Konzernabschluss, Bestandteile

Bestandteile eines Konzernabschlusses

Gegenstand des Konzernabschlusses sind nach § 297 HGB die Konzernbilanz, die Konzern-GuV, der Konzernanhang, die Kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalspiegel. Der Konzernabschluss kann um eine Segmentberichterstattung erweitert werden. Für die Konzernbilanz und die Konzern-GuV sind die Gliederungsvorschriften, die für den Jahresabschluss der großen Kapitalgesellschaft gelten, grundsätzlich entsprechend anzuwenden (§ 298 HGB). Für die Bilanzierung und Bewertung im Konzernabschluss gilt der Grundsatz der Einheitlichkeit.

Nach IFRS (IAS 1) und US-GAAP umfasst der Konzernabschluss ebenfalls die Bilanz, die GuV (Gesamtergebnisrechnung), den Anhang sowie die Kapitalflussrechnung und den Eigenkapitalspiegel. Allerdings ist der Anhang wesentlich umfassender als nach HGB.

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

Für wissenschaftliche Arbeiten

Quelle & Zitierlink

Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.

Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

Zitierlink kopieren

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.