Steuerklasse 3 und 5: So lässt sich die teure Nachzahlung vermeiden

Für viele verheiratete Paare klingt die Steuerklassenkombination III und V zunächst nach einem cleveren Schachzug: Monatlich bleibt mehr Geld auf dem Konto, vor allem beim Partner mit der günstigeren Steuerklasse. Doch dann kommt der Steuerbescheid und die Ersparnis wird wieder durch eine Nachzahlung aufgelöst.
Mehr Netto - aber kein echter Gewinn
Die Logik hinter der Kombination ist einfach: In Steuerklasse III profitieren Beschäftigte von deutlich höheren Freibeträgen, während in Steuerklasse V nur wenig Spielraum bleibt. Das sorgt kurzfristig für ein höheres Nettoeinkommen auf einer Seite, gleicht sich bei der Steuererklärung aber wieder aus - so laut t-online.de. In vielen Fällen endet dieser Effekt mit einer saftigen Nachzahlung, besonders dann, wenn das Einkommen beider Partner im Laufe des Jahres schwankt oder die Differenz geringer ist als angenommen.
Wann die Kombination Sinn ergibt
Ganz nutzlos ist III/V nicht. Laut anwalt.org lohnt sich diese Aufteilung vor allem, wenn ein Partner deutlich mehr verdient - grob gesagt, ab einem Verhältnis von etwa 60 zu 40 oder größer. Ist der Unterschied kleiner, fällt der Vorteil kaum ins Gewicht und die Gefahr einer hohen Nachforderung steigt. In solchen Fällen raten Fachleute dazu, beide Partner in Steuerklasse IV zu belassen oder direkt das sogenannte Faktorverfahren zu wählen. Damit lässt sich der Splittingvorteil gleichmäßiger verteilen.
Steuererklärung ist Pflicht
Ein weiterer Punkt, der leicht übersehen wird: Wer sich für III und V entscheidet, muss immer eine Steuererklärung abgeben. Das ist gesetzlich vorgeschrieben, so laut anwalt.org. Die Zahlen sprechen für sich - laut stb-web.de führte fast jede zweite Steuererklärung mit dieser Kombination im Jahr 2020 zu einer Nachzahlung. Grund dafür ist, dass die monatliche Lohnsteuer nicht die tatsächliche Steuerlast widerspiegelt. Zusatzeinnahmen wie Boni, Überstunden oder Gehaltserhöhungen verschärfen dieses Problem.
Faktorverfahren als Ausweg
Eine Möglichkeit, das Nachzahlungsrisiko zu minimieren, bietet das Faktorverfahren mit Steuerklasse IV/IV. Hier wird der Splittingvorteil bereits unterjährig auf beide Gehälter verteilt, was zu realistischeren Abzügen führt. Nach Einschätzung von steuerklassen.com eignet sich diese Variante besonders dann, wenn die Einkommen beider Partner nicht allzu weit auseinanderliegen. So bleibt die Überraschung am Jahresende meist aus.
Reform ab 2030
Wie steuern.de berichtet, plant die Bundesregierung, die Kombination III/V ab dem Jahr 2030 schrittweise abzuschaffen. Ziel ist es, Paare gerechter zu besteuern und das Verfahren zu vereinfachen. Künftig soll Steuerklasse IV mit Faktor automatisch angewendet werden, wodurch der Splittingvorteil fair aufgeteilt wird.
Redaktion finanzen.net
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