Tipps für brenzlige Feiertage
Christbaum in Flammen, Chinakracher auf Abwegen. Seit Jahren steigen zwischen Weihnachten und Silvester die Brandkosten. Doch welche Police zahlt überhaupt für welchen Schaden?
von Michael H. Schulz, Euro am Sonntag
Der Notruf 112 kam um 2.21 Uhr. Einsatzfahrzeuge der Berufsfeuerwehr Düsseldorf rasten am 8. Dezember in die Hafenstraße in der Altstadt. Dort stand der Thekenbereich des Café Capri in Flammen, weil der Wirt nach Lokalschluss vergessen hatte, die Kerzen des Adventskranzes zu löschen. Rauch breitete sich im gesamten Wohn- und Geschäftshaus aus. Mit Hochleistungslüftern kämpfte der Löschtrupp dagegen an. „Wir haben nichts gegen brennende Kerzen, aber die Menschen sollten sie nicht unbeaufsichtigt stehen lassen“, warnt der Leitende Branddirektor der Düsseldorfer Feuerwehr, Peter Albers.
Düsseldorf ist in diesen Tagen überall. In der Zeit vom ersten Advent bis kurz nach Neujahr werden in Deutschland die meisten Brände gemeldet. Da die Meldung jedoch oft nicht sofort erfolgt, ist der Januar in den Statistiken des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) traditionell der „brandheiße“ Monat: 36 Prozent mehr Schäden als in den übrigen Wintermonaten kommen dann zusammen. Ob brennende Kerzen im Adventskranz, Weihnachtsbaum oder der leichtsinnige Umgang mit Silvesterböllern — zwar ist die Anzahl der Brände laut GDV-Angaben von 22 000 im Jahr 2006 auf derzeit 12 000 zurückgegangen, doch die Durchschnittskosten pro Brandschaden, die Versicherer erstatten, sind um rund 1000 auf 2833 Euro gestiegen (siehe Grafik). Die Gesamtschadensbilanz der Versicherer betrug 2011 rund 34 Millionen Euro.
Vorsorge ist der beste Schutz. Die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung ist daher besonders wichtig. Die Hausratpolice ersetzt sämtliche Brand- und Löschwasserschäden — sogar ruinierte Weihnachtsgeschenke. Kann allerdings dem Brandverursacher grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, muss die Hausratversicherung den Feuer- und Löschwasserschaden an Möbeln und Vorhängen nicht in vollem Umfang zahlen. Für Sofortmaßnahmen kann jeder selbst sorgen. „Also stellt man am besten gleich einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher in Reichweite“, sagt Norbert Freitag, Schadenexperte der Gothaer Versicherung. Tipp: Rauchwarnmelder schlagen rechtzeitig Alarm. Werden Häuser oder Wohnungen durch den Brand beschädigt, kommt die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers für den Schaden auf. Diese Police zahlt auch dann, wenn die Bewohner den Brand fahrlässig oder sogar grob fahrlässig verursacht haben.
Raketen, Sekt und Leichtsinn
Silvester ist eine gefährliche Zeit für Partygastgeber. Denn Raketen, Sekt und Leichtsinn sind eine explosive Mischung. Daher sollten Gastgeber beispielsweise unbedingt darauf achten, ob alle Böller, die von ihren Gästen abgefeuert wurden, tatsächlich gezündet haben. Verursacht ein Spätzünder einen Wohnungsbrand, muss der Hausherr einen Teil des Schadens selbst tragen, urteilte das Oberlandesgericht Köln (Az. 11 U 126/99).
Noch mehr aufpassen müssen Eltern kleiner Kinder. Die Verletzung der Aufsichtspflicht ist grob fahrlässig, da kennen Versicherungen und Gerichte kein Pardon. Beispielsweise verletzen Eltern ihre Aufsichtspflicht, wenn sie dem siebenjährigen Kind erlauben, selbstständig Kracher abzubrennen, urteilte das Oberlandesgericht Schleswig (Az. 5 U 123/97). Tipp: Auf der Internetseite www.gdv.de gibt’s den Bilderbuchratgeber „Philipp und sein Rauchengel“ für Kleinkinder zum Herunterladen.
Geht ein Kracher versehentlich in die falsche Richtung und schädigt fremdes Eigentum, kommt die Privathaftpflichtversicherung für den Schaden auf. Die springt auch dann ein, wenn der gezündete Feuerwerkskörper andere Menschen verletzt hat. Wer sich selbst beim Hantieren mit den Knallkörpern schädigt und dauerhafte Verletzungen davonträgt, muss sich an seine private Unfallversicherung wenden. Allerdings kann diese die Übernahme der Kosten verweigern, wenn die Verletzung von illegalen oder selbst gebastelten Sprengsätzen stammt. Der Blick ins Kleingedruckte lohnt sich. Denn beim Feuerwerken geht es mitunter um Leben und Tod.
Nur geprüfte Ware kaufen
Gerade eingeschmuggelte Raketen enthalten Industriesprengstoff und können unberechenbar heftig explodieren. So starb beispielsweise in der Silvesternacht des vergangenen Jahres in Göppingen ein Mann an Brandverletzungen, weil er selbst einen Knallkörper gebastelt hatte und dieser bei der Zündung in der Hand explodiert war.
Verbraucher können schon beim Kauf die Risiken gering halten. Denn grundsätzlich dürfen hierzulande nur Feuerwerkskörper mit Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) verwendet werden. Die BAM teilt Böller in vier Klassen ein. Zu Silvesterkrachern der Klasse I gehört Kleinstfeuerwerk wie Knallerbsen, Knallbonbons, Tischfeuerwerk oder Wunderkerzen. Solche Artikel dürfen von Jugendlichen ab zwölf Jahren verwendet werden. Die Knaller der Klasse PII sind sogenannte Batteriefeuerwerke, Turbo-Salut-Raketen mit Farbeffekten, zylinderförmige Chinakracher und Knatterpatronen. Diese Böller dürfen nur von Personen über 18 Jahren gezündet werden und sind nur vom 29. bis 31. Dezember im Handel erhältlich.
Allerdings sind vor allem Batterieböller nicht zu unterschätzen. Seit Oktober 2009 gilt bundesweit die Richtlinie 2007/23/EG des Europäischen Parlaments. Sie regelt, wie pyrotechnische Gegenstände verwendet werden sollen. Danach dürfen Batterien bis zu 500 Gramm Nettoexplosivstoffmasse enthalten.
Lackschäden und Schwarzpulver
Doch was tun, wenn am Neujahrsmorgen das eigene oder ein fremdes Auto demoliert ist? Die Teilkaskoversicherung zahlt Schäden am eigenen Fahrzeug, wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann. „Mit der Schadensregulierung ist zwar keine Rückstufung verbunden, allerdings muss eine vereinbarte Selbstbeteiligung berücksichtigt werden“, erklärt der Bund der Versicherten (BdV). Wird ein Auto mutwillig von Dritten beschädigt, kommt die Vollkasko für den Schaden auf.
Eventuell durch Raketen oder Böller verursachte Lackschäden müssen Fahrzeughalter dagegen nicht weiter kratzen. Schwarzpulverreste auf dem Lack oder haarfeine Kratzer lassen sich laut ADAC mit einem weichen Lappen und Politur leicht beseitigen.