Krypto-Hype

Kryptowährungen versteuern: Diese Steuern fallen bei Bitcoin, Ripple, Ethereum und Co. an

05.03.25 06:17 Uhr

Kryptowährungen versteuern: Was Sie über Steuern bei Bitcoin, Ripple, Ethereum und Co. wissen sollten | finanzen.net

Wer in Bitcoin, Verge, IOTA und Co. investiert, kann immense Gewinne erzielen. Ganz sorglos kann man mit ihnen jedoch nicht handeln, denn unter Umständen fallen Steuern an.

Werte in diesem Artikel
Devisen

80.011,1016 CHF -61,9632 CHF -0,08%

85.639,4450 EUR -66,3220 EUR -0,08%

72.926,2827 GBP -56,4765 GBP -0,08%

14.025.606,7636 JPY -10.861,8851 JPY -0,08%

96.795,0777 USD -74,9612 USD -0,08%

1.628,9298 EUR -1,1278 EUR -0,07%

1.387,1155 GBP -0,9604 GBP -0,07%

266.778,1100 JPY -184,7118 JPY -0,07%

1.841,1188 USD -1,2748 USD -0,07%

0,6170 EUR -0,0002 EUR -0,04%

338,5362 EUR -0,0502 EUR -0,01%

55.443,7862 JPY -8,2224 JPY -0,01%

0,6383 EUR 0,0001 EUR 0,01%

0,2436 EUR 0,0004 EUR 0,17%

7,8040 EUR 0,1736 EUR 2,27%

0,1894 EUR -0,0011 EUR -0,57%

0,1613 GBP -0,0009 GBP -0,57%

0,0170 EUR -0,0001 EUR -0,33%

0,0048 EUR 0,0000 EUR 0,26%

0,0005 CHF 0,0000 CHF 0,00%

0,0005 EUR -0,0000 EUR -0,00%

0,0844 JPY -0,0000 JPY -0,00%

0,0006 USD -0,0000 USD -0,00%

0,0000 BTC 0,0000 BTC 0,07%

Die virtuellen Währungen wurden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der BaFin, als sogenannte Rechnungseinheit eingestuft. Deshalb unterliegen sie den selben steuerlichen Auflagen wie andere Devisen und werden als privates Geld eingeordnet. In einigen Fällen werden sie damit auch steuerpflichtig. Ausschlaggebend ist hier der Zeitpunkt des Bitcoinkaufs und des Verkaufs der Kryptowährung.

Kryptogeld über ein Jahr halten

Wer Bitcoin, Ethereum und Co. bereits über ein Jahr in seinem digitalen Wallet hat, kann erst einmal aufatmen. In diesem Fall muss, aufgrund der Mindesthaltedauer von 12 Monaten, keine Steuer entrichtet werden. Erzielt man jedoch mit dem Kryptowährungsgeschäft Zinsen, muss für diese die sogenannte Abgeltungssteuer entrichtet werden. Dies ist dann zum Beispiel der Fall, wenn man Bitcoins in Form eines Peer-to-Peer-Kredits an Kreditnehmer verleiht oder auch seine Kryptotaler an einschlägigen Börsen an andere Händler "verleiht", damit diese die digitalen Token mit Hebel handeln können. In diesem Fall erhöht sich auch die sogenannte Spekulationsfrist, also die Mindesthaltezeit, auf ganze zehn Jahre.

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Bitcoins weniger als ein Jahr halten

Unterschreitet man die Haltefrist von einem Jahr und tauscht seine digitalen Coins in andere Währungen oder veräußert diese mit Gewinn, muss dieser mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Um den persönlichen Steuersatz zu errechnen, multipliziert man die gezahlte Einkommenssteuer mit Hundert und teilt diese durch das zu versteuernde Einkommen.

Liegen die durch Kryptohandel erwirtschafteten privaten Veräußerungsgeschäfte unter der Freigrenze von 1000 Euro im Jahr, sind sie wiederum steuerfrei.

Wie errechnet man den Veräußerungsgewinn?

Die Gewinne, welche durch den Handel mit digitalen Währungen wie Bitcoins erzielt werden, errechnen sich aus der Differenz des erzielten Verkaufspreises und dem Einkaufspreis der jeweiligen digitalen Münze. Da die virtuellen Währungen erheblichen Schwankungen unterliegen, empfehlen Experten für die Errechnung die sogenannte Fifo-Methode anzuwenden. "First in, first out" bedeutet hier, man verrechnet den ersten gekauften digitalen Token mit dem zuerst verkauften.

Wallet und Verluste von der Steuer absetzen?

Wer mit Bitcoins oder anderen Digitalwährungen handeln will, braucht ein Krypto-Konto. Sämtliche anfallende Gebühren können von der Steuer abgesetzt werden. Ebenso dürfen etwaige Verluste aus beispielsweise dem Bitcoinhandel gegengerechnet werden. Dies kann man entweder mit Gewinnen aus dem vorhergehenden Jahr oder auch mit künftigen Gewinnen, dem sogenannten Verlustvortrag. Hier kann die Summe der Verluste mit späteren positiven Einkünften verrechnet werden.

Welche Steuern fallen beim Mining an?

Wer seine digitalen Münzen durch das Mining verdient und durch das Schürfen der Kryptotaler Gewinne erwirtschaftet, hat Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb. Diese müssen entsprechend versteuert werden. Auch beim Cloudmining, also dem Mieten von Rechenkapazitäten und dem Minen digitaler Münzen aus der Ferne fallen - je nach Vertrag und Anbieter - Steuern an.

Redaktion finanzen.net

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