Online-Shopping

Sicher bestellen aus Drittländern: Zoll, Steuern und Fallen

19.11.25 07:58 Uhr

Teure Überraschung beim Online-Shopping aus dem Ausland | finanzen.net

Online-Shopping kennt keine Grenzen, zumindest auf den ersten Blick. Wer bei Shops außerhalb der EU bestellt, muss mit zusätzlichen Kosten rechnen. Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Servicepauschalen machen das vermeintliche Schnäppchen oft teurer.

Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern: Was rechtlich gilt

Bestellungen aus sogenannten Drittländern, also Staaten außerhalb der Europäischen Union, unterliegen grundsätzlich einer zollamtlichen Abfertigung. Dabei prüft der deutsche Zoll, ob Einfuhrabgaben wie Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten sind. Die rechtliche Grundlage dafür bildet die Unionszollkodex-Verordnung (UZK), ergänzt durch nationale Regelungen.

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Früher waren kleinere Bestellungen unter 22 Euro abgabefrei, doch diese Freigrenze wurde zum 1. Juli 2021 abgeschafft. Seither muss für alle aus einem Drittland importierten Waren grundsätzlich die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden - selbst wenn der Artikel nur wenige Euro kostet, so die Verbraucherzentrale. Die Einfuhrumsatzsteuer entspricht dem deutschen Mehrwertsteuersatz (19 Prozent beziehungsweise 7 Prozent für ermäßigte Waren) und wird auf den Gesamtpreis einschließlich Versandkosten berechnet. Ab einem Wert von 150 Euro fallen zusätzlich Zollabgaben an, deren Höhe sich nach dem Zolltarif richtet. Maßgeblich ist dabei der sogenannte Zollwert, also die Summe aus Warenpreis, Transport- und gegebenenfalls Versicherungskosten, wie die Generalzolldirektion in einem Online-Beitrag beschreibt.

Das Verfahren: Anmeldung, Abgaben und Zustellung

Für Bestellungen mit einem Wert unter 150 Euro kann seit Juli 2021 ein vereinfachtes Verfahren zur Anwendung kommen, das sogenannte Import-One-Stop-Shop-Verfahren (IOSS). In diesem Fall wird die Steuer direkt vom Händler erhoben und an den EU-Fiskus abgeführt - der Kunde zahlt dann keine weiteren Gebühren bei der Zustellung. Wichtig ist: Nur Händler, die sich beim IOSS registriert haben, dürfen dies anbieten.

Andernfalls erfolgt die Abfertigung durch die Zollbehörde in Deutschland. Bei einem Warenwert von bis zu 150 Euro muss der Empfänger die Einfuhrumsatzsteuer entrichten, bei höherem Wert zusätzlich den Zoll. Die Anmeldung erfolgt online über das Portal ATLAS-IMPOST oder in Einzelfällen direkt beim zuständigen Zollamt. Seit April 2024 dürfen auch Unternehmen kleinere Sendungen nicht mehr mündlich, sondern nur noch online anmelden, so die Generalzolldirektion.

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Der Zoll informiert nicht immer direkt, oft übernehmen Paketdienstleister wie DHL die Abwicklung. Laut Verbraucherzentrale verlangen sie eigene Servicegebühren, die je nach Anbieter und Aufwand stark variieren können. Der Kunde erfährt davon meist erst bei Lieferung oder durch Benachrichtigung zur Abholung beim Zollamt.

Grenzen, Verbote und Sonderregelungen

Nicht jede Ware darf problemlos eingeführt werden. Es gelten strenge Einfuhrbestimmungen für bestimmte Produktgruppen. Beispielsweise sind Produkte tierischen Ursprungs wie Milch oder Fleisch aus gesundheitlichen Gründen weitgehend verboten. Auch Arzneimittel, Waffen, Pflanzen oder gefälschte Markenartikel unterliegen umfangreichen Einschränkungen.

Besondere Vorsicht ist bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie Alkohol, Tabak oder Kaffee geboten. Hier fallen zusätzlich nationale Verbrauchsteuern an, unabhängig vom Warenwert. Diese Produkte dürfen in der Regel nicht im vereinfachten Onlineverfahren angemeldet werden, sondern müssen direkt beim Zoll abgefertigt werden.

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Auch bei der Versandadresse ist Sorgfalt geboten: Viele Anbieter nutzen internationale Plattformen mit Versand aus asiatischen Logistikzentren. Obwohl der Onlineshop eine EU-Webadresse trägt, kann die tatsächliche Sendung aus einem Drittland stammen - mit allen zollrechtlichen Konsequenzen. Eine genaue Prüfung der Versanddetails vor dem Kauf schützt vor unerwarteten Kosten.

Redaktion finanzen.net

Bildquellen: mtkang / Shutterstock.com