel als Arbeitnehmer, Vermieter oder Selbstständiger. Auch mit Kursgewinnen aus Wert­papieren oder Zins- und Dividenden­erträgen dürfen die Verluste nicht saldiert werden.

Wieder andere steuerliche Spielregeln gelten für die sogenannten Miner, die im Bitcoin-Universum Rechnerleistung zur Verfügung stellen und so mithilfe komplizierter Algorithmen die Cyberwährung erst erschaffen. Wer dabei nur gelegentlich mitwirkt, muss seine Gewinne als Einkünfte aus sonstigen Leistungen versteuern. Gewinne sind erst ab einer Höhe von 256 Euro jährlich steuerpflichtig. Wer sich allerdings professionell und dauerhaft am "Schürfen" der Kryptowährungen beteiligt, erzielt in den Augen des Finanzamts gewerbliche Einkünfte. Darauf werden auf die Profite neben der Einkommensteuer eventuell auch Gewerbesteuern fällig - aber nur, wenn der Gewinn 24.500 Euro übersteigt. Eine Jahresfrist gibt es hier nicht. Die Kosten für das Schürfen der digitalen Währung sind bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Gewinne als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Einen positiven Aspekt für Miner gibt es aber noch. Die Finanzämter stufen Cybergeld als privates Zahlungsmittel ein. Beim Tausch oder Handel der digitalen Währungen fällt deshalb keine Mehrwertsteuer an. So steht es zumindest in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom Februar (Az. III C 3 - S 7160-b/13/ 10001).

Krypto- Währungen

Wie sie entstehen: Bitcoin und andere Kryptowährungen entstehen durch komplexe Rechenaufgaben, die Computer lösen. Sie sind fälschungssicher und werden in einem E-Wallet - einer elektronischen Geldbörse - gespeichert. Während die ersten Coins noch von handelsüblichen Rechnern "geschürft" werden konnten, braucht man heute Serverfarmen, denn die Aufgaben werden immer komplexer. Zudem gibt es enormen Wettbewerb unter den "Miner" genannten Schürfern. Nur der schnellste gewinnt. Da die Zahl der Rechenaufgaben begrenzt ist, können auch nur eine bestimmte Anzahl der "Münzen" entstehen. Bei Bitcoin sind es 21 Millionen.

Was sie wert sind: Bitcoin als bekannteste Kryptowährung ist 2017 um rund 2.400 Prozent auf rund 20.000 Dollar gestiegen, aktuell liegt der Kurs bei etwa 8.700 Dollar.

Warum sie als das neue Gold gelten: Nicht wenige halten Kryptowährungen für eine Fluchtwährung wie Gold. Zentralbanken haben keinen Einfluss auf die Coins und sie sind nicht beliebig vermehrbar.


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