Last-Minute-Tipps

Steuererklärung 2016: So schlagen Sie dem Finanzamt ein Schnippchen

22.05.17 13:50 Uhr

Steuererklärung 2016: So schlagen Sie dem Finanzamt ein Schnippchen | finanzen.net

Nur noch wenige Tage bleiben, um die Einkommensteuererklärung 2016 abzugeben. Wer keinen Steuerberater einschaltet, muss bis Monatsende die nötigen Formulare an sein Finanzamt senden. 45 Last-Minute-Tipps für Berufstätige, Familien, Ruheständler, Immobilienbesitzer und Kapitalanleger.

Arbeitsmittel

Ausgaben für Kleidung, Büroeinrichtung und Computerausrüstung sind absetzbar, wenn sie zu mehr als 90 Prozent beruflich genutzt werden und in der Summe über der Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer von 1000 Euro jährlich liegen. Waren die beweglichen Arbeitsmittel teurer als 487,90 Euro (410 Euro Kaufpreis plus 19 Prozent Umsatzsteuer), sind sie über die Nutzungsdauer verteilt absetzbar.

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Arbeitszimmer

Miet- und Ausstattungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind bis zu 1250 Euro pro Jahr anteilig absetzbar, wenn es Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist oder der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz bereitstellt. Nutzen mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, kann jeder seine Kosten bis zur Obergrenze pro Jahr geltend machen (BFH, Az. VI R 53/12; VI R 86/13).

Betriebsjubiläums-Feier

Ausgaben für eine betriebsinterne Feier anlässlich eines Dienstjubiläums sind als Werbungskosten absetzbar, urteilte der Bundesfinanzhof (Az. VI R 24/15). Voraussetzungen dafür: Die Feier war ausschließlich beruflich veranlasst und die teilnehmenden Kollegen waren vom Jubilar nach abstrakten berufsbezogenen Kriterien - etwa Zugehörigkeit zu einer Abteilung - eingeladen worden. Anlage N, Zeilen 41-48.

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