Kosten, die im Zusammenhang mit der Beschaffung von Gütern anfallen. Sie lassen sich in unmittelbare und mittelbare Kosten aufteilen:
(1) Unmittelbare Beschaffungskosten resultieren aus der Bestellmenge multipliziert mit dem Bestellpreis und den beschaffungsmengenabhängigen Nebenkosten wie Zoll, Versicherung oder Kosten der Materialprüfung.
(2) Mittelbare Beschaffungskosten sind mit dem Bestellvorgang verbunden, jedoch nicht bestellmengenabhängig (Personal, Porto, Telefon, usw.).
Fehlmengenkosten, die bei Nichtbereitstellung bzw. verspäteter Bereitstellung anfallen, können je nach Fehlmengenursache als mittelbare oder unmittelbare Beschaffungskosten betrachtet werden.
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