Fondsgebühren: Auf das Kleingedruckte achten
Etliche Fondsgesellschaften sind dabei, erfolgsabhängige Gebühren einzuführen. Worauf es dabei angekommt.
von Jörn Kränicke, €uro fondsxpress
Schleichende Gebührenerhöhungen gehören in der Fondsbranche schon fast zum Tagesgeschäft. Insbesondere die deutschen Fondsgesellschaften haben in letzter Zeit kräftig an der Gebührenschraube gedreht und unter anderem für viele Fonds eine erfolgsabhängige Performancegebühr eingeführt. Sie ist umstritten, denn bei der Berechnung gehen die Fondsgesellschaften oft seltsame Wege. Um nachvollziehen zu können, wie das Erfolgshonorar im Detail berechnet wird, muss man schon das Kleingedruckte im Verkaufsprospekt lesen, wobei es da bisweilen unschöne Überraschungen gibt. Oft sind die Performancegebühren zu Ungunsten der Anleger ausgestaltet.
Index schlagen leicht gemacht
So dient etwa beim SEB Europafonds der Preisindex Dow Jones Stoxx 600 als Benchmark. Das ist jedoch ein Index, bei dem Dividenden nicht berücksichtigt werden. Sie würden gerade bei diesem Index aktuell immerhin mit etwa 3,4 Prozent zu Buche schlagen. Für den Fondsmanager ist es damit nicht sonderlich schwer, die Benchmark zu schlagen und ein ansehnliches Erfolgshonorar zu kassieren.
Andere Häuser legen zwar Indizes mit Dividendenberücksichtigung zugrunde, doch sie berechnen das Erfolgshonorar bisweilen auf Basis der Bruttorendite ohne Verwaltungsvergütung. Das ist ähnlich unschön, wie jene Fälle, bei denen das Erfolgshonorar auch dann anfällt, wenn der Fonds zwar besser liegt als seine Messlatte, aber insgesamt Verlust macht.
Am Beispiel wird deutlich, wie teuer die Kostenbelastung kommen kann. Nehmen wir an, ein Fonds schlägt den Index um zwei Prozentpunkte und die Fondsgesellschaft erhält von der Outperformance 25 Prozent. In diesem Fall wären also 0,5 Prozent als Honorar fällig und nur 1,5 Prozent blieben beim Anleger. Berechnet die Gesellschaft das Honorar indes vor Kosten – unterstellt sei die durchschnittliche Jahresgebühr (TER) für Aktienfonds von 1,6 Prozent – beträgt die Outperformance (vor Kosten) 3,6 Prozentpunkte und das Honorar darauf 0,9 Punkte. Die Gesamtgebühren erhöhen sich somit von 1,6 auf 2,5 Prozent, die Rendite sinkt auf 1,1 Prozent.
Es geht auch anders
Anlegerfreundlicher sind Performancegebühren, die eine Hurdle Rate und/oder High-Water-Mark beinhalten. Die Hurdle Rate ist die Mindestrendite, die erreicht werden muss, bevor die Erfolgsgebühr erhoben wird. Hurdle Rates findet man häufig bei Absolute-Return-Fonds, bei denen etwa der Geldmarkt als Vergleichsmaßstab dient.
Auch Fondsboutiquen wie etwa Charlemagne kassieren erst ab einer Mindestrendite von zehn Prozent mit. Optimal ist, wenn die Hurdle Rate mit einer High-Water-Mark (HWM) kombiniert ist. Das heißt, dass der Fonds immer erst einen neuen Höchststand markieren und die Hürde schlagen muss, bevor das Erfolgshonorar anfällt. Wenn schon Erfolgsgebühr, dann sind Hurdle Rate und HWM immer noch das Beste. Die Kombination sorgt dafür, dass der Anleger erst bei tatsächlich erzielten Gewinnen zur Kasse gebeten wird.
Für Kunden heißt das, dass sie sich die Mühe machen sollten, den Verkaufsprospekt zu lesen. Allzu hohe Gebühren knabbern langfristig kräftig an der Performance.
Gebühren für Rentenfonds
Rentenfonds/Staatsanleihen
bis 0,75 Prozent: günstig
0,75 bis 1,0 Prozent: akzeptabel
über 1,0 Prozent: teuer
Rentenfonds/Spezialitäten (Hochzins/Abs. Return)
bis 1,0 Prozent: günstig
1,0 bis 1,5 Prozent: akzeptabel
über 1,5 Prozent: teuer
Erfolgshonorar
bis 10 Prozent: günstig
10 bis 20 Prozent: akzeptabel
über 20 Prozent: teuer
Gebühren für Aktienfonds
Aktienfonds/Standardwerte
bis 1,5 Prozent: günstig
1,5 bis 2,0 Prozent: akzeptabel
über 2,0 Prozent: teuer
Aktienfonds/Spezialitäten (Nebenwerte/Emerg. Mkts.)
bis 1,75 Prozent: günstig
1,75 bis 2,25 Prozent: akzeptabel
über 2,25 Prozent: teuer
Erfolgshonorar
bis 10 Prozent: günstig
10 bis 20 Prozent: akzeptabel
über 20 Prozent: teuer