Erbe

Erbrecht: Wer pflegt, erbt oft mehr - Das sollte man wissen

20.11.25 11:42 Uhr

Wer lange pflegt, kassiert mehr vom Erbe | finanzen.net

Viele Angehörige übernehmen über Jahre hinweg Pflegeaufgaben - oft neben dem Beruf, ohne Entlohnung und aus familiärer Verantwortung. Dass dieser Einsatz im Erbfall berücksichtigt werden kann, ist rechtlich verankert, aber in der Praxis keineswegs selbstverständlich.

Gesetzlicher Ausgleich für Pflegeleistungen

Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist festgelegt, dass bestimmte Pflegeleistungen beim Erbe berücksichtigt werden dürfen. Die entsprechende Vorschrift, § 2057a BGB, spricht sogenannten Abkömmlingen - also Kindern, Enkeln oder Urenkeln - unter bestimmten Voraussetzungen einen Ausgleich zu. Diese Regelung gilt, wenn die Pflege über das hinausging, was üblicherweise innerhalb der Familie geleistet wird. Laut Sommer-Anwaltskanzlei sind andere Angehörige wie Ehepartner, Geschwister oder Schwiegerkinder von diesem gesetzlichen Anspruch ausgeschlossen, selbst wenn sie ebenfalls Pflegeaufgaben übernommen haben.

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Wann ein Anspruch besteht

Einzelfälle zeigen, dass der Spielraum zwischen rechtlicher Grundlage und tatsächlicher Umsetzung groß sein kann. Ausschlaggebend ist, ob die geleistete Pflege als "wesentlicher Beitrag" zum Erhalt des Vermögens des Erblassers gewertet wird. Dabei genügt es nicht, gelegentlich zu helfen oder kleinere Handreichungen zu übernehmen. Notwendig ist eine überdurchschnittliche, kontinuierliche Betreuung. Laut dem Informationsportal Pflege-durch-Angehörige.de wird dabei oft ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten zugrunde gelegt. Wer etwa bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität über Monate hinweg geholfen hat, kann demnach gute Chancen auf einen Ausgleichsanspruch haben - vorausgesetzt, die Leistungen wurden nicht anderweitig vergütet.

Was im Erbfall nachgewiesen werden muss

Der gesetzliche Anspruch auf einen Pflegeausgleich ist kein Automatismus. Es reicht nicht, sich auf vergangene Pflege zu berufen - vielmehr muss sie konkret nachgewiesen werden. Juristen raten dazu, über längere Zeit ein Pflegetagebuch zu führen und wichtige Dokumente wie Pflegegradbescheinigungen oder Stundenzettel aufzubewahren. In vielen Fällen scheitert ein Anspruch an fehlender Dokumentation. T-Online verweist in einem Beitrag darauf, dass sich Erbstreitigkeiten vermeiden lassen, wenn der Anspruch frühzeitig und mit belegbaren Informationen eingebracht wird.

Wie Gerichte die Höhe bewerten

Die Höhe einer möglichen Ausgleichszahlung richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Eine feste Summe gibt es nicht, stattdessen werden regelmäßig Vergleichswerte herangezogen. Diese orientieren sich etwa an den Kosten für professionelle Pflege, also daran, was durch die familiäre Betreuung an Aufwendungen eingespart wurde. Abgezogen werden gegebenenfalls Leistungen aus der Pflegeversicherung. Ein Beispiel liefert ein Fall vor dem Oberlandesgericht Frankfurt: Dort erhielt ein Sohn, der seine Mutter zehn Jahre lang gepflegt hatte, einen Ausgleich in Höhe von 40.000 Euro. Der Nachlass betrug rund 166.000 Euro. Laut T-Online spielte dabei nicht nur die Dauer, sondern auch die Intensität der Pflege eine zentrale Rolle.

Redaktion finanzen.net

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