Nun doch bei Amazon & Co.

adidas macht bei Online-Beschränkungen Rückzieher

02.07.14 14:09 Uhr

Produkte des Sportartikelherstellers adidas können künftig auch auf Online-Marktplätzen wie Amazon oder eBay verkauft werden.

Werte in diesem Artikel
Aktien

104,00 EUR 0,00 EUR 0,00%

171,76 EUR 0,34 EUR 0,20%

62,74 EUR 0,90 EUR 1,46%

adidas hob entsprechende Verbotsklauseln in den Verträgen auf Druck des Bundeskartellamts auf - ein Vorgehen, das Breitenwirkung entfalten dürfte. Denn das Einschreiten der Wettbewerbsbehörde gegen die selektiven Internet-Vertriebsbedingung von adidas gilt als Pilotverfahren und wird nicht nur in der Sportartikelbranche aufmerksam registriert.

Wer­bung

"Nach umfangreichen Ermittlungen bei den deutschen Händlern und den Sportartikelherstellern wurde adidas im Laufe des Verfahrens informell mitgeteilt, dass schwerwiegende wettbewerbsrechtliche Bedenken im Hinblick auf das Verkaufsverbot über Online-Marktplätze und Beschränkungen der Suchmaschinenwerbung für autorisierte Händler bestehen", teilte das Bundeskartellamt am Mittwoch in Bonn mit. Daraufhin habe adidas die entsprechenden Verbotsklauseln gestrichen.

Der DAX-Konzern aus Herzogenaurach hingegen betonte, dass sich die Online-Marktplätze seit Beginn des Kartellamtsverfahrens vor zwei Jahren weiterentwickelt hätten und inzwischen die Vorgaben erfüllten. Gemeinsam habe man sich auf bestimmte Kriterien wie eine gut gegliederte Suche oder klare Kategorisierungen geeinigt. "Deshalb haben wir unsere Policy geändert", sagte eine Konzernsprecherin. Die anbietenden Fachhändler müssten aber weiterhin bestimmte Auflagen wie detaillierte Produktbeschreibungen oder einen Kundendienst erfüllen.

Die Reaktionen auf die Entscheidung fielen gemischt aus. "Wir begrüßen diesen Sinneswandel der adidas-Verantwortlichen und freuen uns für den Onlinehandel", teilte der Bundesverband Onlinehandel in Berlin mit. Marcel Rotzoll, Chefredakteur des Branchenreports "Markt intern" für den Sportfachhandel, kritisierte hingegen die Fixierung der Behörde rein auf den Preis statt etwa auch auf Beratung. "Damit macht sich das Bundeskartellamt zum Totengräber des Fachhandels und unterstützt einseitig die ohnehin schon oligopolistischen Strukturen des Onlinehandels."

Wer­bung

Der auf Wettbewerbsrecht spezialisierte Anwalt Hauke Hansen von der Kanzlei FPS erläuterte: "Einen Vertrieb über eBay und Amazon zu untersagen, dürfte künftig kaum noch möglich sein." Begründen könnten Hersteller ein solches Verbot nur mit einem sehr hohen Beratungsbedarf bei Kauf und Nutzung eines Produktes. Neben adidas haben auch viele andere Hersteller den Vertrieb über Online-Plattformen bislang untersagt. Der Sportartikelhersteller Asics wurde vom Bundeskartellamt deshalb bereits abgemahnt./eri/DP/fbr

In eigener Sache

Übrigens: adidas ADRs und andere US-Aktien sind bei finanzen.net ZERO sogar bis 23 Uhr handelbar (ohne Ordergebühren, zzgl. Spreads). Jetzt kostenlos Depot eröffnen und als Geschenk eine Gratisaktie erhalten.

Ausgewählte Hebelprodukte auf adidas ADRs

Mit Knock-outs können spekulative Anleger überproportional an Kursbewegungen partizipieren. Wählen Sie einfach den gewünschten Hebel und wir zeigen Ihnen passende Open-End Produkte auf adidas ADRs

NameHebelKOEmittent
NameHebelKOEmittent
Wer­bung

Nachrichten zu Amazon

Wer­bung

Analysen zu Amazon

DatumRatingAnalyst
02.05.2025Amazon BuyJefferies & Company Inc.
02.05.2025Amazon KaufenDZ BANK
02.05.2025Amazon OutperformRBC Capital Markets
02.05.2025Amazon OverweightJP Morgan Chase & Co.
02.05.2025Amazon BuyGoldman Sachs Group Inc.
DatumRatingAnalyst
02.05.2025Amazon BuyJefferies & Company Inc.
02.05.2025Amazon KaufenDZ BANK
02.05.2025Amazon OutperformRBC Capital Markets
02.05.2025Amazon OverweightJP Morgan Chase & Co.
02.05.2025Amazon BuyGoldman Sachs Group Inc.
DatumRatingAnalyst
26.09.2018Amazon HoldMorningstar
30.07.2018Amazon neutralJMP Securities LLC
13.06.2018Amazon HoldMorningstar
02.05.2018Amazon HoldMorningstar
02.02.2018Amazon neutralJMP Securities LLC
DatumRatingAnalyst
11.04.2017Whole Foods Market SellStandpoint Research
23.03.2017Whole Foods Market SellUBS AG
14.08.2015Whole Foods Market SellPivotal Research Group
04.02.2009Amazon.com sellStanford Financial Group, Inc.
26.11.2008Amazon.com ErsteinschätzungStanford Financial Group, Inc.

Um die Übersicht zu verbessern, haben Sie die Möglichkeit, die Analysen für Amazon nach folgenden Kriterien zu filtern.

Alle: Alle Empfehlungen

Buy: Kaufempfehlungen wie z.B. "kaufen" oder "buy"
Hold: Halten-Empfehlungen wie z.B. "halten" oder "neutral"
Sell: Verkaufsempfehlungn wie z.B. "verkaufen" oder "reduce"
mehr Analysen